GB23 Verwaltungsfachkräfte

Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung

Successful Businesspeople Working Together On A New Project At Their Modern Company


Fachkräftemangel auch in den Städten

Deutschland verzeichnet einen branchenübergreifenden und wachsenden Arbeitskräftemangel, der sich mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand weiter verschärfen wird. Der öffentliche Dienst bildet hinsichtlich der Personalsituation keine Ausnahme. Dabei ist die kommunale Ebene besonders betroffen. Schon heute lässt sich auf den Feldern der kommunalen Aufgabenerfüllung ein bedenklicher Fachkräftemangel feststellen. Es fehlen insbesondere pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieher:innen, Schulkinderbetreuung), Architekt:innen und Ingenieur:innen im Baubereich, technisch qualifiziertes Personal für die Aufgaben in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, im Baubetriebshof, in kommunalen Bädern oder sonstigen kommunalen Betrieben und Einrichtungen sowie IT-Fachkräfte im Bereich der kommunalen Daten- und Informationsverarbeitung und -sicherung.

Es gilt, auf allen Ebenen gezielte Maßnahmen zur Überwindung dieser Mangelsituation zu ergreifen. Auch die Kommunen sind aufgefordert, selbst gezielte Maßnahmen zur Fachkräftebindung und -gewinnung zu entwickeln. Hierzu gehören als nicht abschließende Ansätze, die in zahlreichen Städten bereits umgesetzt werden:

  • Attraktivität der Tätigkeit herausstellen
  • Zukunftsorientierte Personalplanung und -entwicklung
  • Fort- und Weiterbildungsangebote nutzen
  • Modernes Arbeitsumfeld mit Flexibilisierungen schaffen (z. B. Homeoffice, Jobticket, vergünstigtes Mittagessen)
  • Die Stadt als Arbeitgebermarke
  • Digitalisierung konsequent umsetzen und strategisch nutzen
  • Interkommunale Zusammenarbeit stärken

Nach Ansicht des Fachausschusses für Recht, Personal, Organisation und Verwaltungsmodernisierung und des Vorstandes des Städtetags hat der öffentliche Dienst zuletzt (entgegen der landläufigen Darstellung in der Öffentlichkeit) seine große Leistungsfähigkeit bewiesen, indem er immer wieder neue, zusätzliche Anliegen bewältigte, wie die Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Angriffskriegs in der Ukraine oder die Energiekrise. Die Gremien des Verbandes erörterten die vielfältigen Aspekte der Personalgewinnung und der Personalbindung und waren der Ansicht, dass das Land Rheinland-Pfalz sein Besoldungsrecht novellieren muss, vergleichbar dem Vorgehen des Landes Baden-Württemberg zum 1. November 2022. Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 fällt die bis dahin konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von Besoldung, Versorgung und Dienstrecht der Landesbeamt:innen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Dies hat zur Folge, dass sich Besoldung, Versorgung und Dienstrecht der Landesbeamt:innen unterscheiden, denn die Länder haben unterschiedliche Landesgesetze erlassen, die sich im Laufe der Zeit gerade mit Blick auf die Besoldung weiter auseinanderentwickelt haben. Besonders in grenznahen Bereichen führt dies zur Abwanderung von Mitarbeiter:innen oder unmittelbar nach der Ausbildung zur Bewerbung um Stellen in den benachbarten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Saarland. Zusätzlich wechseln Mitarbeiter:innen zu Landes- und Bundesbehörden. In der Regel spielen die Bezahlung und die Entwicklungschancen dabei die entscheidende Rolle.

Neben einer erforderlichen Besoldungsanpassung bedarf auch das rheinland-pfälzische Beamtenrecht struktureller Verbesserungen. So sind die Beförderungsmöglichkeiten in der Probezeit und kurz danach in Rheinland-Pfalz deutlich ungünstiger als zum Beispiel im Nachbarbundesland Baden-Württemberg. Dies ist im Wettbewerb um Mitarbeiter:innen von Nachteil.

Zudem hinterfragt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Stellenbewertungen im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der kreisfreien und großen kreisangehörigen Mitgliedsstädte zunehmend sehr kritisch, unter Anwendung eines Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) aus dem Jahr 2009. Hier bedarf es einer Änderung. Ein Gespräch mit der ADD findet hierzu im Herbst 2023 statt. Zusätzlich wären die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten und Altersgeld Anreize, um im öffentlichen Dienst arbeiten zu wollen. Auch die Kostendämpfungspauschale gemäß der Beihilfenverordnung macht das Beamtentum in Rheinland-Pfalz nochmals unattraktiver. Ferner sollte die Möglichkeit des Quereinstiegs sowohl bei Beamt:innen als auch bei Beschäftigten erleichtert werden.

Darüber hinaus steht der Städtetag, hinsichtlich der Personalgewinnung und der -bindung städtischer Mitarbeiter:innen in Kontakt mit potentiellen Partnern (z. B. DGB, ppa). Der Städtetag sieht die Bedeutung der Thematik und wird dies intensiv vorantreiben.