GB23 Verkehr

Verkehr und ÖPNV

Bikes in traffic


Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen (AGFFK)

Im Mai 2023 wurde in Kaiserslautern die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen Rheinland-Pfalz e. V. (AGFFK RLP e. V.) von insgesamt 42 Kommunen gegründet. Die AGFFK soll als Ansprechpartnerin für die Kommunalverwaltungen, Landesbehörden und Institutionen dienen, das Know-how aller Akteure bündeln und zur Verfügung stellen. Dadurch sollen ein strukturierter Austausch sowie effiziente Abstimmungen ressortübergreifend und interkommunal ermöglicht werden. Neben der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch geht es insbesondere auch um Beratung und Hilfestellung bei verschiedenen Fragen, um Konzeptentwicklung bzw. Fördermittelakquise und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen. Der Städtetag hat die Gründung der AGFFK begleitet und unterstützt und wird auch zukünftig für eine enge Zusammenarbeit zur Verfügung stehen.

Bewohnerparken

Das Land hat mit Wirkung zum 1. April 2023 die Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren auf die Kommunen übertragen. Die Städte in Rheinland-Pfalz können nun die Gebühren für Bewohnerparkausweise anhand der Kosten des Verwaltungsaufwands, des wirtschaftlichen Werts sowie der Bedeutung der Parkmöglichkeit bemessen. Der Städtetag hat die Übertragung mehrmals eingefordert und daher die Delegationsverordnung des Landes ausdrücklich begrüßt. Damit erhalten die Städte mehr Entscheidungsspielraum, um ihre verkehrs- und klimapolitischen Ziele auch im Bereich des Anwohnerparkens umsetzen zu können. Die bisherigen Anwohnerparkgebühren von max. 30,70 Euro pro Jahr waren gemessen an dem Wert der öffentlichen Fläche nicht mehr zeitgemäß. Zudem konnte der Verwaltungsaufwand in der Regel nicht ausfinanziert werden. Da es mangels Befugnis noch keine Erfahrung in Rheinland-Pfalz mit der Festsetzung von Bewohnerparkgebühren gab, hat die Geschäftsstelle einen Erfahrungsaustausch mit der Stadt Freiburg durchgeführt sowie Satzungsmuster und weitere Informationen gebündelt an die Mitglieder übermittelt.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Mit der Neufassung des Nahverkehrsgesetz (NVG) im Februar 2021 wurde ihnen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit übertragen.

Nach den Vorgaben des NVG definiert der Landesnahverkehrsplan (NVP) das pflichtige Mindestbedienungsangebot, das die Aufgabenträger zur Erfüllung der Pflichtaufgabe vorhalten müssen. Im Februar 2023 hat das Land Rheinland-Pfalz einen breiten Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des NVP gestartet. Bei den Workshops wurde deutlich, dass bei den regionalen und lokalen Hauptlinien der Angebotsstandard deutlich angehoben werden soll. Finanzierungsfragen wurden ausgeklammert. Ebenso wurde das Thema Stadtverkehr noch zurückgestellt. Aus Sicht des Städtetages können die Standards des NVP – und damit das pflichtige Mindestbedienungsangebot – nicht ohne die Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Aufgabenträger und des Landes erarbeitet werden. Es darf nicht dazu kommen, dass im Rahmen eines großen Beteiligungsverfahrens ein Konzept entworfen wird, dass anschließend von den kommunalen Aufgabenträgern mangels Finanzierbarkeit abgelehnt werden müsste. Aus diesen Gründen ist es uns gemeinsam mit dem Landkreistag ein großes Anliegen, dass die unklare Finanzierungsstruktur geklärt wird, bevor der Entwurf des NVP veröffentlicht wird. Auch die Belange des Stadtverkehrs müssen Eingang in den NVP finden, damit die Verkehrswende in den Städten nicht zum Erliegen kommt.

Die Aufgabenträger benötigen derzeit dringend finanzielle Planungssicherheit, um das bestehende Angebot zu sichern. Die Kosten des ÖPNV sind in jüngster Zeit massiv angestiegen. Erst wenn die Finanzierungsstruktur geklärt ist, kann erörtert werden, inwieweit die Attraktivität des Angebots gesteigert werden kann – insbesondere mit der Zielsetzung, Verkehre zu schaffen, die besonders Berufspendler:innen ermuntern, auf den ÖPNV umzusteigen. Der Städtetag konnte gemeinsam mit dem Landkreistag erreichen, dass Gespräche zur Finanzierung des ÖPNV vom Mobilitätsministerium initiiert worden sind. Sowohl die Finanzierungsstruktur als auch der NVP sind zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch in Erarbeitung. Der Städtetag wird beides konstruktiv begleiten und die Interessen der Aufgabenträger vertreten.

Nach dem Auslaufen des 9-Euro-Tickets zum 31. August 2022 gibt es seit dem 1. Mai 2023 das Deutschlandticket. Mit dem Deutschlandticket kann für 49,00 Euro im Monat der Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland verwendet werden. Finanziert wird es jeweils zur Hälfte durch den Bund (1,5 Mrd. Euro) und die Länder (1,5 Mrd. Euro). Der Städtetag hat die Vereinfachung des bisher komplexen Tarifgefüges begrüßt, aber zu denken gegeben, dass für einen attraktiven ÖPNV vor allem auch ein gutes und zuverlässiges Angebot bestehen muss. Der Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV darf nicht aufgrund der Tarifsenkung zurückgestellt werden. Deutlich kritisiert werden muss die fehlende Zusage vom Bund, die entstehende Mehrkosten in den Jahren 2024 und 2025 den Kommunen zu erstatten. Dadurch wird der Fortbestand des Deutschlandtickets ab dem 2024 erheblich gefährdet. Der Städtetag wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Rechts- und Finanzierungssicherheit durch Bund und Land geschaffen wird.