Digitalisierung

Digitalisierung


Verwaltungsdigitalisierung

Künftig sollen sämtliche bundespolitischen Aufgaben im Bereich der Digitalisierung – einschließlich der Verwaltungsdigitali­sierung – in einem neu geschaffenen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gebündelt werden. Dieses Ministerium wurde nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eingerichtet.

Bereits zuvor hatte der ­IT-Planungsrat ein Kommunalgremium etabliert. Dieses fungiert als fachlich-beratendes Gremium innerhalb der Gremienstruktur des IT-Planungsrats (IT-PLR) und dient der frühzeitigen Einbindung kommunaler Interessen in die föderale IT-Steuerung. Ziel ist es, kommunale IT-Bedarfe praxisnah in Entscheidungsprozesse des IT-PLR einzubringen. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Kommunen ist es besonders erfreulich, dass wir zwei Vertreter in das Gremium entsenden konnten, um die Interessen der Kommunen in Rheinland-Pfalz angemessen zu vertreten.

In der AG Verwaltungsdigitalisierung des IT-Kooperationsrates wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung »E-Government« aus dem Jahr 2018 gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und dem Land Rheinland-Pfalz überarbeitet. Die aktualisierte Vereinbarung berücksichtigt neben dem Onlinezugangsgesetz nun auch die Themen der Registermodernisierung und trägt so den aktuellen Entwicklungen in der Verwaltungsdigitalisierung Rechnung.

Onlinezugangsgesetz

Im Jahr 2025 hat die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Rheinland-Pfalz wieder spürbar an Dynamik gewonnen. Die meisten Basisdienste stehen seit Januar 2025 nach längerer Entwicklungszeit zur Verfügung. Einzelne technische Fragestellungen und Nutzungsszenarien befinden sich allerdings bezüglich des Signatur- und Siegeldienstes weiterhin in Klärung. Dies betrifft auch die E-Payment-Komponente epayBL, weil die derzeitige Version kein Lastschriftverfahren abbilden kann. Ferner war von unserer Seite darauf bestanden worden, dass es seitens des Landes eine verlängerte Finanzierungszusage für die Nutzung von ePay21, über den 31. Dezember 2025 hinaus, gibt. Die bisherigen Zeitpläne für den Rollout von epayBL konnten nicht eingehalten werden.

Im Frühjahr 2025 wurden zudem detaillierte Informationen zu den unentgeltlichen Nachnutzungsrechten im Kontext des »Einer für Alle« (EfA)-Marktplatzes der govdigital veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde ein einheitliches Vertragsmuster erarbeitet, welches die unentgeltliche Weitergabe der Nutzungsrechte vom Land an die Kommunen ermöglicht.

Am 10. April 2025 fand eine landesweite Informationsveranstaltung zum OZG in Koblenz statt. Im Nachgang initiierte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Umfrage, die bis zum Beginn der Sommerferien lief. Ziel war es, auf dieser Basis strategische Grundsatzfragen zur Weiterentwicklung der IT-Basisinfrastruktur des Landes im Hinblick auf die Ausrichtung der EfA-Projekte im zweiten Halbjahr 2025 zu identifizieren und zu analysieren.

Darüber hinaus wurde zum 15. Juli 2025 vom Land das Projekt »Fertigungsstrecke 3.0« gestartet. Dieses verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Standard für Online-Dienste innerhalb des Landes zu etablieren. Die Projektumsetzung umfasst neben der Anbindung an die Basisdienste auch den Aufbau von Schnittstellen zu den entsprechenden Fachverfahren und Dokumentenmanagementsystemen (DMS).

Im Weiteren wurde ein Verfahren zur Ermittlung des Nachnutzungsinteresses bei Nicht-OZG-Leistungen entwickelt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) hat dieses gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet, um Nachnutzungsentscheidungen künftig auf einer klaren fachlichen Grundlage treffen zu können.

Wir befinden uns hierzu in engem Austausch mit dem MASTD und bringen fortlaufend die Herausforderungen aus kommunaler Perspektive ein. Der Appell für einen zentralen Unterstützungsansatz wurde unsererseits wiederholt formuliert, damit die Städte gezielt auf Ansprechpersonen des Landes zurückgreifen können. Zudem wurden intensive Gespräche zur Klärung der Zuständigkeiten und den Schwierigkeiten im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit geführt – Aspekte, die im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Registermodernisierung

Ende des Jahres 2024 haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien auf einen Vertragsentwurf zum NOOTS (National Once Only Technical System), der Architektur der Registermodernisierung (RegMo), verständigt. Im Dezember 2024 stimmten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten dem NOOTS-Staatsvertrag zu. Für das Inkrafttreten des Vertrags bedarf es nun noch der ­Ratifizierung durch alle Bundesländer. Diese muss spätestens bis Mitte 2026 erfolgen, damit der Staatsvertrag wirksam wird. Die Finanzierung der NOOTS-Strukturen ist für die Jahre 2025 und 2026 vollständig über Mittel des IT-Planungsrates abgesichert. Ab dem Jahr 2027 soll die Finanzierung hälftig durch den Bund und die Föderale IT-Kooperation (FITKO) erfolgen.

Das Digitalministerium hat im Mai 2025 eine Vorlage durch den Ministerrat gebracht, mit der die Zuständigkeiten der Fachministerien für die Registermodernisierung klar definiert wurden. Zudem wurden 2025 erste Pilotprojekte zur Anbindung an das Identitätsdatenabrufverfahren (IDA) durchgeführt. Es erfolgten bereits Pilotierungen für Verwaltungsleistungen wie z. B. die Grundsicherung im Alter sowie die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die 17 zentralen Top-Register, die für die Kommunen von besonderer Relevanz sind, wurden inzwischen identifiziert. Zusätzlich hat die Landeskoordination RegMo drei weitere kommunalrelevante Register benannt. Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass die Städte frühzeitig über notwendige Schritte sowie über haushaltsrelevante Aspekte informiert werden. In diesem Zusammenhang betonen wir regelmäßig, dass der geplante Sichere Anschlussknoten (SAK) zwingend mandantenfähig ausgestaltet sein muss.

Die Länderkoordination RegMo im MASTD verfolgt das Ziel, die kommunale Ebene von zusätzlichem Aufwand zu entlasten. Eine Aufgabe, die dennoch auf die Städte zukommen wird, ist die Pflege des Umsetzungsstatus im OZG-Berichtswesen. Dieses wird künftig um Inhalte zur Registermodernisierung ergänzt.


Digitale Resilienz und Datenschutz

Informationssicherheit

Im Oktober 2024 fand ein Austausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den kommunalen Informationssicherheitsbeauftragten aus dem Mitgliederbereich des Städtetages und des Landkreistags Rheinland-Pfalz statt. Im Mittelpunkt stand die geplante Anbindung der kommunalen Waffenbehörden an das Schengener Informationssystem (SIS). Wir haben uns in diesem Zusammenhang fortlaufend gegenüber dem BKA sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) und dem Innenministerium für praxistauglichere Alternativen eingesetzt, um die Städte zu entlasten und keine zusätzlichen IT-Sicherheitsvorgaben zu erhalten.

Ende des Jahres 2024 haben wir eine Umfrage zur Schul-IT in den Mitgliedsstädten durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Erhebung wurde zu Beginn des Jahres 2025 ein neuer Arbeitskreis Schul-IT ins Leben gerufen. Ein maßgebliches Ereignis im Bereich der Informationssicherheit war der Cyberangriff auf einen Dienstleister im Januar 2025, der einige rheinland-pfälzische Städte im schulischen Bereich getroffen hat. Gemeinsam mit dem Bildungsministerium wurden die Herausforderungen der kommunalen Schulträger im Bereich der Schuldigitalisierung erörtert und ein gemeinsamer Handlungsrahmen abgestimmt. 

Im Rahmen verschiedener Sitzungen der Arbeitskreise IT sowie IT-Sicherheitsbeauftragte wurde der Fokus intensiver auf die Stärkung der städtischen Informationssicherheit gelegt. Die SECURiON Rheinland-Pfalz war hierzu mehrfach als Gast eingeladen und berichtete aus ihrer Sicht über Erfahrungen und Einschätzungen aus dem kommunalen Bereich. Inhaltlich standen insbesondere Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Ransomware-Angriffen im Mittelpunkt.

Beim gemeinsamen Arbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände im März 2025 stand das Thema Cyberversicherung im Zentrum der Diskussion. Ein aufschlussreicher Vortrag einer Cyberversicherung sowie ergänzende Beiträge von KommWis, ZIDKOR und InnoWIS boten den Teilnehmenden wertvolle Impulse für den kommunalen Umgang mit IT-Infrastruktur sowie IT-Sicherheitsrisiken.

Wir weisen das Land Rhein­land-Pfalz immer wieder darauf hin, dass die gemeinsame Kooperationsvereinbarung Informationssicherheit mit konkreten Maßnahmen gefüllt und aktiv umgesetzt werden muss. Seitens des Landes wird ein Cybernotruf beim cert-rlp aufgebaut, der auch für die Städte bei einem Informationssicherheitsvorfall 24/7 erreichbar ist. Unsererseits wurde darauf hingewirkt, dass die kommunale Ebene frühzeitig in die Prozessgestaltung einbezogen wird.

Angesichts der sich zunehmend verschärfenden sicherheitspolitischen Lage in Europa halten wir es für zwingend erforderlich, die Informationssicherheit auf allen Ebenen gemeinsam und strukturiert anzugehen. Der Cyberangriff auf einen Dienstleister hat eindrücklich gezeigt, dass Zuständigkeiten nicht immer trennscharf abgegrenzt werden können. Die gemeinsamen Übergänge zum Netz des Bundes, zum Landesnetz Rheinland-Pfalz sowie zum ­Kommunalnetz (kNRP) betreffen alle Ebenen gleichermaßen. Im Rahmen der AG Informationssicherheit haben wir daher vorgeschlagen, gemeinsame Übungen (z. B. Cyberangriffe, großflächige Stromausfälle) durchzuführen, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Ebenso unterstützen wir die Weiterentwicklung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) mit dem Ziel, bei Sicherheitsvorfällen zentrale Fachanwendungen, wie z. B. die VOIS-Umgebung auch über kommunale Grenzen hinweg verfügbar zu halten.

Datenschutz

Im Rahmen des gemein­samen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Herbst 2024 war der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) zu Gast und berichtete zu drei Schwerpunktthemen: Microsoft 365, Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz sowie Social Media und Datenschutz.

Bereits im Herbst 2024 hatte der LfDI eine Umfrage zur organisatorischen Stellung der kommunalen Datenschutzbeauftragten initiiert. Die Ergebnisse dieser Erhebung wurden im Frühjahr 2025 dem Landesrechnungshof übermittelt. Ziel war es, die Arbeit der kommunalen Datenschutzbeauftragten zu stärken – insbesondere im Hinblick auf die angemessene Ausstattung der Stellenanteile – und gleichzeitig das Thema Datenschutz insgesamt stärker in den Fokus zu rücken.

Im März 2025 sprach sich die Datenschutzkonferenz dafür aus, das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) auch auf die Datenschutzaufsicht auszuweiten. Künftig sollen länderübergreifend oder bundesweit eingesetzte Verfahren durch eine federführende Landesdatenschutzbehörde geprüft werden, deren Ergebnisse dann für die übrigen Datenschutzbehörden bindend sind. Diese Entscheidung wird unsererseits ausdrücklich begrüßt, da sie eine effiziente Arbeitsteilung ermöglicht und gleichzeitig redundanten Prüfungsaufwand reduziert.

Das Thema »Datenschutz und Künstliche Intelligenz« war im Jahr 2025 auch im öffentlichen Diskurs stark präsent – insbesondere durch die Ankündigung von Meta, ab dem 27.05.2025 Inhalte aus Facebook und Instagram für Trainingszwecke eigener KI-Systeme zu verwenden. Davon betroffen sind auch Inhalte, die im Rahmen kommunaler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Plattformen veröffentlicht wurden. Verantwortliche mussten aktiv tätig werden, um Widerspruch gegen diese Praxis einzulegen. Während Meta ein »berechtigtes Interesse« an der Verbesserung seiner KI geltend macht, äußerten die Verbraucherzentralen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Es sei nicht auszuschließen, dass auch besonders schützenswerte Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass Städte im Umgang mit KI-Anwendungen bei der datenschutzrechtlichen Bewertung gezielt unterstützt werden. Dies gilt nicht nur für den Bereich KI, sondern ebenso für andere sensible Anwendungsbereiche wie die Videoüberwachung öffentlicher Räume oder die digitale Parkraumkontrolle. Der Einsatz von KI-Technologien birgt erhebliche Risiken, daher dürfen die Städte mit diesen Herausforderungen nicht allein gelassen werden.


Intelligente Automatisierung

Künstliche Intelligenz 

Anfang des Jahres 2025 haben sich die rheinland-pfälzischen Oberzentren zusammengeschlossen, um das Thema Künstliche Intelligenz (KI) mehr in den Fokus der kommunalen Digitalisierung zu rücken. Die Vorbereitung eines Förderantrags beim Land  für ein IKZ-Projekt der Oberzentren Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und Trier wurde von den Fachkolleginnen und -kollegen im Verlauf des Jahres aktiv begleitet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Informationen werden in die verschiedenen Arbeitskreise des Verbands eingebracht und damit einer breiteren kommunalen Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch im Rahmen der Austauschformate der Chief Digital Officers (CDO) bzw. Digitalverantwortlichen wurde das Thema KI – in Kooperation mit dem MASTD – als zentrales Schwerpunktthema behandelt. 

Wir haben gemeinsam mit dem Portal JURIS Informationsveranstaltungen zur Nutzung von KI innerhalb des JURIS-Systems durchgeführt und dabei den Wissenstransfer gezielt unterstützt. 

Zahlreiche Städte haben sich im Jahr 2025 mit strategischen Überlegungen zu Governance-Modellen, Standardisierungsvorgaben und Leitlinien für den KI-Einsatz befasst. Einen wichtigen Impuls lieferte dabei die EU-KI-Verordnung (AI Act), insbesondere durch die dort verankerte Verpflichtung zur Schulung. In der Folge wurden erste Konzepte für Schulungsmaßnahmen sowie Überlegungen zur Einrichtung landesweiter Schulungsportale angestoßen.

Als besonders geeignet für den Einsatz von KI gelten verwaltungsseitig jene Aufgabenbereiche, in denen standardisierte, gleichartige Vorgänge bearbeitet werden. Gleichwohl gilt: Die Qualität von KI-Anwendungen ist maßgeblich von der zugrunde liegenden Datenbasis abhängig. Daher ist es notwendig, zunächst das kommunale Datenmanagement gezielt weiterzuentwickeln, bevor KI-Lösungen wirksam zum Einsatz kommen können.

Wir haben frühzeitig betont, dass auch im Bereich der KI ein zentral koordinierter Ansatz unerlässlich ist. Ohne ein solches Vorgehen droht eine fragmentierte Entwicklung, in der jede kommunale Gebietskörperschaft ­ähnliche Fragestellungen individuell bearbeitet – ein Vorgehen, das angesichts bestehender Personal- und Ressourcenengpässe nicht zielführend ist. Vor diesem Hintergrund haben wir das MASTD nachdrücklich aufgefordert, Überlegungen für einen landesweiten, zentralen Ansatz – unter anderem zur Bereitstellung einer gemeinsamen KI-Infrastruktur – aufzunehmen. 


GESCHÄFTSBERICHT 2024

Der aktuelle Geschäftsbericht sowie weitere Berichte aus den vorangegangenen Jahren stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.