Bildung und Bewegung

Bildung und Bewegung


Schule

Als Träger der öffentlichen Schulen standen und stehen die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch im Schuljahr 2023/2024 vor erheblichen Herausforderungen. 

Schulbau

Die neue Schulbaurichtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Sie berücksichtigt aktuelle Entwicklungen sowie die daraus resultierenden baulichen Anforderungen. Zu nennen sind hier insbesondere der Ausbau im IT-Bereich, die Berücksichtigung des eingeführten Konzepts der Inklusion an allen Regelschulen sowie der ab dem Schuljahr 2025/2026 bestehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Die Städte sind sich ihrer Verantwortung bewusst, die Sanierung und den Ausbau von Schulen als eines der Schlüsselelemente eines guten und gerechten Bildungssystems nach Kräften zu fördern. Allerdings wird zunehmend deutlich, dass diese an den Grenzen ihrer personellen und finanziellen Belastbarkeit angekommen sind. Trotz vereinzelt positiver Entwicklungen ist vielerorts von einem Sanierungsstau bzw. Stau im Bereich von notwendigen Baumaßnahmen an Schulen auszugehen. Ursächlich hierfür sind, neben der nicht auskömmlichen kommunalen Finanzausstattung und der – 

trotz unserer Forderung im Rahmen der Novellierung der Schulbaurichtlinie – nicht angehobenen Landesförderung, insbesondere die komplexen Ausschreibungsmodalitäten, die bürokratischen Genehmigungsprozesse, die vielschichtigen baurechtlichen Anforderungen sowie die personal- und zeitintensiven Förderverfahren. Wir werden weiterhin auf diese Situation aufmerksam machen und neben einer auskömmlichen Finanzausstattung einen Abbau bürokratischer Hürden fordern. 

Digitalisierung

Die Digitalisierung im Bereich der Schulen ist eine Zukunftsaufgabe, welche dazu beiträgt, den Unterricht mit neuen Lernmöglichkeiten effektiver und interaktiver zu gestalten sowie Schüler:innen besser auf die Anforderungen der digitalen Welt vorzubereiten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der DigitalPakt erst im Mai 2019 verabschiedet wurde, können die hohen Umsetzungsquoten in den Themenbereichen Breitbandausbau, Ausstattung mit mobilen Endgeräten, WLAN für Unterrichtsräume und Präsentationstechnik als Erfolg bezeichnet werden. Der Fokus liegt nun darauf, die schulische IT-Infrastruktur samt Ausstattung bzw. Hardware sowie insbesondere den Schlüsselbereich Support mit Blick auf sachliche, personelle und auch finanzielle Verantwortlichkeit zwischen dem Land und den jeweiligen Schulträgern zu regeln. Um diese Ziele zu erreichen, haben sich das Land und die Kommunalen Spitzenverbände (KSV) Ende 2023 darauf verständigt, die Evaluation der Aufwands- und Kostenträgerschaft im Bereich der digitalen Infrastruktur von Schulen in Form eines durch die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH geführten bzw. moderierten Projektes mit einem Kreis von Praktiker:innen der Schulträger, Vertreter:innen des Landes und der KSV durchzuführen. Neben der Erhebung und Verteilung der Supportkosten und der Klärung von Zuständigkeiten soll mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit hierbei erstmalig eine Verständigung auf Ausstattungs-Standards erfolgen. Wir begleiten und unterstützen dieses Projekt, welches nach seinem voraussichtlichen Abschluss im Herbst 2024 Grundlage für weitere Verhandlungen mit dem Land sein wird. In dem jährlichen Arbeitskreis IT weisen wir zudem auch immer wieder auf das wichtige Thema der Informationssicherheit im Bereich der »Schul-IT« hin. 

Schulbuchbeschaffung

Für die Schulbuchbeschaffung ist ab dem Schuljahr 2023/2024 die neue Verwaltungsvorschrift »Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz« zu beachten, die insbesondere den Schulträgern in der praktischen Anwendung große Schwierigkeiten bereitet. Wir konnten zusammen mit den Praktiker:innen aus dem Bereich der Schulträger erreichen, dass einige Verbesserungen und auch Klarstellungen landesseitig auf den Weg gebracht wurden. So wurden u. a. das Kompendium des Landes um viele praktische Fragestellungen samt Antworten ergänzt, eine Informationsveranstaltung durchgeführt, der Zeitpunkt des Beginns der Vergabeverfahren auf April jeden Jahres vorverlegt und der Umfang der Vergabeunterlagen (Leistungs­verzeichnis) deutlich reduziert. 

Inklusion

Am 1. August 2024 trat die neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht in Kraft. Mit der neuen Schulordnung wird inklusiver Unterricht erstmals verbindlich für alle Schularten verankert. Damit erfolgt eine Abkehr von dem bisherigen Konzept der Inklusion über Schwerpunktschulen. Wir haben im Anhörungsverfahren vielfach moniert, dass landesseitig keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen wurde. Wir gehen davon aus, dass dieses Vorhaben mit deutlichen finanziellen und auch personellen Mehrbedarfen der Städte einhergehen wird. Dies wurde landesseitig in Abrede gestellt, da das Drei-Säulen-Model (Förderung an Regel-, Förder- und Schwerpunktschulen) erhalten bleibe, zusätzliche Planstellen eingerichtet würden und in der Praxis lediglich Kinder mit Lernschwäche tatsächlich zunächst die Regelschule besuchen sollten. Wir behalten die weitere Entwicklung und die Auswirkungen der neuen Schulordnung in der Praxis im Blick.

Additive Lernangebote / Startchancen-Programm

Entsprechend der neuen Rahmenvereinbarung werden die additiven Lernangebote auch im Schuljahr 2025/2026 fortgeführt. Allerdings werden diese nur noch an den 200 Schulen zur Verfügung stehen, welche im sogenannten Startchancen-Programm ausgewählt wurden. Dabei handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Ländern aufgelegtes Programm, das dazu beitragen soll, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Das Programm mit einer Laufzeit von zehn Jahren startete offiziell am 1. August 2024 und stellt Fördermittel in drei Säulen (Investive Mittel, Chancenbudgets und Mittel zur Stärkung multiprofessioneller Teams) bereit. Bund und Länder wollen hierzu jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr aufwenden; für Rheinland-Pfalz beträgt der jeweilige Anteil rd. 49,5 Mio. € jährlich. Die Bewirtschaftung der Fördermittel wird auf Ebene der Schulträger bei äußerst knappen Personalressourcen zu einem deutlichen Mehr an Betreuungs- und Arbeitsaufwand führen. Dies wird eine nur schwer zu lösende Herausforderung, da sich die Schaffung neuer Stellenanteile zur Umsetzung des Startchancen-Programms aufgrund der schlechten Haushaltslage der meisten Städte verbietet. Wir setzen uns hier für eine landesseitige Unterstützung der administrativen Prozesse und möglichst »schlanke« bzw. unbürokratische Förder­verfahren ein.


Kultur

Die Kulturschaffenden und die kulturellen Einrichtungen spielen eine überaus wichtige Rolle bei der Förderung von künstlerischer Vielfalt, dem kulturellen Austausch und dem Aufbau einer lebendigen Gemeinschaft vor Ort. Kunst und Kultur leisten dabei auf kommunaler Ebene insbesondere einen wichtigen Beitrag in den Bereichen Bildung und Integration. Sie sind zudem Wirtschafts- und Standortfaktoren und damit Elemente der Gesellschafts- und Strukturpolitik. 

Kulturentwicklungsplanung

Die in 2023 landesseitig als Beteiligungsprozess ange­stoßene Erarbeitung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) zur Schaffung und Sicherung guter und verlässlicher Rahmenbe­dingungen für Kultur­schaf­fende in Rheinland-Pfalz wurde in 2024 abgeschlossen. Gemeinsam mit Akteur:innen aus kultureller Praxis, den Verbänden, der Kulturverwaltung und der Kulturpolitik des Landes und der Kommunen wurden 13 Handlungsfelder mit insgesamt 93 Maßnahmen erarbeitet, die nun über die nächsten Jahre mit Leben gefüllt werden sollen. Wir begrüßen die Entwicklung und bewerten die KEP und die erarbeiteten Maßnahmen in Summe als äußerst positiv. Für uns gilt es nun die weiteren Schritte des Landes in Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmen kritisch weiterzuverfolgen, um auszuschließen, dass es lediglich bei den gut erarbeiteten Ideen und Vorschlägen bleibt. 

Neue Arbeitsgemeinschaft und Positionspapier 

Um den Bereich Kultur in Zeiten des Wandels und gerade vor dem Hintergrund der äußerst schwierigen Haushaltslage vor Ort bestmöglich fördern zu können, haben wir die Arbeitsgemeinschaft der Kulturämter Ende des Jahres 2023 als neues Gremium implementiert. Ziel ist es, dem Kulturbereich der Mitgliedsstädte eine Plattform für den Austausch, die Vernetzung und die Beratung zur Verfügung zu stellen. Aus dem Gremium heraus wurde mit Bezug zur KEP ein Positionspapier zu den Themen ›Entbürokratisierung der Förderverfahren‹ und ›Verbesserung der Förderungen im Kulturbereich‹ erarbeitet, das der Vorstand des Städtetags am 15. Mai 2024 verabschiedet hat. 

Unsere Forderungen im Positionspapier »Mehr Kultur durch weniger Bürokratie und einen flexiblen Förderrahmen« sind: 
Die Einrichtung eines ange­messenen Kultur­förderrahmens, über den die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung unter Beachtung der Förderungsziele des Landes frei verfügen können und die Modernisierung der Förderpraxis mit möglichst einfach und zweckmäßig gestalteten Förderverfahren. 

Anstellung von Lehrkräften in Volkshochschulen und Musikschulen

Im Bereich der Volkshochschulen und Musikschulen wird das sehr häufig anzutreffende Berufsbild der Selbstständigkeit im Zuge der Rechtsprechung durch Renten- und Sozialversiche­rungsträger in der Praxis vermehrt in Zweifel gezogen. Dies setzt gerade die kommunalen Träger erheblich unter Druck. Eine Festanstellung aller Kursleitungen ist sowohl aus Gründen der angespannten Haushaltslage als auch inhaltlich für die meisten Kommunen keine Option. Nur mit dem Engagement freiberuflicher Lehrkräfte und ihrer Nähe zur Bevölkerung ist das Weiterbildungsangebot von Musik- und Volkshochschulen niederschwellig und flächendeckend zu realisieren. Die Freiberuflichkeit ermöglicht es zudem, Menschen aus der Berufspraxis als Kursleitende zu gewinnen und so sehr flexibel und schnell auf gesellschaftliche Bedarfe zu reagieren. Eine Beschränkung auf festangestellte Lehrkräfte hingegen würde zu einer Verringerung der für aktuelle Herausforderungen, wie beispielsweise die Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter, (teils temporär) benötigten Fachkräfte führen. Wir unterstützen Volks- und Musikschulen dabei, rechtssichere Kriterien für die Anstellung von Lehrkräften und die Möglichkeit der Anstellung einer freiberuflichen Lehrkraft auf Honorarbasis zu erhalten. Hierzu stehen wir in regelmäßigem Austausch mit dem Verband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz, dem Landesverband der Musikschulen Rheinland-Pfalz, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz sowie den anderen Kommunalen Spitzenverbänden auf Landes- und Bundesebene. 

Forderungspapier »Zukunfts­sicherung der Musikschulen«

Für die Musikschulen fordern wir zusammen mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden im Forderungspapier »Zukunftssicherung der Musikschulen in Rheinland-Pfalz« eine zeitgemäße Finanzierungsstruktur (»Faire Drittelfinanzierung«), um den langfristigen Erhalt der Musikschulen sicherzustellen und den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. 

Archive

Nachdem das Landesförderprogramm zur Bestandserhaltung schriftlichen Kulturguts ab 2024 grundsätzlich einen kommunalen Eigenanteil von 40 % vorsieht, welcher sich ab 2025 sogar auf 50 % erhöht, konnten wir zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalarchive und dem Landesbibliothekszentrum erreichen, dass für ehren- und nebenamtlich geführte Einrichtungen ab 2025 eine Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, wonach der Eigenanteil für weitere 5 Jahre auf 30 % reduziert wird. 


Sport

Sport ist gerade im kommunalen Kontext ein wichtiges Thema, da er zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger:innen beiträgt. Durch Sportangebote in den Kommunen bekommen Menschen jeden Alters die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und somit ihre körperliche Fitness zu verbessern. Zudem fördert Sport auch die soziale Integration und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb einer Kommune. Für die Städte ist es daher wichtig, Sportangebote möglichst niederschwellig bereitzustellen und die Infrastruktur für sportliche Aktivitäten zu unterstützen. 

Initiative »Land in Bewegung«

Anlässlich des 1. rheinland-pfälzischen Bewegungsgipfels im September 2023 haben wir uns zusammen mit der Landesregierung, den anderen Kommunalen Spitzenverbänden, dem organisierten Sport und vielen weiteren Partnern dazu verpflichtet, die Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils durch Bewegung und Sport zu gestalten, voranzutreiben und zukunftsorientiert zu entwickeln. Der Einsatz von Bewegungsmanager:innen in vielen Kreisen und kreisfreien Städten sowie die Fortführung des neuen Sportstättenförderprogramms »Land in Bewegung« sind Teil dieser Maßnahme. Aus den bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass ein guter Zugang zu den kommunalen Strukturen und Organisationseinheiten, insbesondere in den kreisfreien Städten und Landkreisen, elementar für die Initiative und deren Weiterentwicklung sowie Akzeptanz sind. Wir unterstützen daher das Vorhaben des Landes, die Bewegungsmanager:innen den kommunalen Verwaltungen unmittelbar zuzuordnen. Das Land hat sich dazu bereiterklärt, Lohn- inkl. Nebenkosten, einen persönlichen Verfügungsrahmen und Reisekosten der Bewegungsmanager:innen für die Jahre 2025 und 2026 vollständig zu übernehmen. 


GESCHÄFTSBERICHT 2024

Der aktuelle Geschäftsbericht sowie weitere Berichte aus den vorangegangenen Jahren stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.