GB23 Umwelt und Klimaschutz

Umwelt und Klimawandel

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Kommunale Klima-Offensive

Im November 2022 startete das Land die kommunale Klima-Offensive. Zum einen wurde der Kommunale Klimapakt (KKP) zwischen dem Land, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geschlossen. Teilnehmende Kommunen verpflichten sich zu mehr Klimaschutz und Klimaanpassung. Im Gegenzug erhalten sie gezielte, bedarfsorientierte und individuelle Beratung durch die Energieagentur und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (Premiumberatung). Seit März 2023 sind 144 Kommunen dem Pakt beigetreten (Stand September 2023). Fünfzig Kommunen werden bereits beraten, 2024 folgen weitere 50.

Der Städtetag wird sich dafür einsetzen, dass auch die übrigen Inhalte des KKP zügig umgesetzt werden. Es wurde vereinbart, dass es eine systematische Analyse sowie ein Evaluieren der Regelwerke des Landes geben soll. Zudem sollen Kriterien vorgelegt werden, damit Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen auch von finanzschwachen Kommunen erfolgreich umgesetzt werden können sowie die Landesförderprogramme evaluiert werden. Der Abbau der Bürokratie im Förderverfahren sowie eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens ist dem Städtetag ein großes Anliegen. Daher wird er die Umsetzung dieser Vereinbarung weiter einfordern.

Zweiter Bestandteil des kommunalen Klimapakts ist das kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Es umfasst 250 Millionen Euro und besteht aus zwei Teilen: Über eine Pauschalförderung werden den Kommunen anhand ihrer Einwohnerzahl ein festes Budget zur Verfügung gestellt. Die Summe von insgesamt 180 Millionen Euro kann ohne kommunalen Eigenanteil für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung eingesetzt werden. Es stehen hierfür im Rahmen einer Positivliste über 60 Maßnahmen zur Auswahl. Die Antragsstellung ist seit dem 1. Juli 2023 möglich.

Mit der Umsetzung der Pauschalförderung kommt das Land im Wesentlichen dem Vorschlag des Städtetags nach. Allerdings kritisierte der Städtetag die knappen Fristen und die Begrenzung der Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen auf max. 25 Prozent. Die Frist für die Antragsstellung wurde daraufhin verlängert.

Das KIPKI beinhaltet des Weiteren ein Wettbewerbsverfahren für kommunale Gebietskörperschaften und private Unternehmen. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Leuchtturmprojekte aus den Bereichen Wasserstofftechnologie, kommunale Wärmenetze, klimafreundliche Ausgestaltung der Innenstädte sowie kommunale Begegnungsorte in Ortsgemeinden gefördert werden. Hierfür stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die knappen Fristen wurden auch hier vom Städtetag kritisiert. Ohne Fristverlängerungen v. a. für Wasserstoffprojekte und Wärmenetze können die angestrebten Ziele in diesen komplexen Themen nicht erreicht werden. Die Landesregierung plant inzwischen, die Fristen für Wasserstoffprojekte um zwei Jahre zu verlängern.

Das KIPKI zeigt sich nach den ersten Monaten leider nicht so unbürokratisch wie erhofft. Es bestehen viele Fragen seitens der Kommunen. Der Städtetag hat daher Informationsveranstaltungen angeboten und offene Fragen und Probleme bei der Antragsstellung mit dem Klimaschutzministerium und der Energieagentur geklärt. Dadurch wird das FAQ auf der KIPKI-Homepage regelmäßig ergänzt.

Kommunale Wärmeplanung

Der Wärmesektor ist für die Erreichung der Klimaschutzziele gleichermaßen von großer Bedeutung. Allerdings ist der Anteil der Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung noch sehr gering. Daher ist seit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie im November 2022 die kommunale Wärmeplanung ein neuer Förderschwerpunkt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument zur Entwicklung der zukünftigen Wärmeversorgung. Bei einer Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen derzeit 90 Prozent Förderung erhalten, für finanzschwache Kommunen ist eine 100-Prozent-Förderung möglich.

Angesichts der angekündigten bundesrechtlichen Regelung zur kommunalen Wärmeplanung hat der Städtetag seine Mitglieder ausführlich über die neue Fördermöglichkeit informiert und eine Antragsstellung im Jahr 2023 empfohlen. Zusätzlich hat die Geschäftsstelle mit der Energieagentur eine dreiteilige Informationsveranstaltung initiiert und ein Netzwerk „Kommunale Wärmeplanung“ gegründet. Ein erstes Treffen fand im September 2023 statt.

In enger Abstimmung mit den Mitgliedsstädten hat die Geschäftsstelle die bundesrechtliche Entwicklung begleitet, öffentlich für eine enge Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes und der kommunalen Wärmeplanung geworben sowie auf eine realistische Bundesregelung gedrängt. Über eine landesrechtliche Regelung müssen nun die Details und Adressaten der kommunalen Wärmeplanung bestimmt werden. Ungeklärt ist die Frage der Finanzierung. Aus der Sicht des Städtetags steht das Land in der Verantwortung der Vollfinanzierung, wenn es den Kommunen die Wärmeplanung als neue Pflichtaufgabe überträgt.

Pakt resiliente Wasserversorgung

fresh tap water pouring into glass

Der Städtetag engagiert sich beim Schutz der kritischen Infrastruktur der Wasserversorgung, insbesondere des Trinkwassers. Bisherige Pilot- und Benchmarkingprojekte zeigen, dass in der Notfallvorsorge bei vielen Wasserversorgern noch ein deutlicher Handlungsbedarf besteht. Der Pakt „Resiliente Wasserversorgung Rheinland-Pfalz“ soll die Sensibilität für dieses Thema erhöhen und die Wasserversorgungsbranche unterstützen. Er wurde im August 2023 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Land und den wasserwirtschaftlichen Fachverbänden (DVGW, VKU, LDEW) geschlossen.

Versorger können dem Pakt freiwillig beitreten und werden in ihren Planungen zur Ersatz- und Notwasserversorgung unterstützt, von der Standortbestimmung bis zum Maßnahmenplan. Das Land trägt die Kosten der Standortbestimmung und leistet finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen. Der Städtetag unterstützt mit der Unterzeichnung des Paktes das Ziel einer gesicherten Versorgung der Bevölkerung und anderer Nutzer mit Trinkwasser von einwandfreier Beschaffenheit und in ausreichender Menge.