GB23 Schule

Schule

Rear view of school kids raising their hands to answer the teacher's question on a class at elementary school.


Das Schuljahr 2022/2023 war geprägt von Themen rund um die Digitalisierung und den Folgewirkungen der Pandemie. Die Covid-bedingten Schutzmaßnahmen konnten nahezu vollständig zurückgefahren werden.

Aus kommunaler Sicht soll auch langfristig eine leistungsfähige, digitale Infrastruktur an den Schulen aufgebaut werden. Nachdem die Corona-Pandemie und Förderprogramme wie der „DigitalPakt Schule“ zunächst für eine erhebliche Beschleunigung der Digitalisierung gesorgt hatten, liegt der Fokus nun darauf, Stillstand zu vermeiden und vorausschauend, fachgerecht und zukunftsorientiert weiter zu planen und zu gestalten. Die schulische IT-Infrastruktur samt Ausstattung bzw. Hardware sowie der Support müssen konsequent weiter ausgebaut werden. Dabei gilt es, die Verantwortlichkeiten in diesen Bereichen sowohl personell und fachlich als auch in finanzieller Hinsicht fair und sachgerecht zwischen dem Land und den jeweiligenSchulträgern zu regeln. Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine Kommission zur Weiterentwicklung der Kostenträgerschaft im Bereich der digitalen Infrastruktur von Schulen eingerichtet. In dieser arbeiten die Geschäftsstelle sowie Praktiker:innen aus den IT- und Schulverwaltungen der Mitgliedsstädte zusammen mit dem Land an Lösungen.

Die seit Februar 2021 angebotenen additiven Lernangebote der Sommer- und Herbstschule (Ferienschule) wurden seit den Sommerferien 2022 in Form von Ferienlernangeboten „LiF – Lernen in Ferien“ in Kooperation der Schulen mit den Volkshochschulen fortgeführt. Durch den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung wird es auch im Schuljahr 2023/2024 diese Angebote geben. Die Schulträger unterstützen dies, indem sie – sofern möglich – ihre schulischen Räume zur Verfügung stellen und damit ein flächendeckendes, wohnortnahes Angebot ermöglichen.

Die seit August im Entwurf vorliegende neue Schulbaurichtlinie berücksichtigt die baulichen Anforderungen im IT-Bereich. Sie erlaubt es Schulträgern, nun auf neue pädagogische Konzepte bedarfsgerechter und zukunftsorientiert eingehen zu können. Erreicht wird dies durch den Schritt weg vom Rahmenraumprogramm hin zu flexiblen Raumkonzepten mit offenen Lernlandschaften bzw. Lernclustern (mit frei gestaltbaren Nutzungen), die dem pädagogischen Konzept der Schulen folgen. Durch den Fokus auf ökologische Baustoffe werden zudem spürbare Verbesserungen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz erreicht. Bedauerlicherweise ist die Realisierung der neuen Anforderungen nicht mit einer höheren Landesförderung verbunden. Gleichzeitig soll die Richtlinie auch bauliche Anforderungen in Zusammenhang mit dem ab dem Schuljahr 2025/2026 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und der im Entwurf vorliegenden neuen Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen (InSchO) abdecken. Dies stellt die Schulträger vor große, finanziell kaum stemmbare Herausforderungen. Der Städtetag hat daher das Bildungsministerium auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht und wird sich weiter für eine höhere Landesförderung einsetzen.

In den Mitgliedsstädten wurden fast alle Schülertickets in Form von Jahrestickets durch das neu eingeführte, günstigere und monatlich kündbare Deutschlandticket ersetzt. Dies geschah teils vor und teils nach den Sommerferien 2023. Da die Schülerbeförderung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zu den Schulzeiten erfolgen muss, haben sich einige Städte für die Kündigung des Tickets im Ferienmonat August entschieden, andere jedoch nicht. Um den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und den Unmut der Bürger:innen zu vermeiden setzt sich der Städtetag für eine einheitliche Vorgehensweise ein.