GB23 Sicherheit und Ordnung

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Blue flasher light of siren of police car


Stärkung des kommunalen Vollzugsdienstes

Aus Sicht des Städtetages Rheinland-Pfalz ist eine Stärkung des kommunalen Vollzugsdienstes dringend angezeigt. Der kommunale Vollzugsdienst ist ein Sicherheitsgarant in Ergänzung zur staatlichen Polizei. Die gesellschaftlichen Veränderungen (zunehmende Aggressionsbereitschaft, vermehrtes Auftreten psychischer Erkrankungen, Bevölkerungszuwachs) erfordern eine Anpassung der erlaubten Ausrüstung des kommunalen Vollzugsdienstes und eine Erweiterung der Befugnisse der kommunalen Vollzugsbeamt:innen. Gefährdungslagen und Einsatzintensität sind in den letzten Jahren gestiegen.

Der Städtetag begrüßte daher in seiner Stellungnahme zur Neufassung der Landesverordnung über die kommunalen Vollzugsbediensteten und Hilfspolizeibediensteten, dass die Dienstkraftfahrzeuge der kommunalen Vollzugsbediensteten über eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zukünftig mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein dürfen. Nach aktueller Rechtslage besteht diese Möglichkeit nicht, da die Landesverordnung die Ausrüstung der Dienstkraftfahrzeuge mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn bisher ausdrücklich untersagt. Ein Wermutstropfen ist, dass die Erteilung der Ausnahmegenehmigung voraussichtlich restriktiv gehandhabt werden muss. Der Städtetag begrüßte auch, dass die Funkgeräte der kommunalen Vollzugsbediensteten zukünftig nach Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens auf den Frequenzen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben betrieben werden dürfen (Teilnahme am BOS-Digitalfunk). Dies sollte nach Meinung des Städtetages auch für die Hilfspolizeibediensteten eingeführt werden.

Aus den genannten Gründen sollte nach Ansicht des Städtetages darüber hinaus der kommunale Vollzugsdienst auf der Basis einer zu schaffenden Rechtsgrundlage im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz mit Bodycams ausgerüstet werden dürfen. Die Bodycams sind ein in der Praxis erprobtes, effektives Mittel, um Bürger:innen von unüberlegten Handlungen, z. B. verbalen und körperlichen Attacken, abzuhalten und schwierig nachweisbare Vorgänge zu dokumentieren. Bodycams dienen damit der Abschreckung und der Deeskalation.

Kampf gegen Hasskriminalität

Bedrohungen und Gewalt gegen Kommunalpolitiker:innen sowie Verwaltungsmitarbeiter:innen beschäftigen die kommunalen Spitzenverbände auf Landes- und Bundesebene seit einigen Jahren. Hasskriminalität gegenüber Kommunalvertreter:innen hat ein sehr großes Ausmaß erreicht, dem ein wehrhafter Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten muss. So beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz aktuell, ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu entwerfen, welches die private Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum stärken soll. Im Land Rheinland-Pfalz ist der Städtetag Mitunterzeichner einer Erklärung zum Engagement in der ehrenamtlichen Kommunalpolitik, initiiert durch den Landtag Rheinland-Pfalz. Darin wurde vereinbart, dass ehrenamtliche Kommunalpolitiker:innen langfristig Unterstützung erfahren sollen.

Neuorganisation des Katastrophenschutzes

Die Pläne des Landes zur Neuaufstellung des Katastrophenschutzes wurden im August 2022 vorgestellt. Die Pläne bestehen aus einem Maßnahmenbündel. Neben Personalaufstockungen zur Bildung der neuen Landesoberbehörde und der Schaffung eines Lagezentrums in Koblenz ist die Erstellung einer Katastrophenschutzverordnung die erste Maßnahme, die in Angriff genommen wurde. Der Städtetag ist über den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz in die Arbeiten an einer neuen Katastrophenschutzverordnung zur Vereinheitlichung der Katastrophenschutzstrukturen sowie Etablierung verbindlicher Melde- und Berichtswege eingebunden.

Die kommunale Praxis wartet auf baldige Reformschritte. Ein Unglück, wie die Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal, kann jederzeit wieder eintreten; im Ahrtal oder an einer anderen Stelle in Rheinland-Pfalz. Auch deshalb muss die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes allmählich an Fahrt aufnehmen.

Der Innenminister suchte Anfang 2023 das Gespräch mit dem Städtetag und stellte die drei Säulen der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes (zentrale Landeseinrichtung, Stärkung der Kommunen, rechtliche Anpassungen) vor. Damit stieß er bei den Oberbürgermeister:innen auf offene Ohren. Die Städte möchten die Pläne des Landes konstruktiv begleiten. Gemeinsame Intention ist die nachaltige Stärkung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz.

Neuerung bei den Feuerwehren

Der Städtetag begrüßte den im Dezember 2022 vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes zur Absenkung der Regelaltersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst und in dem Vollzugsdienst der Abschiebungshafteinrichtung Die Absenkung der Regelaltersgrenze für die Feuerwehrbeamt:innen, die nicht im Einsatzdienst und außerhalb von Leitstellen tätig sind, steigert die Attraktivität des Berufsbildes des brandschutztechnischen Bediensteten. Diese Attraktivitätssteigerung wird in der kommunalen Praxis dringend benötigt.

german fireman ( Feuerwehr ) stands near an accident


Der Städtetag hofft, dass die festzustellende personelle Fluktuation in den Brandschutzdienststellen deutlich zurückgehen wird und es durch die Absenkung der Regelaltersgrenze einfacher wird, neue Mitarbeiter:innen zu gewinnen. Der bisherige schnelle Personalwechsel ist für die Dienststellen belastend und verzögert die Ausführung der erforderlichen Arbeit.