GB23 Soziales und Jugend

Soziales und Jugend

Smiling boy in wheelchair. Generative AI


Noch immer sind die Rahmenverhandlungen in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die seit 2019 laufen, maßgeblich davon geprägt, eine Regelung für die so genannten integrativen Kindertagesstätten zu finden. Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes, das mit einem personenzentrierten Ansatz den Ausgleich der Behinderung als Bedarf erkennt, wird der teilstationäre Ansatz aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgelöst, so dass das Recht nur noch Kindertageseinrichtungen mit einem zusätzlichen individuellen Bedarf auf Grund der Behinderung des Menschen (Eingliederungshilfe) kennt. Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass die Konzepte der ehemaligen integrativen Kindertageseinrichtungen veraltet wären und abgelöst werden müssten. Es müssen neue Wege der Umsetzung und Finanzierung gefunden werden, um die Einrichtungen zu erhalten.

Damit eine Rahmenvereinbarung zustande kommt, muss eine rechtlich zulässige Einigung über die finanziellen Fragen der Umsetzung des neuen Rechts, insbesondere für die Kita-Plätze mit ergänzenden heilpädagogischen Leistungen, gefunden werden. Die Vereinbarungspartner verhandeln daher intensiv, damit das Konzept der integrativen Kitas für die Leistungserbringer weiterhin umsetzbar bleibt. Den Städten ist sehr bewusst, wie wichtig die integrativen Einrichtungen für die Kinder mit Behinderungen und deren Eltern sind. Eine Versorgung dieser Kinder durch die Kommunen als Leistungsträger wäre nicht mehr möglich, würden diese Einrichtungen schließen.

Aktuell zeichnet sich eine Möglichkeit ab, wie eine Finanzierung von Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Plätzen gelingen könnte. Der Städtetag ist bestrebt, eine zielgerichtete Lösung in den Rahmenvertragsverhandlungen herauszuarbeiten. Ein Dank gilt allen Praktiker:innen, die über ihre eigentliche Arbeit in der Verwaltung hinaus mit großem Engagement und Leidenschaft bereit sind, stellvertretend für alle Kommunen an der Rahmenvereinbarung mitzuwirken.

KiTaG-Rahmenvertrag

Keine Einigung gab es bislang beim Abschlus einer Rahmenvereinbarung nach § 5 Abs. 2 des Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG). Nachdem im März dieses Jahres die Verhandlungen für beendet erklärt wurden, haben verschiedene Landräte mit örtlichen Vertretern der Kirchen Gespräche aufgenommen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, dass die Ergebnisse dieser Sondierung abgewartet und die Ergebnisse daraufhin überprüft werden, ob daraus eine landesweite Rahmenvereinbarung erstellt werden kann. Die Ergebnisse der Gespräche der Landräte mit den Kirchen werden zum Redaktionsschluss von den Verbänden geprüft und bewertet. Der Städtetag strebt weiterhin an, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bund einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Dies soll eine Betreuungslücke schließen, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Der Anspruch wird in § 24 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt sein, tritt am 1. August 2026 in Kraft und ist in Rheinland-Pfalz von den Jugendämtern zu erfüllen.

Den notwendigen Ausbau unterstützt der Bund mit bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Auf Rheinland-Pfalz entfällt eine Förderungssumme von 132.500.000 Euro. Für diese Basismittel ist die Förderrichtlinie bereits in Kraft getreten, die für die Kommunen eine Co-Finanzierung der Vorhaben in Höhe von 30 vom Hundert vorsieht. Das Land beteiligt sich bisher nicht mit Landesmitteln an der Finanzierung. Der Städtetag fordert vom Land die Übernahme dieser Co-Finanzierung, da das Ganztagsförderungsgesetz als zustimmungspflichtiges Gesetz nur unter Zustimmung der Länder beschlossen werden konnte und das Land Rheinland-Pfalz dem Gesetz inkl. Finanzierungsregelung auch zugestimmt hat. Über die vom Bund bereitgestellten Betriebsmittel hat es bislang noch keine Gespräche zur Verteilung gegeben. Der Städtetag ist auch hier der Auffassung, dass das Land die Bundesmittel durchreichen und die über diesen Betrag hinaus entstehenden Kosten ausgleichen muss.

Mit der Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Beratung über die inhaltliche Umsetzung des Rechtsanspruchs, ist eine Forderung des Städtetags vom Bildungsministerium aufgegriffen worden. In dieser Arbeitsgruppe werden alle rechtlichen Fragen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs erörtert. Geeignete Fragen werden als FAQ-Fragen und Antworten auf dem Bildungsserver RLP veröffentlicht. Als eines der größten Probleme wurde die Erfüllung des Rechtsanspruchs in der Ferienzeit identifiziert.

Aus Sicht des Städtetags bestehen große Sorgen hinsichtlich der nicht ausreichenden Finanzierung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs sowohl hinsichtlich der Basis- als auch der Betriebskosten sowie dem auch hier entstehenden Problem der Personalisierung.