GB23 Bauen und Wohnen

Bauen und Wohnen

Caucasian male engineer technician worker holding wind turbine c


Vergaberecht

Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Einrichtung der neuen Vergabeprüfstelle beim Wirtschaftsministerium für sogenannte wirtschaftlich bedeutsame Aufträge kritisch. Sie plädieren im Rahmen der laufenden Evaluation für ein Auslaufen der einschlägigen Verordnung ohne weitere Verlängerung, da ein Bedarf für einen mehrgleisigen Rechtsanspruch (Aufsichtsbehörden einerseits und Vergabeprüfstelle andererseits) nicht erwiesen ist. Zusätzlich verzögert die Neuregelung alle Vergabeverfahren von wirtschaftlich bedeutsamen Aufträgen, da grundsätzlich in jedem dieser Verfahren zunächst die Informationsfrist (mit Postwegen) einzuhalten ist. Die Vergabeentscheidung und politischen Beschlüsse hierüber nehmen oft mehr Zeit in Anspruch, als die Angebotsfristen selbst. Ein schlankes, rechtskonformes Vergabeverfahren ist damit nicht mehr gewährleistet.

Ausbau der Windenergie

Baupolitik wird auch auf regionaler Ebene zunehmend von Nachhaltigkeitsthemen beeinflusst. Der Städtetag engagiert sich für die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf zum Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) will den Ausbau der Windenergienutzung weiter vorantreiben.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen im Entwurf einiges ungeklärt. Rheinland-Pfalz muss nach der Vorgabe des Bundesgesetzes mindestens 1,4 % der Landesfläche bis Ende 2027 und mindestens 2,2 % bis Ende 2032 (in Rheinland-Pfalz geplant bis Ende 2030) als Windenergiegebiete ausweisen (sog. Flächenbeitragswerte). Noch ist nicht klar, auf welche Weise die Flächenbeitragswerte erreicht werden sollen - insbesondere auf welcher Planungsebene. Ungeklärt ist auch, ob und welche regionalen Teilflächenziele festgelegt werden sollen, um einen Ausgleich zwischen verdichteten und ländlichen Räumen zu gewährleisten. Letzteres ist wichtig für Planungsträger, die gegenwärtig ihre Flächennutzungspläne fortschreiben, aber nicht wissen, von welchen Flächenbeitragswerten sie für ihr Plangebiet ausgehen müssen. Das vorgelegte LWindGG beantwortet wesentliche Fragen hier nur teilweise und auch nicht mit der gebotenen Rechtssicherheit.

Begrüßt wird, dass die Planungsgemeinschaften bzw. der Verband Region Rhein-Neckar zuständige Planungsträger werden sollen. Ebenfalls zu begrüßen ist die Flexibilisierung der Teilflächenbeitragswerte durch die Möglichkeit für die Planungsträger, Kompensationsvereinbarungen zu schließen. Ein weiteres zeitliches Vorziehen der Flächenziele ist nicht unkritisch, der Planungshorizont ist aufgrund fehlender personeller Kapazitäten jetzt schon äußerst ambitioniert. Ein noch früherer Stichtag würde die Planungen schwächen oder gar obsolet machen.

Ausbau digitaler Infrastruktur

Im gemeinsamen Netzbündnis von Landesregierung, Telekommunikationsunternehmen, Digital-Verbänden sowie kommunalen Spitzenverbänden soll der Breitbandausbau forciert werden. Flächendeckende Gigabit-Netze sollen im Land dafür geschaffen werden. 2023 wurde eine Gigabit-Charta beschlossen, die die bisherigen Arbeitsgrundlagen erweitert. Gemeinsames Ziel bleibt, in allen Regionen des Landes flächendeckend alle Haushalte, Gewerbegebiete und öffentliche Institutionen vorrangig durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau privater Unternehmen möglichst bis 2030 mit Glasfaserleitungen zu erschließen. Die für den Ausbau von modernsten, hochleistungsfähigen Mobilfunknetzen (insbesondere 5G) erforderlichen Glasfaserleitungen zur Anbindung von Mobilfunkstandorten sind essentiell für die Ausbauprojekte. Zusätzlich möchten die Beteiligten den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastrukturen beschleunigen, z. B. durch Nutzung des OZG-Antragsportals Breitbandausbau.

Angespannter Wohnungsmarkt

Die Wohnungsmärkte verknappen sich, gerade in den Städten. Nach § 201 a Baugesetzbuch (BauGB) können die Länder Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmen. Ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Innerhalb dieser Gebietskulissen wird die Anwendung des Vorkaufsrechts, die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans und die Ausübung des Vorkaufsrechts erleichtert. Spätestens Ende 2026 muss die entsprechende Rechtsverordnung außer Kraft treten.

Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier sind bereits zu Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt erklärt worden. Auch in anderen Kommunen hat sich der Städtetag für eine Erweiterung dieses Kreises eingesetzt. 2023 erfolgte eine Neufassung der Landesverordnung auf der Grundlage einer weiteren Fassung des Begriffs „angespannter Wohnungsmarkt“. Neben neun Landkreisen wurden nun auch die Mitgliedsstädte Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße und Worms zu Gebieten im Sinne des § 201 a BauGB bestimmt.

Anpassung des Bauordnungsrechts

Aerial view of a UK roundabout

Die kommunalen Spitzenverbände sehen die derzeitige, durch Vorgaben der EU ausgelöste Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) kritisch. Es soll eine sog. kleine Bauvorlageberechtigung für Absolvent:innen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Architektur und für Techniker:innen sowie Handwerksmeister:innen bestimmter Gewerke eingeführt werden. Diese soll aufgrund der noch nicht gesammelten praktischen Berufserfahrung nur für bestimmte Bauvorhaben gelten. Gleichwertige Berufsabschlüsse aus dem EU-Raum sollen dabei ebenfalls anerkannt werden. Zudem berücksichtigt der Gesetzentwurf EU-Vorgaben zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Bereich des Bauordnungsrechts. Bei den unteren Bauaufsichtsbehörden wird eine einheitliche Stelle eingerichtet, über die das entsprechende Verwaltungsverfahren abgewickelt werden kann.

Die kommunalen Spitzenverbände machten Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen geltend. Die Ausweitung der Bauvorlageberechtigung ohne weitergehende Fähigkeitsprüfungen wird die unteren Bauaufsichtsbehörden zunehmend belasten. Seit Jahren verschlechtert sich bereits die Qualität der Bauunterlagen. Diese Situation wird sich weiter verschärfen.

Die vorgesehene Bestimmung der unteren Bauaufsichtsbehörden zur einheitlichen Stelle, die vorwiegend berät und unterstützt, sehen die Verbände nicht als zwangsläufig an. Laut EU-Richtlinie sind Mitgliedstaaten aufgefordert, eine oder mehrere Anlaufstellen zu errichten oder zu benennen. Mithin könnte die Funktion der einheitlichen Stelle auch vom Land wahrgenommen werden. Die wenigsten Städte werden angesichts des Fachkräftemangels für diese geplante neue Aufgabe über genügend Personal verfügen.