GB23 Verwaltungsdigitalisierung

Verwaltungsdigitalisierung

Digital transformation technology strategy, IoT, internet of things. transformation of ideas and the adoption of technology in business in the digital age, enhancing global business capabilities. Ai


Onlinezugangsgesetz (OZG)

Einige wichtige Entwicklungen begleiteten die Städte bei der Verwaltungsdigitalisierung 2023: Das OZG-Änderungsgesetz, das bis Anfang 2024 in Kraft treten soll, streicht nicht nur die Umsetzungsfrist für onlinefähige Verwaltungsleistungen, sondern fokussiert stärker auf die Bedürfnisse der Kommunen. Es sieht nur noch 16 Verwaltungsleistungen, die von Bürger:innen und Unternehmen besonders häufig nachgefragt werden, als prioritär an. Das verschafft den Kommunen Luft für die Umsetzung. Dennoch bleiben Schwächen des Vorgängergesetzes. Nach wie vor sind entscheidende Fragen offen, wie z. B. die Finanzierung, oder wie Verwaltungsleistungen nach dem Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip organisatorisch bzw. technisch in den Kommunen umgesetzt werden sollen. Der Städtetag hat sich entsprechend zu dem Gesetzesentwurf geäußert.

Wichtig aus Sicht des Verbandes ist in diesem Zusammenhang der Kommunalpakt zwischen dem IT-Planungsrat und den kommunalen Bundesspitzenverbänden. In diesem bundesweiten Pakt sollen u.a. die Nachnutzung der kommunalen EfA-Leistungen strukturiert und aufgearbeitet werden. Die Informations- und Anbindungsdokumente sollen zu übergreifenden technischen, organisatorischen und rechtlichen Lösungen zielgruppengerecht für die Kommunen aufbereitet und aktiv kommuniziert werden. Eine kommunale Mitwirkung ist dringend notwendig, damit die praxistaugliche Umsetzung gelingt.

Registermodernisierung

Mit dem Onlinezugangsgesetz ist die Registermodernisierung eng verknüpft. Die Datenhaltung in Deutschland ist infolge der föderalen Struktur überwiegend dezentral organisiert. Die bestehenden Register (z. B. Ausländerzentralregister, Bundeszentralregister) sind nicht miteinander vernetzt und enthalten zum Teil abweichende Datensätze. Diese Diskrepanz soll durch vernetzte Registerstrukturen aufgelöst werden, um die Datenqualität zu erhöhen und transparente Verwaltungsleistungen zu schaffen. Die Steuer-Identifikationsnummer wird dabei als registerübergreifende Identifikationsnummer eingeführt. Zukünftig sollen Bürger:innen ihre Daten und Nachweise für Verwaltungsdienstleistungen nur einmal hinterlegen müssen. Dieser Datensatz gilt dann für alles, was in Zukunft bei den verschiedenen Verwaltungsbehörden beantragt wird (sog. Once-Only-Prinzip).

Der Städtetag weist darauf hin, dass übereilte Entscheidungen im Top-Down-Verfahren das Mammutprojekt der Registermodernisierung nur noch mehr erschweren werden. Für den Datenaustausch innerhalb der Registerlandschaft ist es zwingend notwendig, dass einheitliche Strukturen sowie Standards und Schnittstellen geschaffen werden und Datenmodelle miteinander kompatibel sind.

Informationssicherheit

Informationssicherheit hat, auch angesichts der vermehrten Cyberangriffe auf Kommunalverwaltungen, die Verbandsarbeit 2023 stark geprägt. Unter anderem wurde ein neuer Arbeitskreis der Informationssicherheitsbeauftragten gegründet. Die Klausurtagung des Städtetages widmete sich dem Thema ebenfalls. Experten vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik standen den Spitzen der Städte ebenso Rede und Antwort wie ein White-Hacker und der Landrat des von einem Cyber-Angriff betroffenen Rhein-Pfalz-Kreises. Im Juli 2023 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem CERT-kommunal-rlp, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Transformation und Digitalisierung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationssicherheit unterzeichnet.