GB23 Steuern

Steuern

The financiers are calculating personal taxes for their customers.


Die Neuregelung der Umsatzsteuer mit der Einführung des § 2b UStG beschäftigt die Kommunen als juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) weiterhin. Mit ihr folgt eine deutliche Ausweitung des Rahmens des Unternehmens jPöR. Sämtliche, auf einem Leistungsaustauschverhältnis basierende Ausgangsumsätze sind demnach umsatzsteuerbar, sofern sie nicht ausnahmsweise gemäß § 2b UStG von der Besteuerung ausgenommen sind. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz erfolgte zunächst ein zeitlicher Aufschub für die verpflichtende Anwendung der Neuregelung bis zum 31. Dezember 2022. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 erfolgte nun eine nochmalige Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31. Dezember 2024. Die Mitgliedsstädte mussten dementsprechend die finalen Umsetzungsarbeiten vorerst wieder stoppen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde der Zinssatz gemäß § 233a AO mit dem Änderungsgesetz für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat gesenkt. Der Städtetag hat die Mitgliedsstädte bei der Abstimmung der Fristen für die Umsetzung der vorläufig gewährten und nachzuholenden Verzinsung unterstützt.

In Bezug auf die Grundsteuerreform wird auf Ebene der Mitgliedsstädte teils noch an der Schnittstellenproblematik gearbeitet, teils sind Bescheiddaten schon abrufbar. Tendenziell zeigt sich bereits jetzt, dass Hebesatzerhöhrungen und auch die Verschiebung der steuerlichen Lasten systemimmanent sind (unabhängig von gegebenenfalls zusätzlichen Erhöhungen mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung) und zum 1. Januar 2025 zur Erreichung einer Aufkommensneutralität voraussichtlich flächendeckend erfolgen müssen. Die Einführung der Grundsteuer C auf baureife Grundstücke wird derzeit durch die Mitgliedsstädte geprüft. Der Unmut der Bürger:innen über das neue Grundsteuermodell in Rheinland-Pfalz zeigt sich bei Betrachtung der Einspruchsquote. Diese liegt, bezogen auf die abgegebenen Feststellungsbescheide, bei derzeit rd. 10 %. Der Städtetag wird die Mitgliedsstädte bei einer einheitlichen Kommunikationsstrategie unterstützen.