Umwelt und Verkehr
Umwelt
Nachhaltige Wärmeversorgung
Das Bundes-Wärmeplanungsgesetzes verpflichtet die Bundesländer bis Juni 2026 für Großstädte – und bis Juni 2028 für alle anderen Städte und Gemeinden – Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Pflicht an die Kommunen weitergeben. Nachdem im Juli 2024 das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die offizielle Verbändeanhörung zum Ausführungsgesetz des Wärmeplanungsgesetzes (WPGAG) gestartet hatte, haben wir gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, in der der Gesetzentwurf grundsätzlich als geeignet betrachtet wird, um die bundesrechtlichen Anforderungen sachgerecht und praxisnah umzusetzen. Insbesondere unterstützten wir die modulare Berechnung des Mehrbelastungsausgleichs. Kritik übten wir jedoch an unklaren Pflichtenübertragungen, den Ermächtigungsgrundlagen für weitere Rechtsverordnungen, durch die weitere Verfahren und damit mehr Bürokratie geschaffen werden könnten, und an Details der Konnexitätsberechnung wie veralteten Stundensätzen. Im darauffolgenden Erörterungsgespräch im November 2024 konnten wir erreichen, dass die Stundensätze angepasst wurden und auch Städte und Gemeinden, die bereits aufgrund der Bundesförderung mit der Wärmeplanung begonnen hatten, finanzielle Zuweisungen erhalten. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nahm der Städtetag an der Anhörung zum WPGAG im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität des Landtages teil. Dort standen neben der Finanzierung vor allem Fragen des Anschluss- und Benutzungszwanges im Fokus.
Aufgrund starker Nachfrage wurde auch im aktuellen Berichtszeitraum das gemeinsame mit der Energieagentur und den anderen kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufene digitale Netzwerktreffen zur Kommunalen Wärmeplanung fortgeführt. Im August 2025 fand das 13. Treffen statt. Themen sind neben der Aufbereitung von Best Practice Beispielen u. a. Finanzierungsfragen, Anschluss- und Benutzungszwang oder Datenerhebung.
Zusätzlich engagierten wir uns als Kooperationspartner beim Netzwerktreffen »Innovative Wärmenetze Rheinland-Pfalz«. Bei bisher sechs Netzwerktreffen konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer u. a. zu Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen, Förderprogrammen, Analyse und Bewertung von Beispielprojekten, neuen Technologien, Entwicklung von Geschäfts- und Betreibermodellen und Sektorenkopplung austauschen. Damit wollen wir die Schlagkraft zur Initiierung und Entwicklung konkreter Umsetzungsstrategien/Projekte verbessern. Die neuesten Entwicklungen in der kalten Nahwärme wurden an insgesamt zwei Fachtagungen zur kalten Wärmenetze dargestellt, welche wir ebenfalls als Kooperationspartner unterstützen.
Herausforderung der Finanzierung der Klimaneutralität
Um klimaneutral zu werden, stehen die Städte in Rheinland-Pfalz vor enormen Herausforderungen. Besonders im Bereich Energie, Gebäude und Verkehr sind umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen nötig. Dafür müssen Bund und Land ihre Förder- und Finanzierungsangebote deutlich ausbauen. Gleichzeitig geraten kommunale Unternehmen unter Druck. Während sie früher Gewinne an ihre Städte abführten, um andere kommunale Aufgaben mitzufinanzieren, müssen sie nun selbst stark investieren. Dafür braucht es oft zusätzliches Eigenkapital. Es müssen daher neue, alternative Wege der Finanzierung der Treibhausgasneutralität gefunden werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Einbindung privater Investoren. Diese können jedoch nur eingebunden werden, wenn die rechtlichen und bürokratischen Hürden gesenkt werden. Aktuell fehlt vielen Verwaltungen die Expertise für die komplexen Anforderungen. Ein Fokus muss daher im Wissensaufbau liegen sowie in der Entwicklung neuer Finanzierungsinstrumente. Die Geschäftsstelle steht in diesen Fragen im Kontakt zur Energieagentur, dem Sparkassenverband und dem Verband kommunaler Unternehmen. So wurde zum Beispiel im August 2025 eine Fachtagung zur Finanzierung von Nahwärmeprojekte mit initiiert.
Klimaanpassung
Mit einem Temperaturanstieg von 1,8 Grad gehört Rheinland-Pfalz zu dem am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Ländern in Deutschland. Von den Auswirkungen sind besonders die Städte und Gemeinden betroffen. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass Kommunen entsprechende Klimaanpassungskonzepte entwickeln. Entgegen unserer Erwartung, hat das Land Rheinland-Pfalz im Berichtszeitraum keinerlei Aktivitäten zur Übertragung dieser neuen kommunalen Aufgaben vorgenommen. Wir sehen die Verpflichtung zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene als sinnvolles Instrument. Wir fordern daher das Land auf, eine entsprechende Regelung einzuführen und die Kosten im Sinne der Konnexität zu übernehmen. Unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung arbeiten die meisten Städte bereits intensiv am Thema der Klimaanpassung.
Kommunale Klimaanpassungskonzepte dürfen jedoch nicht nur Theorie bleiben, sondern müssen zu konkreten Maßnahmen führen. Daher ist es wichtig, dass die Städte und Gemeinden langfristig über ausreichend finanzielle und personelle Mittel sowie über gute Rahmenbedingungen verfügen, um diese Maßnahmen umzusetzen. Die Frage der Finanzierung der Konzepterstellung sowie deren Umsetzung bleibt auf Bundes- sowie auf Landesebene offen. Auf Bundesebene wird aktuell eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung diskutiert. Wir unterstützen diesen Vorschlag. Aus unserer Sicht ist eine Klärung der Finanzierungsfrage dringend notwendig.
Im Jahr 2025 war der Städtetag Kooperationspartner der Webinarreihe »Die coole Stadt« der Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz. Anhand kommunaler Best-Practice-Beispiele und Fachvorträge wurden wertvolle Impulse zur Hitzevorsorge in den Städten vermittelt. Darüber hinaus bot die Reihe ausreichend Raum für Erfahrungsaustausch und die Diskussion konkreter Umsetzungsfragen.
Landeswassergesetz
Als Folge des Klimawandels treten immer häufiger Hochwasser- und Starkregenereignisse auf. Diese Entwicklung sowie die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie haben das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) dazu veranlasst, eine Novellierung des Landeswassergesetzes vorzunehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der geplanten Novelle sind unter anderem:
- die Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens,
- die Verpflichtung zur Information der Bürgerinnen und Bürger über den Wasserverbrauch sowie über die Auslastung der Wasserversorgungsanlagen,
- die Verpflichtung des Landes zur Erstellung und fortlaufenden Aktualisierung von Sturzflutgefahrenkarten,
- die gesetzliche Festlegung von Überschwemmungsgebieten sowie
- die Erlaubnisfreiheit bei der schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser.
Die Beweggründe für die beabsichtigten Änderungen des Landeswassergesetzes sind aus unserer Sicht nachvollziehbar, die angestrebten Ziele ausdrücklich zu begrüßen. Angesichts der zunehmenden klimawandelbedingten Hochwasser- und Starkregenereignisse sowie der steigenden Anzahl von Hitzetagen und Dürreperioden ist eine Stärkung des Hochwasserschutzes sowie ein sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Wasserressourcen ein zentraler Baustein zur Klimaanpassung in den Kommunen. Aufgrund der kommunalen Betroffenheit haben wir eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Im Nachgang zu unserer Stellungnahme fand ein Erörterungstermin im MKUEM statt, bei dem wir erreichen konnten, dass das Land eine Kostenverursachungs- und Kostenfolgenabschätzung erstellt und bereits die Übernahme einiger Anregungen aus unserer Stellungnahme zusagten. Zum Redaktionsschluss liegt der neue Gesetzentwurf noch nicht vor, sodass noch keine abschließende Bewertung erfolgen kann.
Vereinbarung zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft auf dem Bau
Der Städtetag Rheinland-Pfalz ist neben dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag sowie in der Baubranche beteiligten Organisationen Mitglied im Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau, das federführend beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität angesiedelt ist. Recyclinganlagen können nur in dem Umfang mineralische Bauabfälle annehmen, wie sie für ihre RC-Baustoffe Absatzmärkte finden. Deshalb ist es notwendig, vorhandene und neue Absatzmärkte für hochwertige Verwertungen auszubauen bzw. zu schaffen. Die Bündnispartner verpflichten sich, die Kreislaufwirtschaft auf dem Bausektor zu fördern. Dies soll durch Informationsvermittlung auf allen – für die Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Abbruchleistungen – zuständigen Ebenen erfolgen. Aufgrund neuer Gesetze, etwa durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung 2023, wurde die ursprüngliche Vereinbarung der Bündnispartner im April 2025 erneuert und konkretisiert. Die kommunalen Spitzenverbände sowie die Architektenkammer und die Ingenieurkammer haben sich verpflichtet, ihre Mitglieder darüber zu informieren, dass diese bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand den Einsatz von umweltfreundlichen Produkten bevorzugt auszuschreiben haben. Die Ausschreibung hat grundsätzlich produktneutral zu erfolgen. Bei Bauwerken wird auf recyclinggerechte Konstruktionen und Materialien geachtet.
Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Weiterentwicklung des ÖPNV ist für uns eine zentrale Aufgabe, um umweltfreundliche und moderne Mobilität dauerhaft sicherzustellen. Mobilität ist unverzichtbar. Hierfür muss der ÖPNV allen Bürgerinnen und Bürgern kostengünstig und barrierefrei zur Verfügung stehen.
Die Umstellung auf saubere Antriebstechnik betrifft nicht nur den Fuhrpark mit klimafreundlichen Bussen, sondern erfordert auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie umfangreiche Umbauten der Bauhöfe von städtischen Verkehrsunternehmen. Diese Maßnahmen sind mit enormen Investitionen verbunden, für die es bislang keine Fördermittel oder Zuschüsse des Landes gibt. Die Finanzierungsproblematik im ÖPNV verschärft sich daher weiter. Seit 2022 setzen wir uns wiederholt mit der Landesregierung auseinander, um auf die Finanzierungsdefizite aufmerksam zu machen, dieses Anliegen werden wir weiterhin an die Landesregierung herantragen.
Die Erwartung, dass im Rahmen des Landesnahverkehrsplans (LNVP) städtische ÖPNV-Angebote durch das Land mitfinanziert werden, wurde enttäuscht. Im Sommer 2025 wurde der Entwurf des Landesnahverkehrsplans im Rahmen des Anhörungsverfahrens veröffentlicht. Im Kern werden das derzeit vorhandene Angebot im Schienenpersonennahverkehr sowie die regionalen Busverkehre als Mindestbedienangebot und damit als Pflichtaufgabe definiert. Lokale Bus- und Straßenbahnverkehre finden lediglich als Empfehlungen Eingang in den LNVP und bleiben daher weiterhin freiwillige Aufgaben der Städte. Das Anhörungsverfahren zum LNVP wurde kurz vor Redaktionsschluss abgeschlossen. Seitens der Städte wurden insbesondere die Designvorgaben kritisiert. Welche Anpassungen das Land vornehmen wird, bleibt abzuwarten.
Unabhängig vom LNVP hat das Land eine Mitfinanzierungspflicht der lokalen Verkehre der Städte und Kreise. Hierfür soll es im Jahr 2025 und 2026 jeweils 15 Mio. EUR geben. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass aufgrund der geringen Anzahl an regionalen Buslinien im städtischen Raum, der städtische Verkehr finanziell stärker berücksichtigt wird. Nach den aktuellen Plänen sollen nun zwei Drittel der Mittel den städtischen Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt werden.
Seit Sommer 2024 gab es mehrere Gespräche zur Ausgestaltung eines Rheinland-Pfalz-Index. Die Geschäftsstelle hat bei der Entwicklung der Eckpunkte unterstützt. Festgelegt wurde zum Beispiel die Geltung des Indexes für lokale und regionale Linien, seine Anwendung für Neuverträge und Direktvergaben. Wichtig war aus unserer Sicht, dass kein Vollkostenindex eingeführt wird. Nachdem die Eckpunkte vom Land in einem konkreten Vorschlag erarbeitet wurden, haben die Verbandsversammlungen der Zweckverbände im April 2025 maßgebliche Beschlüsse zur Einführung gefasst.
Die Erhöhung des Deutschlandtickets um neun Euro zum 1. Januar 2025 war notwendig, um dessen Fortbestand zu sichern. Langfristig bedarf es jedoch klarer Finanzierungszusagen. Bund und Länder müssen sicherstellen, dass die durch das Ticket entstehenden Defizite der Städte und Landkreise vollständig ausgeglichen werden. Der aktuelle Entwurf des Regionalisierungsgesetzes sieht allerdings vor, dass der Bund die Länder und indirekt die Aufgabenträger auch im Jahr 2026 lediglich mit einem Betrag von 1,5 Mrd. EUR unterstützt, um die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Nach den letzten Prognosedaten wird der absehbare Ausgleichsbedarf für das Jahr 2025 bereits über den gemeinsam bereitgestellten 3 Mrd. EUR liegen. Während für 2025 noch Restmittel aus dem Jahr 2023 verfügbar sind, dürften diese bis 2026 aufgebraucht sein, was zu einer Unterdeckung führen würde. Gespräche über einen künftigen Ticketpreismechanismus, eine Ausgleichssystematik sowie die Einnahmeaufteilung finden weiterhin statt, allerdings mit offenem Ausgang.
Fußverkehr
Ende 2024 rief das Land einen Wettbewerb für kostenfreie, professionelle Fußverkehrs-Checks in Kommunen aus. Ziel ist es, attraktive und sichere Wege für den Fußverkehr stärker in den Fokus von Gesellschaft, Politik und Verwaltung zu rücken. Bei den Checks beurteilen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Fachplanung die Qualität der Wege, entwickeln vor Ort Lösungen und erhalten Unterstützung durch ein Planungsbüro. Wir waren in der Jury vertreten und wirkten bei der Auswahl der teilnehmenden Kommunen mit.
Groß- und Schwerlasttransport
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau plant, den Landesbetrieb Mobilität bis 2029 schrittweise zur zentralen Erlaubnisbehörde für Großraum- und Schwerlasttransporte auszubauen. Die Zuständigkeitsverordnung könnte bereits zum 1. Juli 2026 geändert werden, wobei zunächst nur jene Aufgabenträger ihre Verfahren abgeben sollen, die dies sofort umsetzen möchten. Der Städtetag begleitet diesen Prozess, nimmt an den Gesprächen mit dem Ministerium teil und bringt die Sichtweise der Städte ein, um eine praxistaugliche Lösung zu erreichen, die kommunale Belange angemessen berücksichtigt.