Soziales

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Migration

Seit Februar 2022 kommen weiterhin geflüchtete Menschen nach Deutschland. Auch wenn die Zugangszahlen seit Anfang 2024 im Vergleich zu 2023 moderater sind, ist zu erwarten, dass sie in Zukunft wieder steigen werden. Die Städte arbeiten seit Monaten an ihrer Kapazitätsgrenze, um diesen Menschen Unterkunft und Integration zu bieten. Mit jeder weiteren Person, die aufgenommen wird, wird diese Aufgabe jedoch schwieriger und die Kosten steigen weiter.

Kostentragung

Im Spätsommer 2023 haben wir gemeinsam mit dem Landkreistag sowie dem Gemeinde- und Städtebund ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wer für die Kosten der Flucht aufkommen muss. Das Ergebnis bestätigte unsere Auffassung: Die Kommunen haben einen Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung durch das Land. Leider sind die Kommunen immer noch stark unterfinanziert. Dieses Ergebnis haben wir deutlich gegenüber der Landesregierung kommuniziert und wird von uns weiterhin in den Gesprächen mit dem Land thematisiert.

Am 31. Oktober 2023 fand ein Gespräch mit der Ministerpräsidentin zur Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) statt, in dem es u. a. um die Flüchtlingsfinanzierung ging. Wir haben erneut die vollständige Kosten­erstattung gefordert, gestützt durch das Rechtsgutachten. Die Landesregierung teilte jedoch mit, dass sie diese Auffassung nicht teile, und versprach, nach der MPK die Gespräche zur Finanzierung fortzusetzen.

Bei der MPK vom 6. November 2023 wurde ein »atmendes System« eingeführt, bei dem der Bund pro Jahr und Asylbewerber 7.500 Euro an die Länder erstattet. In einem anschließenden Spitzengespräch in der Staatskanzlei verkündete die Landesregierung, für 2024 zusätzlich 267,2 Mio. Euro für die Kommunen bereitzustellen. Damit wird der rheinland-pfälzische Anteil an den Bundesmittel vollständig an die Kommunen weitergeleitet (67,2 Mio. Euro). Die übrigen 200 Mio. Euro werden den Kommunen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Die Sondermittel wurden von uns begrüßt, kommt das Land dadurch einer Vollkostenerstattung für 2024 zumindest näher. Die Höhe der zusätzlichen Mittel zeigt aus unserer Sicht aber deutlich auf, dass die aktuellen Finanzierungsreglungen unzureichend sind. Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, warum den Kommunen ein atmendes und auskömmliches System bislang verweigert wird. Wie eine dauerhaft tragfähige und planbare Finanzierung der Unterbringung und Integration in Rheinland-Pfalz erfolgen kann, bleibt weiterhin unbeantwortet.

Bezahlkarte

In der MPK vom 6. November 2023 wurde auch die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen. Geflüchtete sollen künftig staatliche Leistungen nur noch zum Teil als Bargeld ausbezahlt bekommen. Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich hierfür am gemeinsamen Vergabeverfahren von insgesamt 14 Bundesländern. Bisher konnte das europaweite Verfahren allerdings aufgrund einer eingereichten Beschwerde nicht abgeschlossen werden. Damit verzögert sich die geplante Einführung vermutlich für mehrere Monate. 

Die Landesregierung plant, alle Asylbewerber in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) mit einer Bezahlkarte auszustatten. Den Städten und Kreisen wird freigestellt, ob und in welchem Umfang sie die Bezahlkarte einführen möchten. Da die geflüchteten Menschen zunächst in den AfAs ankommen, ist es aus unserer Sicht wichtig zu erfahren, welches Bezahlkartensystem das Land in seinen AfAs nutzt und welche Bedingungen für die Weitergabe der Bezahlkarte bestehen. Erst wenn diese Rahmenbedingungen geklärt sind, besteht eine gute Grundlage für die Kommunen zur Entscheidung, ob sie eine Bezahlkarte einführen möchten oder nicht. Aus unserer Sicht ist ein einheitliches Vorgehen wünschenswert, um einen Flickenteppich nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir empfehlen daher gemeinsam mit dem Landkreistag, mit der Entscheidung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens zuzuwarten. Gleichwohl gab und gibt es in Kommunen auch individuelle Überlegungen, die aus guten Gründen zu einer früheren Einführung eines Bezahlkartensystems geführt haben und die von guten Erfahrungen berichten.

Integration

Die Integration von Geflüchteten ist unerlässlich, um sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Teilhabe und kulturellen Austausch in den Städten zu fördern. Sie trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Chancengleichheit zu schaffen und Diskriminierung abzubauen. Eine erfolgreiche Integration stärkt die Gemeinschaft und macht unsere Städte stabiler und attraktiver. Dabei müssen alle Schritte von der Erstzuweisung der Flüchtlinge bis zur Einschulung von Kindern bzw. zur Arbeitsmarktintegration bedacht werden. Wir begrüßen daher, dass unsere Forderung, ein gemeinsames Konzept zur Integration geflüchteter Menschen zu entwickeln, von der Landesregierung aufgegriffen wurde. Aktuell wird ein Dienstleister gesucht, der den Prozess unterstützt. Anschließend sollen Mitarbeiter:innen aus den Kommunalverwaltung bei der Erarbeitung des Konzeptes einbezogen werden.  

Leider bleibt die Situation in Bezug auf Integrations- und Sprachkurse schwierig. Wegen fehlenden Personals und Raumkapazitäten können die Kurse nicht in dem benötigten Umfang angeboten werden. Auch die angekündigten Mittelkürzungen des Bundes verschärfen die Situation weiter. Wir fordern daher vom Land finanzielle Unterstützung, um die notwendigen Angebote für eine schnelle Integration zu schaffen.

Ein weiteres großes Problem stellt der Mangel an Kita-Plätzen dar. Immer mehr Kinder geflüchteter Familien haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dies führt zu Engpässen und könnte zu Spannungen führen, wenn geflüchtete Kinder vor ortsansässigen Familien einen Platz erhalten. Folglich müssen zusätzliche Kindertageseinrichtungen gebaut werden. Der Ausbau der Kita-Plätze wird allerdings durch den Mangel an Fachkräften zusätzlich erschwert.

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Seit 2017 kümmern sich in Rheinland-Pfalz spezielle Schwerpunktjugendämter um das Clearing (z. B. Alters- und Identitätsfeststellung) von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA). Aufgrund des gestiegenen Zustroms reichen die Kapazitäten dieser Jugendämter jedoch nicht mehr aus. Eine bestehende Vereinbarung zwischen mehreren Jugendamtsbezirken musste daher gekündigt werden, sodass sechs Jugendamtsbezirke im Süden nun keine Anbindung an ein Schwerpunktjugendamt mehr haben. Gespräche über eine Lösung dieses Problems laufen. Das Integrationsministerium ist dabei unserer Aufforderung zur Begleitung dieses Prozesses nachgekommen.

Für die Betreuung der umA sind in den Kommunen stationäre Unterbringungsmöglichkeiten erforderlich, doch es fehlt an Fachkräften. Dies betrifft nicht nur die umA, sondern auch die regulären Jugendhilfefälle. Um die Aufgabe der Unterbringung von Minderjährigen zu bewältigen, arbeiten die Städte eng mit freien Trägern zusammen, die weitere Unterbringungsplätze schaffen und betreuen müssen.


GESCHÄFTSBERICHT 2024

Der aktuelle Geschäftsbericht sowie weitere Berichte aus den vorangegangenen Jahren stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.