Soziales

Soziales

Die angespannte Finanzlage der Kommunen ist eng mit den stetig steigenden Aufwendungen im Bereich Jugend und Soziales verknüpft. Die Sozialausgaben stellen mit einem Anteil von zuletzt rund 50% an den städtischen Gesamtaufwendungen im Jahr 2024 längst den größten Ausgabenblock in den Haushalten dar. Die ungedeckten Kosten der Kommunen in Rheinland-Pfalz lagen im Jahr 2024 für diesen Bereich bei rund 3 Mrd. EUR. Ein finanzieller Handlungsspielraum ist spürbar nicht mehr vorhanden. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die sozialen Herausforderungen und ihre Auswirkungen auf die Städte noch stärker in den Blick zu nehmen. 


Migration


Zentralisierung der Rückführungen

Ein großer Teil der Ausgaben entsteht den Städten im Zusammenhang mit der Flucht. Eine Möglichkeit der Entlastung, auch für die Verwaltungen, wäre die Zentralisierung von Rückführungen, wie sie auch in anderen Bundesländern erfolgt. Der Städtetag hat das Land nachdrücklich aufgefordert, die Rückführungsaufgaben auf Landesebene zu bündeln und damit die kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten. Aus kommunaler Sicht ist es dringend erforderlich, die Prozesse zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten. Besonders hervorgehoben wurde, Rückführungen verstärkt direkt in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorzunehmen, damit Menschen ohne Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Zudem wurde die Schaffung einer landesweiten Unterbringungs- und Rückführungseinrichtung vorgeschlagen, um auch im Umgang mit kriminellen oder verhaltensauffälligen Ausländern handlungsfähig zu sein. Erst nach mehrfachem Nachfragen hat das Land nun für das Spätjahr einen Termin avisiert. 

Novellierung des Landesaufnahmegesetzes

Angesichts der stark steigenden Kosten haben wir eine umfangreiche Erhebung für die Jahre 2022 und 2023 durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass – selbst unter Berücksichtigung der gewährten Landesmittel – erhebliche Defizite bei den kreisfreien Städten bestehen (Jahr 2022: 141 Mio. EUR, Jahr 2023: 158 Mio. EUR). Eine Novellierung der Finanzierungssystematik ist daher dringend erforderlich. Dabei muss gewährleistet sein, dass die tatsächlichen Bedarfe der Städte berücksichtigt werden.

Bereits im September 2024 hat das Integrations­ministerium Pläne für eine neue Finanzierung der Fluchtkosten ab dem 1. Januar 2025 vorgestellt. Statt des bisherigen festen Systems sollte ein »atmendes System« eingeführt werden. Das bedeutet: Steigt die Zahl der Geflüchteten, stellt das Land mehr Geld zur Verfügung. Geht die Zahl zurück, sinkt auch der Beitrag des Landes. Vorgesehen sind einmalige Pauschalen pro neu zugewiesenem Geflüchteten. Nicht berücksichtigt werden dabei jedoch die vielen Menschen, die schon in den Kommunen leben und weiter finanzielle Leistungen erhalten. Nach den Plänen des Landes sollen die laufenden Kosten in den Kommunen trotzdem über diese Pauschalen mitfinanziert werden, obwohl die Zahl der Geflüchteten sinkt.

In unserer ausführlichen Stellungnahme haben wir die fehlerhaften Annahmen bei der Berechnung der Pauschalen sowie den unzureichenden Anknüpfungspunkt der Zuweisung kritisiert. Denn die Kostenerstattung fließt nur dann, wenn Menschen auf der Flucht neu zugewiesen werden. Da die Zuzugszahlen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 erfreulicherweise deutlich zurückgegangen sind und für 2025 kein gegenläufiger Trend vorliegt, würde nach der vorgesehenen Systematik ein geringeres Finanzvolumen seitens des Landes bereitgestellt , obwohl nach wie vor viele Geflüchtete in den Städten wohnen, Kosten verursachen und Leistungen beziehen.

Der Gesetzentwurf wurde im April 2025 im Kommunalen Rat abgelehnt. Seitdem hat das zuständige Ministerium keine weiteren Angaben zum weiteren Verfahren gemacht. Ob die vorgesehene Gesetzesnovelle zur Änderung der Finanzierungssystematik tatsächlich noch rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, ist zunehmend fraglich. Wir werden das Thema weiterhin aktiv vorantreiben. Wichtig ist, dass die Kommunen nicht auf den immensen Kosten sitzen bleiben.

Bezahlkarte

Im November 2023 haben die Ministerpräsi­dentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte beschlossen. In Rheinland-Pfalz startete zum 1. Januar 2025 ein Pilotprojekt in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (AfA). Seit dem 13. Juni 2025 liegt den kreisfreien Städten die Kooperationsvereinbarung vor, deren Abschluss Voraussetzung für die Teilnahme am landesweiten Bezahlkartensystem ist.

Das Land hat die ursprünglich diskutierten Restriktionen für die Bezahlkarte deutlich reduziert. Zudem wurde die zwischen der überwiegenden Anzahl der Länder vereinbarte Barauszahlungsgrenze von 50 EUR für die AfAs in Rheinland-Pfalz erheblich angehoben. Weiterhin war zunächst vorgesehen, Überweisungen von der Bezahlkarte lediglich über eine Negativliste einzuschränken, bei der nur bestimmte Empfänger-IBANs ausgeschlossen sind. Eine solche Regelung hätte jedoch die Wirkung der Barauszahlungsgrenze weitgehend aufgehoben, da Leistungsempfänger die Mittel auf ein eigenes Konto überweisen und dort vollständig in bar abheben könnten.

Stattdessen wird nun – auch von uns unterstützt – eine Positivliste eingeführt. Damit sind Überweisungen nur an bestimmte, zugelassene IBANs – etwa an Vermieter oder Energieversorger – möglich. Der dadurch entstehende erhöhte Verwaltungsaufwand rechtfertigt aus unserer Sicht die Zielsetzung einer wirksamen Begrenzung von Barauszahlungen.

Kooperationsstrategie Integration – Förderung kommunales Integrationsmanagement

Zur Ablösung des Integrationskonzepts von 2017 hat das Integrationsministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Kooperationsstrategie Integration »Kommunen und Land gemeinsam für Integration« erarbeitet. Im Herbst 2024 wurde hierfür ein externer Dienstleister beauftragt, der die Konzepterstellung begleitet und fünf thematische Workshops auch unter Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern aus den Städten durchgeführt hat. Die Workshops behandelten die Themenfelder:

  • Ankommen und Orientierung
  • Deutscherwerb und Sprachbildung
  • Bildung (Kita, Schule, berufliche Orientierung)
  • Arbeitsmarkt, Beschäftigung und berufliche Bildung
  • Integration in den sozialen Raum

Die Kooperationsstrategie wurde verabschiedet und am 1. Juli 2025 gemeinsam vorgestellt. Die kommunalen Spitzenverbände haben bei der Vorstellung der Strategie betont, dass die Integration von Zugewanderten längst eine Daueraufgabe für die Kommunen und Gemeinden geworden ist. Sie betrifft weit mehr als Unterbringung und Infrastruktur. Es geht vor allem um das soziale Miteinander, um Teilhabe und um gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die neue Kooperationsstrategie ist dafür ein wichtiges Signal. Sie setzt auf konkrete Unterstützung, Vernetzung und den Austausch erfolgreicher Maßnahmen.

Das Land hat im Doppelhaushalt 2025/2026 insgesamt 4,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die die Arbeit im Bereich Integration unterstützen sollen. Eine erhoffte stärkere finanzielle Unterstützung für die Kommunen bei der Integration geflüchteter Menschen ist bislang ausgeblieben. Für die erfolgreiche Integration geflüchteter Menschen sind neben einer verlässlichen Finanzierung sowohl das Engagement von Ehrenamtlichen als auch der Einsatz qualifizierter Fachkräfte unerlässlich. Allerdings gestaltet sich die Gewinnung beider Gruppen zunehmend schwieriger.

Als Ergebnis aus den Workshops wurde die Förderung eines »kommunalen Integrationsmanagements« als mögliche Unterstützungsmaßnahme identifiziert.

Wir haben frühzeitig darauf hingewiesen, dass es in den Kommunen bereits Fachkräfte gibt, die diese Aufgaben wahrnehmen. Entsprechend darf es bei der Förderung nicht nur um die Schaffung neuer Stellen gehen, sondern es muss auch die Möglichkeit geben, bestehende Personalfinanzierungen zu ersetzen. Andernfalls würden gerade die Kommunen benachteiligt, die bereits in eigene Integrationsstrukturen investiert haben.

Es bleibt abzuwarten, wie das Integrationsministerium die Förderrichtlinie ausgestalten wird. Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurde die Förderrichtlinie nicht veröffentlicht.


Kosten der Unterkunft und Heizung

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) der Kreise und kreisfreien Städte. Das Land regelt die Verteilung der Bundesmittel grundsätzlich nach dem Verhältnis der tatsächlichen Aufwendungen. Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen zwischen Städtetag, Landkreistag und Sozialministerium wurde jedoch von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen: Rund 20 % der Bundesmittel wurden nach Einwohnerzahlen und nicht nach den tatsächlichen Aufwendungen verteilt. Da die kreisfreien Städte im Vergleich zu den Kreisen regelmäßig deutlich höhere KdU-Kosten tragen, führte diese Abweichung zu einer jahrelangen Benachteiligung der kreisfreien Städte.

Aus diesem Grund haben wir die Vereinbarung im Juni 2024 gekündigt und zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Rückkehr zur Verteilung nach den ­tatsächlichen ­Aufwendungen gefordert. 

Dank unserer Initiative hat das Land angekündigt, die Verteilung künftig anzupassen und so die Benachteiligung der kreisfreien Städte zu beseitigen. Das Sozialministerium plant, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ab Oktober 2025 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben weiterzugeben. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass die Verteilung anhand der tatsächlichen Aufwendungen vor Ort zum 1. Januar 2025 umgesetzt wird. Bis zum Redaktionsschluss war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.


Jugend und Familie

Rahmenvertrag Eingliederungshilfe u18

Seit 2019 verhandeln die Rahmenvertragspartner intensiv über den Abschluss eines Rahmenvertrags. Nach deutlichen Fortschritten während der Klausurtagung im April 2024 sind die Gespräche zur Finanzierung anschließend ins Stocken geraten, da die Vorstellungen zu den Regelungsinhalten sehr weit auseinander liegen. Derzeit wird beraten, unter welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss noch möglich ist. Dies betrifft insbesondere den Bereich der »integrativen Kindertageseinrichtungen«. Einigkeit besteht zwischen den Verhandlungspartnern darüber, dass die Gespräche nicht unbegrenzt fortgeführt werden können. Als Zeithorizont für eine mögliche Einigung wurde für die Verhandlungen das Jahresende 2025 genannt. 

Kita-Übergangsvereinbarung und Mehraufwendungen

Mit der im März 2024 vereinbarten Übergangs­vereinbarung wurde rückwirkend für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2024 eine rahmenvertragliche Empfehlung zur Förderung der freien Träger im Bereich Kindertagesstätten abgeschlossen. Eine Anschlussvereinbarung für die Zeit ab dem 01.01.2025 konnte bislang nicht erzielt werden. Es besteht die Empfehlung, die auf Basis der Übergangsvereinbarung geschlossenen örtlichen ­Verträge fortzuführen. 

Die Übergangsvereinbarung entfaltet Rückwirkung zum 01.07.2021, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen KiTaG. Soweit auf dieser Grundlage lokale Vereinbarungen abgeschlossen wurden, führte dies zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen. Für die städtischen Träger der öffentlichen Jugendhilfe belaufen sich diese zusätzlichen Mehraufwendungen auf mindestens 75 Mio. Euro (für den Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2024). 

Verursacht werden diese Kosten durch das neue Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG), das die Eigenbeteiligung der Träger von Kindertagesstätten sowie die Kostenträger für Sachkosten nicht mehr regelt. Stattdessen sollen die kommunalen Spitzenverbände und die freien Träger der Wohlfahrtspflege einen Rahmenvertrag schließen. Da die entstandenen Mehrkosten erheblich von den ursprünglichen Berechnungen abweichen, halten wir es für notwendig, diese in die Kostenverursachungs- und Kostenfolgenabschätzung nach dem KiTaG einzubeziehen. Hierzu haben wir das Bildungsministerium aufgefordert. Seitens des Bildungsministeriums wird jedoch kein Anlass zur Aktualisierung gesehen.

Mit der Beteiligung der örtlichen Träger der Jugendhilfe an den Kosten der kirchlichen Einrichtungsträger in Höhe von insgesamt 102,5 % der anerkannten Personalkosten (99 % der anerkannten Personalkosten zuzüglich eines Sachkostenzuschlages in Höhe von 3,5 % der anerkannten Personalkosten) ist die finanzielle Belastungsgrenze der Städte erreicht. Das wurde in einem Verbandsbeschluss klar festgehalten. Die Kirchen vertreten dagegen die Auffassung, dass sie eine höhere Kostenbeteiligung benötigen. Die Verhandlungen verlaufen inhaltlich hart, aber zugleich vertraulich und respektvoll. Im März 2025 haben beide Seiten ihre Positionen zur Kita-Finanzierung gemeinsam der Staatskanzlei und dem Bildungsministerium vorgestellt. Bis zum Redaktionsschluss lag dazu noch keine Rückmeldung vor.

In der Kita-Rahmenverhandlung wurde beschlossen, für integrative Kindertageseinrichtungen einen eigenen Rahmenvertrag abzuschließen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in diesen Einrichtungen sowohl das Kita-Recht als auch die Eingliederungshilfe zusammenwirken und diese nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Durch die Auslagerung in einen eigenständigen Vertrag wird der Bereich der integrativen Kitas vollständig aus den Rahmenverhandlungen nach dem KiTaG herausgenommen. Bis zum Jahresende soll die Erarbeitung des i-KiTa-Rahmenvertrages erfolgen. 

Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt: Finanzierung des Jugendamts und Abgabemöglichkeit

Bisher konnten die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt (Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mayen und Neuwied) ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht zurückgeben. Das Land plant eine Gesetzesänderung mit der zum einen die Optionen geschaffen werden, dass – erstens – die Kommunen die Jugendämter als Aufgabe zurückgeben können und – zweitens – soll für die Kommunen, die das Jugendamt behalten, die die Finanzierung der ­Aufgabe geändert werden.

Aus unserer Sicht ist die bisherige Finanzierung der Jugendämter großer kreisangehöriger Städte nachteilig für diese ausgefallen. Eine weitere Änderung der Finanzierung im Bereich des Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) weckte kurzzeitig die Hoffnung auf eine Verbesserung. Das Land beabsichtigt, einen Teil der Ausgaben großer kreisangehöriger Städte mit eigenem Jugendamt künftig bereits bei der Mittelbereitstellung an die Landkreise zu berücksichtigen. Diese erhalten dadurch höhere Zahlungen, die sie verpflichtend an die betroffenen Städte weiterleiten müssen. Problematisch ist, dass diese Mittel nicht alle Kosten der Jugendämter abdecken. Daher sind weiterhin ergänzende individuelle Vereinbarungen zwischen Landkreis und Stadt erforderlich. In der Folge müssen alle bestehenden Vereinbarungen entsprechend angepasst werden. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass die betroffenen Städte weiterhin keine ausreichende Finanzierung für die Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe erhalten. Bis zum Redaktionsschluss war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung (GaFöG)

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter stellt die Städte vor besondere Herausforderungen. Neben dem Jugendamt sind auch das Schulamt, das Bauamt und die Kämmerei in die umfangreichen Vorbereitungen und Planungen eingebunden.

Mit unserem Positionspapier (Juli 2024) »Erfüllung des Ganztagsförderungsanspruchs ist gefährdet« haben wir frühzeitig und umfassend auf das Thema hingewiesen. Zwei der im Papier formulierten Forderungen befinden sich derzeit in Umsetzung: 

  • Gemeinsam mit den anderen Ländern konnte beim Bund eine Verlängerung der Fristen um zwei Jahre erreicht werden. Das entsprechende Gesetz wurde bereits beschlossen.
  • Regelung der maximalen Schließtage in der Zuständigkeit der Jugendämter

Die Forderungen nach einer Beteiligung des Landes an den Investitionskosten und der Anerkennung der Konnexität, waren bislang leider nicht erfolgreich. Das Land reicht die Bundesmittel in voller Höhe weiter, beteiligt sich jedoch nicht an dem verbleibenden Eigenanteil von 30 %, der in der Regel von den Kommunen zu tragen ist.

Zudem lehnt das Land weiterhin die ­Konnexität ab, obwohl es im Bundesrat dem Gesetz ausdrücklich zugestimmt und damit die nun entstehenden Kosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf kommunaler Ebene selbst mit verursacht hat.

Ein weiterer offener Punkt betrifft die Betreuung an allen Tagen der Ganztagsschule. Wir fordern, dass diese Betreuung durch die Schulen sichergestellt wird, da es für die Kommune erheblich schwieriger ist, Personal oder Rahmenverträge für einen einzigen Nachmittag bereitzustellen, während das Land ohnehin bestehende Verträge lediglich im geringen Maße erweitern müsste. Das Land sollte die Verantwortung der Schulen für den gesamten Ganztagsbetrieb, wie andere Bundesländer, anerkennen. 

Um die laufenden Kosten der Ganztagsförderung abzuschätzen, wurden die voraussichtlich notwendigen Betriebsmittel mit Hilfe von Informationen aus u. a. zwei kreisfreien und einer kreisangehörigen Stadt prognostiziert. Die Kostenprognose basiert auf den ungedeckten Ist-Kosten bei Betreuenden Grundschulen und Ferienmaßnahmen im Jahr 2024. Die Hochrechnung berücksichtigt die prognostizierte Inanspruchnahme sowie die Ausweitung des zeitlichen Betreuungsumfangs. Mehrkosten für Mittagsverpflegung bleiben außen vor, da hierzu weitere umfangreiche Erhebungen erforderlich wären. Die Prognose zeigt: In den ersten vier Jahren des Rechtsanspruchs entstehen den Kommunen ungedeckte Mehrkosten von rund 450 Mio. EUR – und das ohne Investitionskosten. Unsere Berechnungen verdeutlichen daher die Notwendigkeit, die Betriebsmittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten und darüber hinaus weitere Mittel den Aufgabenträgern zur Verfügung zu stellen. Zwar stellt der Bund dem Land Rheinland-Pfalz in diesem Zeitraum 182,6 Mio. EUR zur Verfügung. Wir haben das Land aufgefordert die vollständigen Mittel den Kommunen weiterzuleiten. Das Bildungsministerium hat jedoch bereits für 2026 erklärt, diese Mittel nicht in den Landeshaushalt einzustellen, wenngleich es sich für die Folgejahre offen für eine gemeinsame Lösung zeigt. Gespräche dazu stehen noch aus. 


GESCHÄFTSBERICHT 2024

Der aktuelle Geschäftsbericht sowie weitere Berichte aus den vorangegangenen Jahren stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.