Bildung

Bildung, Kultur und Sport

Elementary School Computer Science Classroom: Cute Little Girl U


Schule

Im Schuljahr 2024/2025 zeigt sich erneut: Die Rolle der Städte als Träger öffentlicher Schulen in Rheinland-Pfalz ist mit komplexen und wandelnden Herausforderungen verbunden. 

Schulbau

Die mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft getretene Schulbaurichtlinie reagiert auf aktuelle Anforderungen wie den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Umsetzung inklusiver Bildung sowie den ab dem Schuljahr 2025/2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Städte sehen sich in der Verantwortung, die Schulbauten entsprechend zu modernisieren und auszubauen.

Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass viele Städte trotz ihres Engagements zunehmend an die Grenzen ihrer personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit stoßen. Der Sanierungs- und Investitionsstau an Schulen ist nach wie vor Realität. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und bekannt: eine unzureichende kommunale Finanzausstattung, eine trotz wiederholter Forderungen nicht angepasste Landesförderung, komplexe Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren sowie zeitintensive und bürokratische Förderverfahren und fehlendes Fachpersonal, gerade in den Verwaltungen. Diese strukturellen Hemmnisse verlangsamen die dringend benötigten Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erheblich.

In diesem Zusammenhang drängen wir darauf, dass sich die Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit spürbar verbessern. Das neue Sondervermögen des Bundes zur Förderung von Infrastruktur und Klimaneutralität bietet hierbei eine Chance: Wenn es gelingt, Mittel gezielt, praxisnah und insbesondere bürokratiearm auch für Bildungsbauten einzusetzen, könnte dies einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Städte leisten. Gerade vereinfachte und beschleunigte Verfahren – etwa in der Planung, Genehmigung und Mittelvergabe – sind unverzichtbar, um das volle Potenzial der neuen Schulbaurichtlinie auszuschöpfen und Investitionen schneller in konkrete bauliche Projekte umzusetzen.

Wir werden daher weiterhin auf die bestehenden Herausforderungen aufmerksam machen und mit Nachdruck für bessere finanzielle Rahmenbedingungen und den Abbau überbordender Bürokratie eintreten. 

Digitalisierung

Die Digitalisierung stellt im Schulbereich weiterhin eine wichtige Aufgabe dar, die es zu lösen gillt. Sie bietet nicht nur neue, interaktive Lernformen, sondern bereitet die ­Schülerschaft auch besser auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Lebens- und Arbeitswelt vor. Seit dem Start des Digitalpakts im Mai 2019 wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt – insbesondere in den Bereichen Breitbandausbau, mobile Endgeräte, WLAN-Ausstattung in Unterrichtsräumen sowie Präsentationstechnik. Diese Erfolge verdeutlichen die hohe Umsetzungskraft aller Beteiligten. 

Der DigitalPakt 2.0 befindet sich derzeit in der politischen Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Zwar wurde Ende 2024 eine gemeinsame Erklärung mit Eckpunkten verabschiedet, die ein Gesamtvolumen von rund 5 Mrd. EUR über sechs Jahre vorsieht – je zur Hälfte finanziert von Bund und Ländern – jedoch steht die verbindliche Umsetzung noch aus. Wir erwarten hier angesichts des ausgelaufenen ersten DigitalPakts zügige Verhandlungen und klare Finanzierungszusagen, da ohne Anschlussregelung viele Digitalisierungs­projekte an Schulen gefährdet sind. 

Die fortschreitende Digitalisierung im Bildungsbereich bietet große Chancen für die schulische Entwicklung, stellt Schulträger jedoch gleichzeitig vor große Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit. Digitale Endgeräte, digitale Dienste und vernetzte Schulverwaltungsanwendungen sind aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken – gleichzeitig steigt damit die Anfälligkeit für IT-Sicherheitsrisiken. In jüngster Zeit kam es vermehrt zu schwerwiegenden Hackerangriffen auf Schulnetzwerke und IT-Infrastrukturen. Diese Vorfälle verdeutlichen, wie wichtig ein wirksames IT-Sicherheitskonzept und ein bewusster Umgang mit sensiblen Daten sind.

Die Schulträger wissen um die Bedeutung und ihre Verantwortung, eine stabile und sichere digitale Infrastruktur bereitzustellen und zugleich den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dabei ist es unerlässlich, über aktuelle Bedrohungslagen informiert zu sein, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall schnell und koordiniert zu reagieren. Hierzu gehören neben präventiven Maßnahmen auch klar definierte Meldeketten, Kommunikationswege und Zuständigkeiten im Falle eines Informationssicherheitsvorfalls. 

Um die Schulträger hierbei zu unterstützen, entwickeln wir zusammen mit Personen aus der IT ein Informations- und Hinweispapier, das die Schulträger mit Anregungen und praxisnahen Hinweise zur Ausgestaltung einer sicheren IT-Infrastruktur bzw. Prüfung ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen unterstützen soll. Gleichzeitig wurde der Austausch der Mitgliedsstädte durch den neu implementierten Arbeitskreis Schul-IT, der den Arbeitskreis IT ergänzt, verbessert.

Ein weiterer, entscheidender Schritt liegt nun in der nachhaltigen Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur. Dabei rücken vor allem die Ausstattung mit Hardware sowie der zentrale Bereich des IT-Supports in den Fokus. Es geht darum, klare sachliche, personelle und finanzielle Zuständigkeiten zwischen dem Land und den jeweiligen Schulträgern neu zu definieren.

Zu diesem Zweck starteten das Land, die Schulträger und die kommunalen Spitzenverbände Ende 2023 ein gemeinsames Evaluationsprojekt, begleitet und moderiert durch ein Beraterbüro. Ziel war es, Aufwände und Kosten im Bereich Support zu erheben, Zuständigkeiten zu klären und erstmals ein gemeinsames Verständnis über Ausstattungsstandards zu schaffen – im Sinne von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Das Projekt konnte im November 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Abschlussbericht liegt seit Januar 2025 vor und enthält ein einheitliches, schulscharfes Soll-Zielbild zur technischen Ausstattung und zum IT-Support. 

Wir fordern in den laufenden Verhandlungen mit dem Land nun eine Änderung des Schulgesetzes oder zumindest eine tragfähige Vereinbarung, nach der der Bereich Schul-IT-Support dauerhaft als gemeinsame Aufgabe anerkannt und die Aufgaben- und Kostenverteilung hälftig geregelt werden. 

Startchancen-Programm

Das Startchancen-Programm (SCP) ist ein auf zehn Jahre angelegtes Schulentwicklungsprogramm von Bund und Ländern, das zum Schuljahr 2024/2025 startete. Ziel ist es, Bildungs- und Chancengleichheit zu fördern und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu verringern. In Rheinland-Pfalz nehmen 200 Schulen teil, vorwiegend Grundschulen und Realschulen plus.

Das Programm basiert auf drei Säulen:

  • Investitionen in moderne Lernumgebungen
  • Ein Chancenbudget für individuelle Förderung und Schulentwicklung
  • Stärkung multi­professioneller Teams (z. B. durch Schulsozialarbeit)

Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bund und Land, mit jährlich insgesamt rund 100 Mio. EUR für Rheinland-Pfalz. Während Mittel aus Säule I langfristig zur Verfügung stehen, sind die Säulen II und III schuljahresbezogen und ohne Eigenanteil nutzbar. Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben seitens des Landes. Kooperations- und Zielvereinbarungen bilden die Umsetzungsgrundlage.

Schon zu Beginn zeichnete sich ab, dass die Umsetzung bei den Schulträgern mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, bei gleichzeitig knappen Personalkapazitäten – ein Eindruck, der sich mittlerweile bestätigt hat. Trotz landesseitiger Hilfestellungen durch Formulierungshilfen im Bereich Ausschreibung, bestehen weiterhin Probleme, zusätzliche Stellen genehmigen oder Aufgaben an freie Träger vergeben zu können. 

Zur Erfassung der vor Ort unter Nutzung der drei SCP-Säulen umgesetzten Maßnahmen und zur Erstellung eines Katalogs als gemeinsame Orientierungshilfe für alle Schulträger haben wir eine Abfrage durchgeführt und inzwischen an die Mitgliedsstädte weitergeleitet; es folgen regelmäßig Aktualisierungen. Parallel sammeln wir eingehende Frage- und Problemstellungen und versuchen diese in Abstimmung mit dem Land schnellstmöglich einer Lösung zuzuführen.

Group of male and female dancers in colorful neon light having fun dancing.


Kultur

Kultur gehört zum Kern kommunaler Daseinsvorsorge. Sie stiftet Identität, schafft Begegnung und Teilhabe und prägt die Attraktivität unserer Städte. Kommunale Kulturpolitik umfasst dabei ein breites Spektrum: von Theatern, Museen und Musikschulen über Stadtfeste bis hin zu Archiven. Sie verbindet Vergangenheit und Zukunft, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trägt entscheidend zur Lebensqualität vor Ort bei.

Als kommunaler Spitzenverband setzen wir uns dafür ein, dass die kulturelle Vielfalt in Rheinland-Pfalz erhalten und weiterentwickelt wird. Dazu gehören verlässliche Förderrahmen, eine praxisgerechte Entbürokratisierung, die Sicherung kultureller Infrastruktur sowie moderne Strukturen, die den aktuellen Herausforderungen – von Digitalisierung bis Fachkräftesicherung – gerecht werden. 

Kulturförderung 

Der 2023 gestartete und 2024 abgeschlossene Prozess der Kulturentwicklungsplanung (KEP) des Landes hat in einem breiten Beteiligungsverfahren 13 Handlungsfelder mit 93 Maßnahmen hervorgebracht. Erste Schritte zur Entbürokratisierung der Förderpraxis – wie Festbetragsfinanzierung, Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen oder vereinfachte Verwendungsnachweise – wurden bereits umgesetzt, weitere Maßnahmen, darunter ein digitales Antragsportal, befinden sich in Arbeit.

Im Zuge der KEP haben wir gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Kulturämter ein Positionspapier erarbeitet: »Mehr Kultur durch weniger Bürokratie und einen flexiblen Förderrahmen«. Darin werden die kulturpolitischen Kernforderungen der Städte formuliert: Ein verlässlicher, angemessener und flexibel einsetzbarer Kulturförderrahmen, transparente und vereinfachte Förderverfahren. 

Dementsprechend sind eine gesetzlich gesicherte Mitfinanzierung kommunaler Kultureinrichtungen, die Einführung mehrjähriger Zuwendungsverträge sowie flexible Fördermöglichkeiten durch Rückstellungen, überjährige Förderungen und Abschlagszahlungen zentrale Anliegen, welche wir in den Gesprächen an das Land adressiert haben und auch weiter verfolgen werden.

Anstellung von Lehrkräften in Volkshochschulen und Musikschulen

Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung freiberuflicher Lehrkräfte an kommunalen Musik- und Volkshochschulen ist seit Jahren umstritten. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts 2022 (»Herrenberg-Urteil«) wurden vermehrt Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angestoßen, die häufig zu einer rückwirkenden Pflicht zur Nachzahlung von Sozialabgaben führten. Dies stellte viele Städte vor erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen. 

Auf Bundesebene wurde in Reaktion auf die Problematik eine gesetzliche Übergangsregelung geschaffen (§ 127 SGB IV), die zum 1. März 2025 in Kraft trat. Sie sieht vor, dass für bestehende Honorarverträge eine Sozialversicherungspflicht frühestens ab dem 1. Januar 2027 greift – vorausgesetzt, beide Vertragsparteien gingen ursprünglich von einer selbstständigen Tätigkeit aus und die Lehrkraft stimmt der Regelung zu. Während der Übergangsfrist sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Diese Übergangsregelung schafft – wenn auch nur für eine Übergangszeit – Rechts- und Planungssicherheit. Aktuell arbeiten Expertengruppen unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an Lösungen und Empfehlungen für rechtssichere Beschäftigungsmodelle. Wir verfolgen die laufenden Entwicklungen und bringen uns über die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in die laufenden Gespräche ein.

Kommunalarchive

Kommunalarchive sind wichtige Orte der historischen Bildung, der demokratischen Erinnerungskultur und der lokalen Identität. In Rheinland-Pfalz ist das kommunale Archivnetz im Vergleich zu anderen Bundesländern jedoch schwach ausgebaut. Viele Städte und Gemeinden besitzen kein eigenes Archiv oder lassen ihr Archivgut im Landeshauptarchiv Koblenz oder im Landesarchiv Speyer verwahren.

Um die Archive vor Ort zu stärken und zur Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Archivierungspflichten, fordern wir die Einrichtung einer Archivberatungsstelle auf Landesebene. Sie soll den Städten beim Aufbau eigener Archive, bei der Rückführung von Beständen sowie bei fachlichen und digitalen Fragen dauerhaft unterstützen. 

GEMA

Die seit 2022 geltende Umstellung auf den GEMA-Tarif Unterhaltung – Stadtfeste (U-ST) hat zu deutlich höheren Kosten für die musikalische Begleitung von Stadtfesten geführt – vielerorts wird aus finanziellen Gründen daher auf Musik verzichtet oder das musikalische Programm stark eingeschränkt. Diese Entwicklung gefährdet sowohl die musikalische Kulturlandschaft als auch die Attraktivität kommunaler Veranstaltungen. 

Wir haben uns aktiv in den Dialog mit der GEMA eingebracht, u. a. durch eine Schulungsveranstaltung sowie einen Austausch mit der Geschäftsführung der GEMA im Frühjahr 2025. Ziel war es, die jeweiligen Positionen – insbesondere zur Tarifgestaltung – besser zu verstehen und der GEMA einen direkten Einblick in die kommunalen Herausforderungen zu geben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse möchte die GEMA in die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden auf Bundesebene – insbesondere zum Weihnachtsmarkttarif – einfließen lassen. Die Gespräche werden nun auf Bundesebene, unter Einbeziehung von (rheinland-pfälzischen) Praxisfällen und Perspektiven fortgesetzt.

Boys playing football game on a school tournament. Football soccer match for children. Dynamic, action picture of kids competition during playing football


Sport

Sport trägt wesentlich zur Gesundheit, Integration und Lebensqualität in den Städten bei. Kommunale Sportangebote müssen daher niederschwellig zugänglich und infrastrukturell gut abgesichert sein. Neben der Erhaltung bestehender Anlagen gewinnt die bedarfsgerechte Förderung an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sind die Weiterentwicklung der Sportanlagenförderung und Impulse, wie der Bewegungsgipfel des Landes, wichtige Schritte hin zu zukunftsfähigen Strukturen im kommunalen Sportbereich. 

Sportinfrastruktur

Sportstätten sind in nahezu allen Städten in Rheinland-Pfalz unverzichtbar für Schul-, Vereins- und Breitensport und gehören zur grundlegenden Daseinsvorsorge. Viele Städte stehen jedoch vor großen Herausforderungen bei Betrieb, Sanierung und Neubau von kommunalen Sportstätten (und auch Schwimmbädern). Um einen Überblick über die aktuelle Lage zu erhalten, haben wir gemeinsam mit dem Institut für Sportstättenentwicklung und den anderen kommunalen Spitzenverbänden Ende 2024 eine Umfrage durchgeführt, deren Auswertung derzeit läuft. Ziel dieser »Studie-Sportstättenentwicklung« ist es, einen Überblick über die Sportstättensituation in Rheinland-Pfalz zu bekommen. 

Ebenfalls noch in Arbeit befindet sich die neue Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung). Nach dem Anhörungsverfahren im Herbst 2024 ist mit einer Finalisierung leider erst Ende 2025 zu rechnen. Insofern ist die Schaffung einer Vorgriffsregelung mit deutlichen Verbesserungen zum Förderjahr 2025 – darunter die Anhebung der Förderquote für kommunale Sportanlagen von 40 % auf 50 %, für Schwimmbäder von 30 % auf 50 %, eine Erhöhung der Förderobergrenze auf 4 Mio. EUR sowie die Anhebung der Kostenrichtwerte für Sporthallen und -plätze – als sehr positiv zu bewerten. 

Zweiter Bewegungsgipfel des Landes Rheinland-Pfalz

Beim zweiten Bewegungsgipfel des Landes Rheinland-Pfalz wurde die Bedeutung von Bewegung, Sport und gesunder Infrastruktur für alle Altersgruppen betont. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, Sportbünden und weiteren Akteuren wurde insbesondere deutlich gemacht, dass Investitionen in Sportanlagen ein zentraler Baustein für Gesundheitsförderung, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. 


GESCHÄFTSBERICHT 2024

Der aktuelle Geschäftsbericht sowie weitere Berichte aus den vorangegangenen Jahren stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.