Einzelhandel Innenstädte

Forderungspapier des Städtetages RLP

Schnelle Hilfe tut Not: Einzelhandel in den Innenstädten jetzt stärken!

28. Oktober 2020


Die Corona-Pandemie und der erfolgte Lockdown sowie die sich anschließende Wirtschaftskrise verstärken den Abwärtstrend im stationären (Einzel-)Handel. Die zurückgehenden Käuferzahlen begünstigen den durch den zunehmenden Online-Handel und die in der Vergangenheit erfolgte Ansiedlung großer Geschäfte auf der grünen Wiese begonnenen Niedergang der örtlichen Einzelhandelsgeschäfte. Es gilt, diese Entwicklung sofort zu stoppen, denn sie hat Auswirkungen auf die Innenstädte insgesamt als Orte nicht nur für Handel und Dienstleistungen, sondern auch für Begegnung, Kultur, Bildung, Freizeit und Wohnen. Vorhandene Geschäfte ziehen nach wie vor viele Menschen in die Innenstädte. So haben große Kaufhäuser, z.B. Filialen der Unternehmensgruppe Karstadt Kaufhof, entscheidenden Einfluss für andere Händler und die Gastronomie und deren Beschäftigte. Viele Städte haben in die Infrastruktur im Umfeld von Kaufhausstandorten investiert, um Fußgängerzonen aufzuwerten und attraktiv zu halten. Filialschließungen nehmen den Innenstädten Zukunftsaussichten und den Menschen einen Ort der Versorgung und Begegnung in der Stadt. Stehen Läden leer, so verliert das gesamte Umfeld schnell an Attraktivität für Bewohner*innen und Besucher*innen. Gleichzeitig geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Innenstädte sind längst nicht mehr ausschließlich nur Orte zum Einkaufen. In den vergangenen Jahren haben sich insbesondere in den Zentren der großen Städte verstärkt Cafés und Restaurants, Kultur- und Tourismusanbieter angesiedelt. Dem lebendigen Miteinander müssen neue zukunftsfähige Innenstadtkonzepte Rechnung tragen.   

Der Städtetag Rheinland-Pfalz richtet an die Landespolitik und die Landesregierung die dringende Forderung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die rheinland-pfälzischen Innenstädte jetzt zu stärken und Leerstände in der Stadtmitte zu vermeiden. Denn es besteht die Gefahr, dass sich der Negativtrend im (Einzel-)Handel auf die Innenstadt insgesamt überträgt und diese weiter an Attraktivität verliert. Zwar wird man den Wandel im Handel nicht ganz aufhalten können. Es müssen aber Instrumentarien eingesetzt werden, um Lösungen für den Veränderungsprozess zu finden. Hinzu kommt: Trotz aller Umwälzungen durch den Internethandel und die aktuellen Ereignisse bleiben Standorte von Kaufhäusern und Läden entscheidend für lebendige und attraktive Innenstädte.

Um den Einzelhandel in der Corona-Pandemie und darüber hinaus zu stärken, fordert der Städtetag die Landesregierung und die Landespolitik auf, folgende Maßnahmen zeitnah auf den Weg zu bringen bzw. sich für diese gegenüber dem Bund einzusetzen:

  • Gesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) reformieren und anwendbar gestalten

Das Gesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte, das die Einrichtung von Business Improvement Districts (BID) ermöglichen soll, ist schon seit mehreren Jahren in Kraft. Angewendet wurde es in noch keiner rheinland-pfälzischen Stadt, obwohl hieran in einer Reihe von Städten großes Interesse besteht. Das Gesetz wirft juristische Zweifelsfragen auf und bedarf der Reform, um es anwendbar zu machen. Dass eine Umsetzung von lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten möglich ist, zeigen die vielen Beispiele in anderen Bundesländern. Die Landesregierung darf eine Novellierung des Gesetzes nicht länger hinausschieben. Das erwünschte Zusammenwirken von Eigentümern, Händlern und Stadt darf nicht weiter verhindert werden. 

  • Zur Unterstützung des Handels den anlasslosen Sonntagseinkauf an mindestens sechs Sonntagen im Jahr ermöglichen

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für sonntägliche Ladenöffnungen sind nach der Rechtsprechung sehr streng auszulegen und stellen die Städte vor einen immer größeren Begründungsaufwand. In der Corona-Pandemie sind verkaufsoffene Sonntage mit Anlassbezug aufgrund der notwendigen, strengen Hygiene-, Abstands- und Maximalbesucherzahlen für Outdoor-Veranstaltungen kaum mehr durchführbar. Die kommunale Entscheidungsfreiheit in diesem Bereich wird immer weiter eingeschränkt. Zur Stärkung der Innenstädte und zur Aufwertung der Stadtzentren gehören – auch an Sonn- und Feiertagen – örtliche Feste, Märkte und weitere Veranstaltungen unter Einschluss des örtlichen Einzelhandels. Das Land, die Städte und der Handel müssen daher gemeinsam nach Lösungen suchen, wie die Ladenöffnungszeiten weiter flexibilisiert werden können. Die Städte müssen im Einvernehmen mit dem örtlichen Handel die Freiheit erhalten, eigenständig die gesetzlich festgelegte Anzahl verkaufsoffener Sonntage terminlich festzulegen. Um zumindest die bisher gesetzlich fixierten vier verkaufsoffenen Sonntage durchführen zu können, muss der Anlassbezug in der Corona-Krise vollständig fallen und danach flexibler gestaltet werden. Zudem muss die Anzahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage erhöht werden. Das Land ist gefordert, hier eine praktikable und vor allem rechtssichere Regelung zu schaffen.

  • Verfügungsfonds einrichten zur Zwischennutzung leerstehender und von Leerstand bedrohter Ladenlokale und Gastronomieräume

In der Vergangenheit wurden wegen zu hoher Immobilienpreise speziell kleine Läden, Restaurants, Handwerksbetriebe, Bildungs- und Kultureinrichtungen und auch ein bezahlbares Wohnen aus unseren Innenstädten verdrängt. Niedrigere Preise können diese Nutzungen wieder verstärkt in die Mitte unserer Städte und Gemeinden bringen und zu einer größeren Vielfalt führen. Daher müssen die Städte zumindest für einen gewissen Zeitraum die Möglichkeit erhalten, neue Nutzungen in leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den Zentren zu initiieren. Hierzu sollte das Land einen Verfügungsfonds einrichten, aus dem die Anmietung dieser Räumlichkeiten durch die Städte und die Weitervermietung zu einer reduzierten Miete (bei Beachtung der beihilfenrechtlichen Regelungen) gefördert werden. Zukünftige Zwischennutzungen könnten z.B. sein: Einzelhandels- und Gastronomiegründungen, Dienstleistungsgewerbe, Läden des regionalen Online-Handels, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen, Bildungsangebote und Kinderbetreuung, kulturwirtschaftliche Nutzungen usw. Ein Verfügungsfonds gäbe den Städten Steuerungsmöglichkeiten und trüge mit seinen Wirkungen dazu bei, die Innenstädte zu beleben und die Bürger*innen und Besucher*innen zum Verweilen einzuladen. Auch könnten so Existenzgründer für die Innenstadt gewonnen und innovative Nutzungsformen, wie z.B. Pop-up-Stores, ermöglicht werden.

  • Leerstandsmanagement voll förderfähig gestalten

Zahlreiche Städte in Rheinland-Pfalz haben ein Leerstandsmanagement in Innenstadtgebieten der Städtebauförderung bzw. der Nationalen Stadtentwicklungspolitik erfolgreich erprobt. Der Einsatz externer Fachleute mit Kenntnissen z. B. der Immobilienwirtschaft entlastet einerseits die Kommunen und schafft andererseits oft auch eine hilfreiche neutrale Gesprächsebene zwischen Privateigentümern und Fachverwaltung. Auch hat sich gezeigt, dass die Gelder der Städtebauförderung hier in der Regel effizienter angelegt sind als in reinen Modernisierungszuschüssen (Stichwort: „Mitnahmeeffekte von Modernisierungszuschüssen“). Die Landesregierung wird aufgefordert, ihre Förderrichtlinien dahingehend zu überarbeiten, dass diese Leistungen regelmäßig als förderfähig anerkannt werden und dass u.a. auch die sogenannte „6%-Klausel“ zur Deckelung von Gutachterleistungen wegfällt.

  • Mietpreisbremse für Gewerbeimmobilien, insbesondere für Ladengeschäfte, einführen

In zahlreichen Innenstadtlagen und Stadtteilzentren sind für Ladengeschäfte Mieten zu bezahlen, die bei den bekanntermaßen geringen Gewinnmargen des Einzelhandels kaum mehr zu stemmen sind. Da der Bestand eines vielfältigen Angebots an Waren und Dienstleistungen in den Geschäften der Innenstädte ein bedeutendes öffentliches Interesse darstellt, sind Überhitzungen des Mietmarktes zu vermeiden. Eine Mietpreisbremse für Gewerbeimmobilien, insbesondere Ladengeschäfte, ist daher wichtig. 

  • Reparaturen attraktiv machen

Eine wesentliche Stärke des lokalen Einzelhandels und des Handwerks ist die Fähigkeit, alte oder defekte Gegenstände wieder instand zu setzen. Allerdings wird die Reparaturkultur insbesondere durch die hohen Kosten der Reparaturen, bedingt durch den Personalaufwand, zumindest sofern sie inländisch ausgeführt werden, gebremst. Eine vollständige Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Reparaturarbeiten könnte diese Arbeiten auch im Inland wieder wettbewerbsfähig machen und der verbreiteten Wegwerfmentalität wirkungsvoll entgegentreten. Der Städtetag fordert das Land Rheinland-Pfalz auf, sich beim Bund für eine entsprechende Regelung einzusetzen.

  • Urbane Mobilität neu denken

Lebendige Innenstädte leben von der Mobilität von Menschen und Gütern. Hier stehen die Städte gegenwärtig vor vielen Herausforderungen. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Verkehrswende ist unter anderem eine Stärkung des ÖPNV erforderlich sowie die digitale Vernetzung der Verkehrsangebote, eine stärkere Förderung des Radverkehrs, ein vermehrtes Car-Sharing und eine anwendungsorientierte Förderung der Elektromobilität bei Fahrzeugen mitsamt der Schaffung einer einheitlichen Ladeinfrastruktur. Auch die für den Handel relevanten innerstädtischen Lieferverkehre müssen durch möglichst emissionsarme Lösungen optimiert werden. Gefordert sind hier nicht nur die Städte, sondern auch die politisch Verantwortlichen auf Landesebene. Die Städte benötigen eine bessere finanzielle Ausstattung zur erfolgreichen Umsetzung der Verkehrswende sowie deutlich mehr Spielraum der Kommunalaufsichtsbehörden. Zu denken ist hier auch an die finanzielle Förderung von Pilotvorhaben in den Städten sowie an einen deutlich flexibleren Umgang der Kommunalaufsicht mit freiwilligen Leistungen der Städte im Bereich des ÖPNV.