Radförderung

Sonderprogramm Radverkehr wird aufgestockt und erweitert

Weitere 15 Mio. Euro für Rheinland-Pfalz in Aussicht

15. Oktober 2021


Das Sonderfinanzierungsprogramm „Stand und Land“ soll im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 um weitere knapp 302 Mio. Euro aufgestockt werden. Hiervon sollen etwa 15 Mio. Euro für Maßnahmen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen für zwei neue Förderschwerpunkte eingesetzt werden:

  • Verwirklichung von „Vision Zero“ durch Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und durch Beseitigung von Unfallschwerpunkten
  • Fahrradparken (und Pedelecparken mit Lademöglichkeit) an den Schnittstellen zum ÖPNV mit Bus und Bahn

Der Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahmen ist allerdings kurz, denn die zusätzlichen Mittel stehen voraussichtlich nur für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung und müssen daher bis Ende 2022 baulich abgeschlossen sein. Die Abwicklung und Bewilligung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ liegt beim Landesbetrieb Mobilität (LBM). Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der LBM-Website „Stadt und Land“

Zum Hintergrund:

Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung  ein Sonderfinanzierungsprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Für den Zeitraum 2021-2023 stehen durch das Sonderprogramm in Rheinland-Pfalz 33 Mio. Euro Finanzhilfen für den Radverkehr zur Verfügung. Gefördert werden können beispielsweise Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen, Radwege, Radwegebrücken oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen.

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass ohne die neuen Bundesmittel die geplanten Maßnahmen nicht oder erst nach 2023 realisiert werden würden und die Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sind.Von den zuwendungsfähigen Ausgaben können bis zu 75 Prozent gefördert werden. Bis zum 31.12.2021 liegt der geförderte Anteil zum Ausgleich der Belastungen durch die Corona-Pandemie bei bis zu 80 Prozent. Für finanzschwache Kommunen werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.