Anwohnerparken: Verordnung vom Kabinett beschlossen
21. März 2023

Die rheinland-pfälzische Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren ist heute vom Kabinett beschlossen worden. Für das Inkrafttreten muss die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) des Landes verkündet werden. Die Verordnung wird dann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Die neue Verordnung thematisiert auch das Anwohnerparken. Mit der Verordnung können die Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise zukünftig anhand der Kosten des Verwaltungsaufwands, des wirtschaftlichen Werts sowie der Bedeutung der Parkmöglichkeit bemessen (§ 1). Dabei ist eine Staffelung der Gebühren anhand verschiedener Kriterien wie die Größe des parkenden Fahrzeugs, die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder Halter sowie die Lage möglich (§ 1 Abs. 2). Ein Höchstsatz ist nicht vorgegeben.