Registermodernisierung

Registermodernisierung

2. Januar 2023


Die Datenhaltung in Deutschland ist infolge der föderalen Struktur überwiegend dezentral organisiert. Die bestehenden Register (z.B. Ausländerzentralregister, Bundeszentralregister) sind nicht miteinander vernetzt und enthalten zum Teil abweichende Datensätze. Diese Diskrepanz soll durch vernetzte und effiziente Registerstrukturen aufgelöst werden, um die Datenqualität in den einzelnen Registern zu erhöhen und transparente Verwaltungsleistungen zu schaffen.

Verantwortlich für das Projekt ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde und wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt. Bis Ende 2023 soll die technische Infrastruktur und bis Ende 2025 die Aufnahme des laufenden Betriebs und der Anschluss priorisierter Register umgesetzt werden.

Die Registermodernisierung ist als elementarer Bestandteil der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland mit dem OZG eng verknüpft. Ziel ist eine modernisierte und zukunftsfähige Registerlandschaft. Die Steuer-Identifikationsnummer wird dabei als registerübergreifende Identifikationsnummer eingeführt. Zukünftig sollen Bürger:innen ihre Daten und Nachweise für Verwaltungsdienstleistungen nur einmal hinterlegen müssen. Die in den dezentralen Registern gespeicherten Informationen werden nicht an einer zentralen Stelle zusammengeführt, sondern verbleiben unverändert dort. Dieser Datensatz gilt dann für alles, was in Zukunft bei jeglichen Verwaltungen beantragt wird (Once-Only-Prinzip). Anhand eines Datenschutzcockpits kann außerdem nachverfolgt werden, mit welcher öffentlichen Stelle Daten und Identifikationsnummer ausgetauscht wurden.