Schulbaurichtlinie

Neue Schulbaurichtlinie 2024

7. Februar 2024

Modernes Klassenzimmer mit Stühlen und Schreibtischen


Die neue Schulbaurichtlinie (Verwaltungsvorschrift (VV) des Ministeriums für Bildung (BM) vom 5. Dezember 2023 zum Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus) ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Richtlinie sowie ein Kompendium für zukunftsfähigen Schulbau in RLP sind auf dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz zu finden.

Positiv hervorzuheben ist, dass es die novellierte Richtlinie nun ermöglicht, auf neue pädagogische Konzepte und zeitgemäße Anforderungen bedarfsgerechter und zukunftsorientierter eingehen zu können. Der Förderzweck wurde geschärft. Im Fokus steht nun mehr die Schaffung des erforderlichen Schulraums unter Berücksichtigung pädagogischer Bedürfnisse. Grundlage dafür sind die individuellen Konzepte der Schulen.

Über eine neu eingeführte sogenannte Phase Null wird die Schulgemeinschaft nun bereits vor den Planungen beteiligt. Dabei werden Schulen und Schulträger bzw. Schulgemeinschaft durch ein Beratungsangebot beim Pädagogischen Landesinstitut unterstützt (u.a. bei Erstellung eines pädagogischen Konzepts).

Mit der neuen Richtlinie erfolgt eine Abkehr von dem bislang bekannten Rahmenraumprogramm hin zu dem pädagogischen Konzept der Schulen folgenden Flächenprogramm, welches flexible Raumkonzepte mit offenen Lernlandschaften bzw. Lernclustern (mit frei gestaltbaren Nutzungen) beinhaltet. Somit wird die Anpassungsfähigkeit von Schulgebäuden, den Lern- und Arbeitsräumen und die innere Flexibilität und Wandelbarkeit, stärker berücksichtigt.

Auch der Einsatz von ökologischen Baustoffen wird gefördert, wodurch spürbare Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz erreicht werden könnten. Bedauerlicherweise ist die Realisierung der neuen Anforderungen nicht mit einer höheren Landesförderung verbunden. Gleichzeitig soll die Richtlinie auch bauliche Anforderungen in Zusammenhang mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und der im Entwurf vorliegenden neuen Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen (InSchO) abdecken. Dies stellt die Schulträger vor große, finanziell kaum stemmbare Herausforderungen.

Im Rahmen der  Anhörung wurde die neue Richtlinie von den kommunalen Spitzenverbänden zwar grundsätzlich positiv bewertet; gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass die neue Richtlinie eine Verschiebung der Funktion des Schulträgers weg von der Verwaltungsaufgabe hin zu einer pädagogischen Beurteilung beinhaltet, die ohne Unterstützung des Landes nicht oder nicht wie gewünscht leistbar ist. Des Weiteren wurde insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes sowie eine prozentual festgelegte, planbare Förderquote ausdrücklich gefordert, um den neuen Anforderungen im Bereich des Schulbaus gerecht zu werden. Die Änderungsvorschläge und Anmerkungen wurden leider nur in wenigen Punkten berücksichtigt.