Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig unterzeichnete die Vereinbarung gemeinsam mit den Vorsitzenden des Landkreistages, Landrat Günther Schartz, des Städtetages, Oberbürgermeister Michael Ebling, und des Gemeinde- und Städtebundes, Bürgermeister Aloysius Söhngen.
Ministerin Hubig betonte: „Bildung muss junge Menschen heute auf das Leben und Arbeiten von morgen vorbereiten. Dem Erwerb digitaler Kompetenzen für eine zunehmend digitalisierte Welt kommt hier eine hervorgehobene Bedeutung zu. In diesem Sinne gestalten wir das Lernen und Lehren – und wir gestalten auch die erforderlichen Rahmenbedingungen. Wir haben die Mittel, mit denen wir die Schulen bei der Anwendungsbetreuung unterstützen bereits im letzten Haushalt von 3 auf 6 Mio. Euro verdoppelt. Mit der neuen Grundsatzvereinbarung gehen das Land, die Gemeinden, Städte und Kreise gemeinsam einen wichtigen nächsten Schritt zur Gewährleistung einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur unserer Schulen. Wir wollen dabei eine klare Arbeitsteilung: Lehrkräfte arbeiten pädagogisch und konzeptionell, wohingegen der technische Support in die Hände von IT-Fachfrauen und -männern gehört“
Landrat Schartz ergänzte: „Ein störungsarmer Betrieb der digitalen Lehr-Lerninfrastrukturen ist für das Gelingen von Bildung in der digitalen Welt von zentraler Bedeutung. Dafür setzen sich kommunale Schulträger gemeinsam mit dem Land ein. Die neue Vereinbarung setzt diese Zusammenarbeit auf ein neues, festes Fundament. Im Jahr 2024 werden wir uns zusammensetzen, um zu überprüfen, ob es nochmals Anpassungen an der Vereinbarung geben kann. Offen und noch zu verhandeln ist aber die Weiterleitung der Mittel aus dem Digitalpakt III des Bundes, der zusätzliche Mittel für die Schulen in der Anwenderbetreuung bereitstellt. Dazu wird es kurzfristig Gespräche zwischen den Beteiligten geben.“
Oberbürgermeister Ebling sagte, er sei überzeugt, „dass die technische Grundausstattung der Schulen Ausgangspunkt und Voraussetzung allen digitalen Lehrens und Lernens ist. Der schulische Einsatz digitaler Medien mit klarer pädagogischer Zielsetzung im Rahmen eines von Schulen und Schulträgern gemeinsam erarbeiteten Medienkonzepts kann die Entwicklung von Kompetenzen für die digitale Welt entscheidend befördern.“
Auch Verbandsbürgermeister Söhngen zeigte sich überzeugt: „Mit dieser klaren Regelung und Finanzierung schaffen wir die Grundlage für eine zuverlässige IT-Infrastruktur und einen effektiven Support an den Schulen in den kommenden Jahren. Dies ergänzt durch die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer sind die Schulen auf einem guten Weg ins digitale Zeitalter.“
Hintergrund:
Die neue Vereinbarung tritt zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 in Kraft.
Die neue Grundsatz-Vereinbarung fußt auf einer bestehenden Vereinbarung aus dem Jahr 2000. Im Zentrum der neuen Vereinbarung steht der Gedanke eines qualifizierten IT-Supports aus einer Hand – der Schulträger, denn die Behebung von kleineren, früher klar lokalisierbaren Störungen, die Installation von Software oder die Verwaltung von Benutzerkonten lassen sich heute nicht mehr in jedem Fall auf Systemebene realisieren, oft sind dafür erweiterte Kenntnisse und Berechtigungen der IT-Infrastruktur erforderlich.
Bereits im letzten Jahr hatte das Ministerium für Bildung deshalb angekündigt, dass die Erledigung von Wartungsaufgaben und die Behebung von Störungen zukünftig von technischem Fachpersonal durchgeführtwerden soll. Diese Tätigkeiten sollen nicht mehr zu Lasten von pädagogischen Aufgaben insbesondere im Bereich des Informatikunterrichts gehen. Zur Kompensation gestiegener Aufwände wurde der Zuschuss, mit dem das Bildungsministerium die Schulen bis dahin unterstützt hatte, von drei Millionen Euro auf sechs Millionen Euro verdoppelt.
In der neuen Vereinbarung wird nun präzise zwischen Supportaufgaben unterschieden, die einem pädagogischen Kontext zugeordnet werden können (Schule) und Aufgaben, die den technischen Support betreffen (Schulträger). Grundlage für den laufenden Betrieb, die Wartung und Bearbeitung von Störungen in Verantwortung der Schulträger ist ein integriertes Betriebskonzept, bei dem zukünftig prinzipiell zwischen First-, Second- und Third-Level-Support unterschieden wird.
Der technische Support in Verantwortung der Schulträger besteht nun aus folgenden Aufgaben:
• Installation von Hardware und Software
• laufende Administration der Systeme inkl. Benutzerverwaltung
• Bereitstellung geeigneter Routinen zur Fehlerbehebung, z.B. Betrieb einer Hotline und eines Ticketsystems
• Fehlerbehebung und Reparatur
• laufende Instandhaltung der Hardware
Als Zuschuss für die technischen Supportaufgaben gewährt des Land den Schulträgern künftig einen Betrag von 11 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr.
Der pädagogische Support in Verantwortung der Schule umfasst vor allem:
• Schulung der pädagogischen Nutzung
• Mitteilung von Anforderungen und Bereitstellung von Nutzerlisten
• basale Fehlerprüfung und -behandlung
• Meldung von Störungen
Die Vertragspartner verständigten sich darauf, am Ende des Schuljahres 2023/2024 die zugrunde gelegte Arbeitsteilung und die Kostenanteile zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen wird in diesem Zuge weiter verstärkt. In der Arbeitsgemeinschaft „Medienentwicklungsplanung“ und der Arbeitsgruppe „Ausstattungsempfehlungen“ tauschen sich die Beteiligten regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen aus.
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung RLP und der kommunalen Spitzenverbände