Eingliederungshilfe Landesrahmenvertrag-1

Mehr Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für die 

Eingliederungshilfe


Nach mehrjährigen und intensiven Verhandlungen ist ein wichtiger Meilenstein für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen in Rheinland-Pfalz erreicht: Die Träger der Eingliederungshilfe haben gemeinsam mit den Vereinigungen der Leistungserbringer einen Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche abgeschlossen. Die beteiligten Verbände haben den Vertrag am 21. August unterzeichnet.

Der Landesrahmenvertrag schafft erstmals einen verbindlichen, landesweit einheitlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz. Er strukturiert künftig die Verhandlungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern und schafft damit mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.

Dabei ist der Landesrahmenvertrag bewusst keine Musterlösung, die die Gegebenheiten vor Ort vorgibt. Vielmehr schafft er einen gemeinsamen Rahmen für die Praxis und lässt Raum für individuelle Leistungsangebote. Bewährte Leistungen können dadurch ebenso fortgeführt wie um neue und passgenaue Angebote ergänzt werden.

Transparente Grundlage für Leistungen und Finanzierung

Im Mittelpunkt des Landesrahmenvertrags stehen die Flexibilität bei der Ausgestaltung von Leistungsangeboten, transparente Vergütungsstrukturen und mehr Rechtssicherheit.

Ein wesentlicher Fortschritt ist die gemeinsam vereinbarte Kalkulationssystematik für die Finanzierung der Leistungen. Sie ermöglicht eine nachvollziehbare Ermittlung der Kosten und kann fortlaufend an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise Änderungen von Tarifverträgen und die damit verbundenen Entwicklungen bei den Personalkosten.

Damit steht künftig eine belastbare Grundlage für die Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zur Verfügung.

Wie funktioniert die Eingliederungshilfe?

Grundlage für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen in Rheinland-Pfalz ist das sozialrechtliche Leistungsdreieck: Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung beziehungsweise ihre Familien haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.Der örtliche Träger der Eingliederungshilfe – also eine Kommune – stellt den individuellen Bedarf fest und übernimmt die Kosten der bewilligten Leistungen. Die konkrete Unterstützung wird von freien Trägern als Leistungserbringern erbracht.

Dieser Landesrahmenvertrag regelt die Beziehungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern in Rheinland-Pfalz und schafft damit einen verlässlichen Rahmen für die praktische Umsetzung.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz und der Übertragung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte war die Aufgabe verbunden, einen Landesrahmenvertrag mit den Vereinigungen der Leistungserbringer zu schließen.

Die Verhandlungen begannen Anfang 2019. Nach mehrjährigen und intensiven Gesprächen konnte der Landesrahmenvertrag nun mit den Unterschriften der beteiligten Verbände am 21. August erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Kooperationspartner

Für die Träger der Eingliederungshilfe wurden die Verhandlungen durch den Landkreistag Rheinland-Pfalz und den Städtetag Rheinland-Pfalz stellvertretend für die Landkreise und kreisfreien Städte geführt.

Vertragspartner auf Seiten der Leistungserbringer sind:

  • die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V.
  • der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • der Bezirksverband Pfalz
  • das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

 

Der Landesrahmenvertrag

Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - im pdf-Format zum Herunterladen
Die dazugehörigen Anlagen stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Lesen Sie hier die dazugehörige Pressemitteilung. 

v.l.n.r.: Lisa Diener (Geschäftsführende Direktorin Städtetag RLP), Daniel Kieslinger (Geschäftsführer der LIGA), Julia Gieseking ( stellv. Vorsitzende Landkreistag RLP), Ralph Stappen (stellv. LIGA-Vorsitzender; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Rheinland-Pfalz/Saarland), Markus Zwick (Vorsitzender Städtetag RLP), Andreas Göbel (Geschäftsführender Direktor Landkreistag RLP)