Umsatzsteuer

Umsatzsteuer – Einführung des § 2b UStG erneut verschoben

2. November 2023

fragebogen finanzamt umsatzsteuer


Die Neuregelung der Umsatzsteuer mit der Einführung des § 2b UStG beschäftigt die Kommunen als juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) weiterhin. Mit ihr folgt eine deutliche Ausweitung des Rahmens des Unternehmens jPöR. Sämtliche, auf einem Leistungsaustauschverhältnis basierende Ausgangsumsätze sind demnach umsatzsteuerbar, sofern sie nicht ausnahmsweise gemäß § 2b UStG von der Besteuerung ausgenommen sind. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz erfolgte zunächst ein zeitlicher Aufschub für die verpflichtende Anwendung der Neuregelung bis zum 31.Dezember 2022. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 erfolgte nun eine nochmalige Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.Dezember 2024.