Digitale Infrastruktur Schule

Digitale Infrastruktur an Schulen

3. August 2021


Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 unterstützt der Bund die Länder und Schulträger beim Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde der DigitalPakt Schule um drei Zusatzvereinbarungen erweitert:

  • Zusatzvereinbarung „Sofortprogramm“ für die Beschaffung von digitalen Endgeräten für besonders bedürftige Schüler:innen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt ein Bundesanteil von insgesamt rund 24,1 Mio. Euro.
  • Zusatzvereinbarung „Administration“ zur Förderung von professionellen Strukturen zur Administration digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen an Schulen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt ein Bundesanteil von insgesamt rund 24,1 Mio. Euro.
  • Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ um Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen auszustatten. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt ein Bundesanteil von insgesamt rund 24,1 Mio. Euro.

In den Verhandlungen mit dem Land haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich die Position vertreten, dass es sich bei der Ausstattung der Lehrkräfte um eine Dienstherrenaufgabe des Landes handelt. Um jedoch einer zügigen Umsetzung des Programms nicht im Wege zu stehen, haben sich alle Beteiligten darauf geeinigt, dass die Schulträger die einmalige Beschaffung der Endgeräte übernehmen. Der Eigenanteil von zehn Prozent übernimmt das Land. Zudem konnten die kommunalen Spitzenverbände erreichen, dass eine Kommission gegründet wird, die Lösungen zur Sachaufwandsträgerschaft im Bereich der digitalen Infrastrukturen von Schulen finden soll. Die Vereinbarungen mit dem Land wurden in einer  Begleiterklärung zum Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ festgehalten. Die Vereinbarungen und Förderrichtlinie des Landes zum DigitalPakt Schule und den Zusatzvereinbarungen finden Sie auf der Website des Bildungsministeriums

Der Betrieb und die Wartung einer performanten IT-Infrastruktur, deren Administration und ein effektiver Support lassen sich mit wachsendem Komplexitäts- und Vernetzungsgrad der Infrastruktur immer schwerer voneinander trennen. Den kommunalen Spitzenverbänden ist es nach 20 Jahren gelungen, eine Neufassung der Verwaltungsvereinbarung IT an Schulen (Zöllner-Papier) zu verhandeln. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass es eine Trennung zwischen verschiedenen Aufgaben in der Anwendungsbetreuung gab. Die Schulen waren für bestimmte Bereiche der Software verantwortlich, die Schulträger für die Hardware. Die digitale Landschaft an den Schulen hat sich jedoch stark verändert, insbesondere ist eine klare Trennung zwischen einer Anwendung und der Bereitstellung von Hardware nicht mehr möglich. So erfordern viele derzeit eingesetzte Programme eine vertiefte Kenntnis der Serverarchitektur, um sie sicher und fehlerarm betreiben zu können. Insofern geht die neue Grundsatzvereinbarung nun davon aus, dass die komplette Anwendungsbetreuung in der Hand der Schulträger liegt. Das Land hat in diesem Zusammenhang seine Zuwendungen zunächst auf 11,00 Euro pro Schüler und Schuljahr erhöht, um die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Allerdings war zu erwarten, dass die Kosten in diesem Bereich in der Zukunft deutlich steigen werden. Daher wurde eine kurze Evaluationsfrist in der Vereinbarung festgelegt. So konnten die gestiegenen Kostenanteile zeitnah dem Land gegenüber kommuniziert werden.

Die Evaluation der Kosten der Schul-IT (Neustrukturierung der Schulfinanzierung und der Schulträgeraufgaben i.Z.m. der Digitalisierung) wird nach den Arbeiten in der Kommission derzeit in Form eines durch die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD GmbH) geführten bzw. moderierten Projektes seitens des Bildungsministeriums und der kommunalen Spitzenverbände zusammen mit einem Kreis von Praktikern von Schulverwaltungs- und IT-Seite weitergeführt. Hauptaugenmerk des Projektes soll auf der Erhebung der Kosten der Anwendungsbetreuung (ausgehend von einer mit Blick auf den Koalitionsvertrag angestrebten Vollausstattung von Schülern und Lehrern), der Klärung der Frage, wer für die Beschaffung, den Ersatz und den Support von Lehrerendgeräten zuständig ist und dem Vergleich von Beschaffungs- und Supportmodellen liegen.