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Wohngeldreform: Unterstützung könnte Menschen zeitverzögert erreichen


„Das neue Wohngeld ist gerade in krisengeschüttelten Zeiten ein starkes, soziales Bekenntnis des Staates und eine echte Unterstützung“, betonen die kommunalen Spitzenverbände Städtetag und Landkreistag Rheinland-Pfalz. „Der Umsetzungszeitraum ist sportlich. Die Kommunen sind inzwischen jedoch krisenerprobt und werden alles daransetzen, auch diese Herausforderung so gut es geht zu meistern.“

Um das zu erwartende deutlich erhöhte Antragsvolumen ab dem 1. Januar 2023 zügig bearbeiten zu können, treffen viele Städte und Landkreise bereits Vorkehrungen, etwa durch neu eingestelltes oder aus anderen Abteilungen umgeschichtetes Personal. Allerdings wirkt sich der Fachkräftemangel auch auf die Verwaltungen aus. „Nach unserer derzeitigen Einschätzung können wir nicht zeitgleich so viel Personal schaffen oder umschichten, wie es für die neue Antragswelle nötig wäre. Wir müssen daher offen kommunizieren, dass es in einigen Wohngeldstellen im Land zum Teil zu Verzögerungen von knapp einem halben Jahr kommen kann.“ Auch die Umstellung der Software und die Anpassung der Arbeitsabläufe auf die neue Materie bedarf einiger Zeit. Es sei das Ziel aller Wohngeldstellen, die Anträge zu schnell wie möglich zu bearbeiten, damit das neue Wohngeld so schnell wie möglich bei den betreffenden Bürger:innen ankommt. Bei einer verzögerten Bearbeitung ist aber sichergestellt, dass das Wohngeld rückwirkend einschließlich des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, ausgezahlt wird.

„Die Wohngeldreform ist ein sehr zielgenaues Instrument, um rheinland-pfälzische Familien, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner bei den steigenden Energiekosten spürbar zu entlasten. Allerdings stellt sie die kommunalen Wohngeldbehörden vor große personelle Herausforderungen. Das Land wird dort, wo es kann, unterstützen“, sagte Staatssekretär Dr. Weinberg, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. „Wir werden sowohl bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als auch durch externe Referenten sehr kurzfristig ein Schulungsangebot für das neue kommunale Personal sicherstellen. Zudem setzen wir uns gerade dafür ein, dass der Bund untergesetzliche Vereinfachungsregelungen für die Wohngeldbearbeitung erlässt, um die neuen Wohngeldfälle zügiger bearbeiten zu können.“


Gemeinsame Pressemitteilung von Städtetag und Landkreistag RLP