Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die seit 2023 geltenden Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene (Mindest-)Finanzausstattung der Kommunen genügen.
Die Verfahren stehen stellvertretend für zahlreiche weitere Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz. Die Klagen richten sich zwar gegen konkrete Zuweisungsbescheide, werfen aber grundsätzliche Fragen auf. Deren Klärung wäre für die finanzielle Handlungsfähigkeit aller Kommunen von erheblicher Bedeutung, um die strukturelle Unterfinanzierung zu beenden.
Denn trotz der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, des Kommunalen Entschuldungsfonds, des Programms PEK-RP mit einem Entschuldungsvolumen von rund 3 Mrd. Euro in 2024 und des Sofortprogramms des Landes mit jeweils 300 Mio. Euro in 2025 und 2026 wächst die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Folgen sind – nach einem Rekorddefizit in 2025 von 1,3 Milliarden Euro – ungebremst wachsende Defizite und erneut steigende Liquiditätskredite. Entschuldung kann dauerhaft nur wirken, wenn zugleich die Ursachen der Neuverschuldung beseitigt werden.
Städtetag und Landkreistag fordern daher nachhaltige Strukturreformen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich muss dynamische Kostensteigerungen angemessen erfassen. Für die ungedeckten Kosten im Jugend- und Sozialbereich ist ein eigenständiges Finanzierungs- oder Kompensationssystem erforderlich.
„Die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz haben den Charakter einer Klage aufs Exempel. Sie betreffen zwar konkrete Schlüsselzuweisungsbescheide, zielen aber auf eine grundsätzliche gerichtliche Klärung der Frage, ob der kommunale Finanzausgleich den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Finanzausstattung genügt“, führen Michael Bleidt, Geschäftsführender Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz und Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz aus.
„Für uns geht es um das große Ganze: Kommunen brauchen keine Einmalzahlungen nach Kassenlage, sondern eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung ihrer Aufgaben. Wenn Ausgaben insbesondere in den Bereichen Jugend und Soziales, ÖPNV und Schülerbeförderung dauerhaft schneller wachsen als die hierfür gewährten Zuweisungen, muss der kommunale Finanzausgleich strukturell angepasst werden. Andernfalls bleiben stark steigende Liquiditätskredite die Regel – mit allen Folgen für die kommunale Handlungsfähigkeit und die Generationengerechtigkeit“, erklären David Langner, stellv. Vorsitzender des Städtetages sowie Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Julia Gieseking, stellv. Vorsitzende des Landkreistages sowie Landrätin des Landkreises Vulkaneifel.
Eine starke Demokratie braucht handlungsfähige Kommunen
Städte, Gemeinden und Landkreise sind die staatliche Ebene, die Menschen vor Ort unmittelbar erleben – in Kitas und Schulen, bei sozialen Hilfen, im öffentlichen Nahverkehr, bei Straßen und Brücken sowie in der täglichen Daseinsvorsorge. Können Kommunen ihre laufenden Aufgaben dauerhaft nicht auskömmlich finanzieren, geht es deshalb nicht allein um Haushaltszahlen. Es geht auch um ihre Fähigkeit, notwendige Angebote verlässlich zu sichern, in die Zukunft zu investieren und vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten. Die Verhandlung in Neustadt berührt damit eine Grundfrage, die weit über die klagenden Kommunen und auch das Land Rheinland-Pfalz hinausweist.
Hintergrund:
Wie steht es um die Kommunalfinanzen?
Der Ernst der Lage zeigt sich in den kommunalen Haushalten: Nur 882 von 2.453 Kommunen – rund 36 Prozent – erreichen nach den vorliegenden Haushaltsplanungen für 2026 den planmäßigen Haushaltsausgleich, d. h. 64 Prozent verfehlen ihn. Alle kreisfreien Städte verfehlen ihn, das heißt sie sind im Defizit.
Die aktuellen Daten unterstreichen den Handlungsdruck. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz schlossen die Kommunen das Jahr 2025 mit einem Rekorddefizit von rund 1,3 Milliarden Euro ab – mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2024 mit rund 630 Millionen Euro. Die Einnahmen stiegen 2025 um lediglich 3,2 Prozent auf rund 16,7 Milliarden Euro, während die Ausgaben um 7,0 Prozent auf rund 18,0 Milliarden Euro zunahmen.
Besonders dynamisch entwickelten sich die Ausgaben für Sozialleistungen, Personal und Sachaufwand, insbesondere Baumaßnahmen. Der Fehlbedarf im Bereich „Soziales und Jugend“ ist bei dem 12 kreisfreien und acht großen kreisangehörigen Städte von 688 Mio. Euro in 2014 auf rd. 1,1 Mrd. Euro in 2024 gestiegen, was einen Anstieg von rund 52 % bedeutet.
Die Aufwendungen im Bereich „Soziales und Jugend“ betragen inzwischen rund die Hälfte der gesamten Haushaltsaufwendungen vieler Städte.
Wogegen und warum klagt die Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz?
Die Stadt Pirmasens wendet sich gegen Schlüsselzuweisungsbescheide für die Jahre 2024 und 2025; der Landkreis Südwestpfalz klagt gegen den Bescheid für das Jahr 2024.
Die Verfahren stehen exemplarisch für die Lage insbesondere der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Verbände selbst sind nicht klageberechtigt. Diese kommunalen Ebenen tragen in besonderem Umfang dynamisch steigende Lasten, vor allem in der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, im Sozialbereich, beim öffentlichen Personennahverkehr und bei der Schülerbeförderung. Zugleich fehlt es vielerorts an ausreichenden eigenen Einnahmemöglichkeiten, um diese Kostensteigerungen aufzufangen.
Was ist ein Schlüsselzuweisungsbescheid?
Ein Schlüsselzuweisungsbescheid ist ein offizieller Bescheid des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem die einer Kommune für ein Haushaltsjahr zustehenden finanziellen Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) festgesetzt werden. Die Mittel sind nicht zweckgebunden. Sie stehen der jeweiligen Kommune als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung und tragen damit dazu bei, dass diese ihre Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahrnehmen kann. Hierzu gehören sowohl die Erfüllung der von Bund und Land übertragenen kommunalen Pflichtaufgaben als auch die Wahrnehmung eines angemessenen Mindestmaßes an freiwilligen Aufgaben, die für die örtliche Gemeinschaft von Bedeutung sind.
Wo liegt der Unterschied zu den bisherigen Verfahren?
Die nun in Neustadt verhandelten Klagen sind anders gelagert als die vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Verfahren vom 16. Dezember 2025 der Ortsgemeinden Quiddelbach und Schuld. Dort standen die konkreten Verhältnisse kleiner Ortsgemeinden im Mittelpunkt. Die Verfahren von Pirmasens und Südwestpfalz betreffen demgegenüber Kommunen mit einer deutlich anderen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmestruktur. Insbesondere die erheblichen, von Bund und Land veranlassten Sozial- und Jugendhilfelasten sowie die strukturelle Belastung der kreisfreien Städte und Landkreise sind für die verfassungsrechtliche Bewertung von zentraler Bedeutung. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist daher nicht ohne Weiteres auf diese Verfahren übertragbar. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in den dortigen Verfahren im Übrigen die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Die Klagen von Pirmasens und Südwestpfalz knüpfen an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2012 und 2020 an. Beide Entscheidungen haben den Landesgesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung der kommunalen Finanzausstattung verpflichtet. Das nun anhängige Verfahren bietet die Chance, erneut Klarheit zu schaffen. Städtetag und Landkreistag werden die Kläger weiterhin entschlossen unterstützen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz:
Kommunaler Finanzausgleich erneut vor Gericht
Stadt Pirmasens und Landkreis Südwestpfalz klagen gegen das Land Rheinland-Pfalz – Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen
Am Freitag, 25. September 2026, wird vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße über zwei Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen das Land Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich verhandelt. Die Verfahren haben grundsätzliche Bedeutung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht hat die Verhandlung für 10 Uhr angesetzt.
Die rheinland-pfälzischen Kommunen stehen seit vielen Jahren unter erheblichem finanziellen Druck. Bereits zweimal musste sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz grundlegend mit dem kommunalen Finanzausgleich befassen. Sowohl 2012 als auch 2020 wurden Regelungen zur Finanzausstattung der Kommunen beanstandet und der Landesgesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung verpflichtet.
Aus Sicht der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz hat auch die jüngste Reform des kommunalen Finanzausgleichs keine ausreichende Verbesserung gebracht. Im Gegenteil: Beim Landkreis Südwestpfalz hat sich die Haushaltslage seit den Neuregelungen dramatisch verschlechtert. Seit 2023, dem Jahr der Reform, muss sich der Landkreis Südwestpfalz Jahr für Jahr mit Liquiditätskrediten in zweistelliger Millionenhöhe verschulden. Das ist für den Landkreis eine neue, so noch nicht dagewesene Situation. Ohne die geforderte, deutliche Verbesserung der Finanzausstattung ist kein Ende dieser Abwärtsspirale in Sicht. Passiert nichts, wird die Liquiditätskreditverschuldung in den nächsten Jahren rasant auf ein Niveau steigen, das so nicht mehr händelbar ist.
Der Landkreis Südwestpfalz, aber auch die Stadt Pirmasens befindet sich wie weitere Kommunen in einer finanziellen Notlage. Zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben müssen sie mehr und mehr Liquiditätskredite aufnehmen. Hinzu kommen Altschulden. Ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist nach Einschätzung der Stadt und des Kreises nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Pirmasens gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes für die Jahre 2024 und 2025 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erhoben. Der Landkreis beklagt den Schlüsselzuweisungsbescheid des Jahres 2024. Die Klagen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz stellvertretend für die anderen betroffenen kreisfreien Städte und Landkreise, da die beiden Verbände selbst nicht klageberechtigt sind.
Der Termin in Neustadt ist zunächst die erste gerichtliche Instanz. Beide Kläger erhoffen sich eine grundsätzliche Klärung der Frage, ob die derzeitige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sollte das Verwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen haben, kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Betracht. Einen entsprechenden Weg hatte das Verwaltungsgericht bereits bei den früheren Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich beschritten.
Für die Kläger geht es dabei nicht allein um die eigene Haushaltslage. Das Verfahren berührt vielmehr die grundsätzliche Frage, wie Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen können.
Hintergrund:
Die Auseinandersetzung um eine angemessene Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen reicht fast zwei Jahrzehnte zurück. Bereits mit Urteil vom 14. Februar 2012 (beklagt wurde der Schlüsselzuweisungsbescheid aus 2007) stellte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz fest, dass das Land den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung sichern muss. Diese muss grundsätzlich nicht nur die Erfüllung der übertragenen Pflichtaufgaben, sondern auch die Wahrnehmung freiwilliger kommunaler Aufgaben ermöglichen. Die wesentlichen Teile des damaligen Landesfinanzausgleichsgesetzes wurden für mit der Landesverfassung unvereinbar erklärt.
Daraufhin wurde der kommunale Finanzausgleich zum Jahr 2014 neu geregelt. Auch diese Reform führte jedoch erneut zu gerichtlichen Verfahren. Zu den Klägern gehörte die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern, die sich gegen die Höhe ihrer Zuweisungen für die Jahre 2014 und 2015 wandte. Das Verwaltungsgericht Neustadt setzte die Verfahren aus und legte die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Prüfung vor.
Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 erklärte der Verfassungsgerichtshof auch die damalige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Das Gericht machte dabei deutlich, dass bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs die Aufgaben- und Ausgabenbelastung der Kommunen sowie ihre Einnahmesituation ausreichend berücksichtigt werden müssen.
In der Folge wurde das System des kommunalen Finanzausgleichs erneut reformiert. Nach Auffassung der Stadt Pirmasens hat aber auch die Neuregelung keine nachhaltige Lösung der strukturellen Finanzprobleme gebracht. Deshalb hat die Stadt gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide für die Jahre 2024 und 2025 erneut den Rechtsweg beschritten. Der Landkreis Südwestpfalz beklagt den Schlüsselzuweisungsbescheid für das Jahr 2024.
Parallel haben die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern sich 2019 auch mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde, die ebenfalls auf eine bessere Finanzausstattung gerichtet ist, an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses Verfahren findet sich auf der vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Liste der für das Jahr 2026 geplanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings fand sich das Verfahren auch schon in den Vorjahren auf den entsprechenden Listen.
Die Verhandlung am 25. September 2026 knüpft damit an eine langjährige rechtliche Auseinandersetzung um die Frage an, wie eine verfassungsgemäße und dauerhaft tragfähige Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgestaltet sein muss.