Verwaltungsgericht Koblenz verkennt Dimension der kommunalen Finanznot

Kommunale Finanznot: Entscheidung enttäuschend und nicht übertragbar

 

Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, zugleich jedoch die Berufung ausdrücklich zugelassen. Dies unterstreicht die außergewöhnliche Bedeutung des Verfahrens und zeigt, dass zentrale verfassungsrechtliche Fragen weiterhin offen sind.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben erneut einen negativen Finanzierungssaldo erwirtschaftet. Dieser liegt für das dritte Quartal 2025 bei -449 Mio. Euro. Die Kommunen haben damit in den ersten drei Quartalen des Jahres  2025 ein Finanzierungssaldo von insgesamt -2 Mrd. Euro zu verzeichnen, was einer Verdoppelung gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2024 entspricht. Eine Trendwende ist trotz (noch) weitestgehend stabiler Steuereinnahmen nicht erkennbar. Auch die Soforthilfe der Landesregierung in Höhe von 300 Mio. Euro für 2025 und 2026 sowie das ausschließlich für Investitionen vorgesehene Sondervermögen des Bundes (mit einem kommunalen Anteil von 3,5 Mrd. Euro für zwölf Jahre) ändern daran nichts. Ohne eine auskömmliche Finanzausstattung wird das kommunale Defizit weiterhin nur durch die Aufnahme neuer Liquiditätskredite zu decken sein. Zwar hat das Land den Kommunen im Jahr 2024 Liquiditätskredite in Höhe von 3 Mrd. Euro abgenommen; ohne grundlegende Anpassungen im Bereich der Finanzausstattung wird jedoch bereits bis 2026 ein entsprechender Betrag erneut aufgenommen werden müssen. Die kommunale Entschuldung verfehlt damit ihre Ziele – sowohl hinsichtlich der Stabilisierung der Finanzlage, der Verbesserung der kommunalen Handlungsfähigkeit als auch das Ziel der Generationengerechtigkeit.

Noch schwerer wiegt diese Entwicklung mit Blick auf die weiterhin anhängigen Klagen der Landkreise Cochem-Zell und Südwestpfalz sowie der kreisfreien Stadt Pirmasens. Gerade im Bereich der Landkreise, der großen kreisangehörigen Städte und der kreisfreien Städte ist die Lage besonders dramatisch: Allein im Jugend- und Sozialbereich betrugen die Fehlbeträge im Jahr 2024 rund 3 Mrd. Euro, zusätzlich verschärft durch massiv steigende Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr / Schülerbeförderung. Diese strukturelle Unterdeckung ist weder politisch noch theoretisch – sie ist real und verfassungsrechtlich von erheblicher Relevanz.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist aus kommunaler Sicht nicht nachvollziehbar und insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Kostenbelastungen im Bereich Jugend und Soziales nicht auf die weiteren anhängigen Verfahren übertragbar.

Die beiden Landkreise und die kreisfreie Stadt werden ihre Klage gemeinsam mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz entschlossen weiterverfolgen und sind unverändert überzeugt, dass ihre Argumente im weiteren gerichtlichen Verfahren Gehör finden werden.

Eine gemeinsame Pressemitteilung Städtetag Rheinland-Pfalz und Landkreistag Rheinland-Pfalz. 


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