Kommunalfinanzen

Stadt Pirmasens verklagt im Schulterschluss mit Städtetag Rheinland-Pfalz die Landesregierung


Interview mit Markus Zwick und Michael Mätzig


Für das Jahr 2025 rechnen allein die zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit einem Gesamtdefizit von mehr als 500 Millionen Euro. Die Haushalte geraten dabei immer stärker unter Druck: Während die Ausgaben – insbesondere im Jugend- und Sozialbereich – ungebremst ansteigen, sind die Einnahmen bei Weitem nicht auskömmlich. 

„Die Situation der Stadt Pirmasens steht exemplarisch für die angespannte Lage vieler Städte in Rheinland-Pfalz. Das Land überträgt den Kommunen immer mehr Aufgaben, ohne die nötige Finanzierung sicherzustellen. Besonders die ungedeckten Sozialausgaben reißen tiefe Löcher in die Haushalte. Wir brauchen endlich eine faire Finanzausstattung! Es muss endlich Schluss damit sein, dass die Kommunen die Zeche für Land und Bund zahlen“, erklärt Michael Mätzig, Geschäftsführender Direktor des Städtetags Rheinland-Pfalz. 

Bereits in der Vergangenheit hatten Kommunen in Rheinland-Pfalz das Land wegen ihrer prekären Finanzsituation verklagt. In beiden Fällen (2012 und 2020) erklärte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das Landesfinanzausgleichsgesetz, auf welchem die kommunale Finanzausstattung basiert, für verfassungswidrig. Allerdings konnten die daraufhin erfolgten Maßnahmen der Landesregierung die Probleme nicht lösen. Ganz im Gegenteil: die gegenwärtige Finanzsituation vieler Städte im Land ist so schlimm wie nie zuvor. 

Mätzig begrüßt, dass sich Kommunen und Land aktuell gemeinsam auf den Weg machen und die hohen Ausgaben im Jugend- und Sozialbereich wissenschaftlich untersuchen wollen. „Das Projekt wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Das löst daher nicht die Probleme mit den hohen Haushaltsdefiziten im laufenden Jahr sowie in den kommenden Jahren. Auch das geplante Sondervermögen für Investitionen in den Kommunen kann die strukturellen – von Land und Bund verursachten - Haushaltsprobleme der Kommunen nicht lösen. Daher ist aus Sicht unseres Verbandes der Klageweg ein weiterer notwendiger Schritt.“