Fluchtfinanzierung

Vom Land praktizierte Kostenerstattung bei der Fluchtaufnahme ist unzureichend


Die Flüchtlingsströme nehmen wieder zu, die Kommunen sehen sich am Limit bei der Fluchtaufnahme. Ungeklärt ist, wer für die Kosten aufkommt, die den Kommunen bei dieser Aufgabe entstehen. Nach dem Landesaufnahmegesetz sind die Kommunen verpflichtet, ihnen vom Land zur Aufnahme zugewiesene Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen. Die kommunalen Spitzenverbände des Landes haben nunmehr bei der Kanzlei Dombert, Potsdam, ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Fragen klären sollte, ob das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, den Kommunen die dadurch entstehenden Kosten vollständig zu erstatten. Das Land lehnt eine sogenannte Vollkostenerstattung bislang ab.

Nach dem Gutachten ist aber ein verfassungsrechtlicher Anspruch der Kommune auf Vollkostenerstattung gegeben. Es greife nämlich das sog. Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) nach Art. 49 Abs. 5 der Landesverfassung.

Das Land müsste nach diesem Prinzip den Kommunen alle Kosten erstatten, sofern es mit der Flüchtlingsaufnahme den Kommunen eine neue Aufgabe übertragen hat oder an die Erfüllung dieser Aufgaben besondere Anforderungen stellt. Zwar handele es sich mit der Flüchtlingsaufnahme nicht um eine originär neue Aufgabe. Allerdings verändert sich mit den hohen Zuzugszahlen die Aufgabenerledigung grundlegend, so dass besondere Anforderungen an die kommunale Ebene gestellt würden. Der gestiegene Umfang sei dem Land auch zurechenbar, da es entscheide, welche konkrete Personenzahl dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt zur Unterbringung und Versorgung zugewiesen werde.

Selbst wenn man dieser Argumentation nicht folgt, ist eine sofortige Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) nach Art. 49 Abs. 6 der Landesverfassung erforderlich. Mit dem KFA wolle das Land die Kommunen bedarfsgerecht finanzieren. Dieses Finanzierungsinstrument unterliege daher einer ständigen Beobachtungspflicht. Signifikante Änderungen bei den kommunalen Ausgaben – wie vorliegend – seien daher vom Land unmittelbar zu erheben und in die Berechnung der KFA-Gelder einzustellen.

„Wir sehen uns nun von rechtlicher Seite bestätigt, dass die vom Land angewandte Praxis der Kostenerstattung bei der Fluchtaufnahme unzureichend und damit verfassungswidrig ist“, beurteilen Landkreistag, Städtetag und Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz die Ergebnisse des Gutachtens. „Wir fordern daher erneut und nachdrücklich, dass das Land einen vollständigen Ausgleich aller Kosten schafft, die den Kommunen durch die Fluchtaufnahme entstehen.“

Die kommunalen Spitzenverbände werden das Gutachten der Kanzlei Dombert nunmehr dem Land zuleiten. Ziel ist es, im Austausch mit dem Land eine Vollkostenerstattung zu erreichen. Im Fall des Scheiterns dieser Gespräche seien weitere Schritte nicht ausgeschlossen, so die Spitzenverbände abschließend.


Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz