Kommunale Finanzen

Land muss Kreise, Städte und Gemeinden aus Perspektivlosigkeit befreien!


Am gestrigen Tag äußerte sich Innenminister Ebling dahingehend, dass den Kommunen in diesem Jahr über 350 Mio. € Finanzausgleichsmittel mehr zur Verfügung stünden und den Kommunen 3 Mrd. € Kassenkreditschulden abgenommen würden.

Dazu halten die kommunalen Spitzenverbände fest:

  • Die kommunale Finanzausstattung durch das Land ist schon seit vielen Jahren unzureichend. Nur aus diesem Grund sind die rheinland-pfälzischen Kommunen die höchstverschuldeten in der Bundesrepublik. Aus kommunaler Sicht ist genau dieses Verhalten und nicht das Handeln der Kommunen vor Ort wie in Freisbach als verantwortungslos zu bezeichnen.
  • Die immer wieder genannten 350 Mio. € sind kein Landesgeld, sondern das Mehr der finanzstarken Gemeinden über die Finanzausgleichsumlage und die positive Abrechnung des bisherigen Systems. In der Summe zahlen sich die Kommunen darüber mehr als 350 Mio. € selbst. 

Vor diesem Hintergrund sinkt die Finanzausgleichsmasse 2024 – erstmals seit 2003 im Nachtragshaushalt – um mehr als 130 Mio. € gegenüber 2023. Mit anderen Worten: Bereits 2024 wird der Kommunale Finanzausgleich wieder um mehr als 130 Mio. € gekürzt. Die von den Kommunen wahrgenommene Ausweg- und Perspektivlosigkeit wird weiter anwachsen.

  • Auch können die kommunalen Belastungen mit 350 Mio. € nicht aufgefangen werden. Sie beruhen u. a. auf dem Zuzug von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen, den Ausbau der Kindertagesstätten, den Tarifsteigerungen sowie auf der Umsetzung vom Land mitgetragener Konzepte im ÖPNV. Diese Entwicklungen haben die Kommunen nicht zu vertreten
  • Zwar übernimmt das Land 3 Mrd. € Kassenkreditschulden von den Kommunen. Gleichzeitig spart es aber im Gegenzug Zuweisungen an die Kommunen aus dem bisherigen Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) ein. Damit wird der Haushaltsausgleich noch weiter erschwert. Zudem ist die Schuldenübernahme erst im Jahr 2024 vorgesehen und kann deshalb in 2023 nicht berücksichtigt werden.
  • Die Einbußen ab 2024 können letztlich nur über weitere Umlageerhöhungen oder Anhebungen von Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuern A und B) aufgefangen werden. Gerade die Realsteuern wurden aber aktuell aufgrund der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bereits teils drastisch zulasten der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Weder ist es kommunalen Gremien noch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zumutbar, weitere Anhebungen dieser Steuern – über die auch Umlageerhöhungen von Kreisen und Verbandsgemeinden gegenfinanziert werden müssten – zu beschließen.

Vorgesehene notwendige Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindertagestätten, überhaupt Investitionen in die Infrastruktur und Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. der Anpassung an den Klimawandel, werden zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch generell der mittelständischen Wirtschaft unterbleiben. Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher die Landesregierung auf, die Handlungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden zu wahren und den Kommunalen Finanzausgleich zeitnah im Rahmen einer Soforthilfe aufzustocken sowie unverzüglich den Kommunalen Finanzausgleich neu aufzustellen, um eine Mindestausstattung zu gewährleisten, die auch Handlungs- und Gestaltungsspielraum ermöglicht. 


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz vom 10. August 2023