Novellierung LEAPG
10. Februar 2021

Seit 2015 existiert in Rheinland-Pfalz mit dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) ein Instrument, das Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei ihrer privaten Initiative unterstützen soll, vielfältige Maßnahmen und Aktionen zu planen, umzusetzen und zu finanzieren, um eine direkte Verbesserung ihres Quartiers zu erreichen. Seit Inkrafttreten des LEAPG wurde in Rheinland-Pfalz allerdings kein einziges derartiges Projekt initiiert. Daher wurde das Gesetz nun novelliert.
Mit der Novelle werden auch teilweise Änderungen berücksichtigt, die der Städtetag RLP mit eingebracht hatte.Wichtig ist, dass das Änderungsgesetz die Entscheidung über Ausnahmen von der Abgabenpflicht auf die Kommunen überträgt. Dies betrifft auch Grundstücke, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden. Die neue Deckelung der Erstattung der Verwaltungskosten – gegenüber der Abgeltung eines angemessenen Pauschalbetrages im Gesetz aus 2015 – war vom Städtetag kritisiert worden. Erreicht werden konnte, dass die Deckelung von 3 % auf 5 % angehoben wurde. Auch hatte der Städtetag eine Evaluierung der Novelle gefordert. Diese wurde nun – entgegen der ursprünglichen Absicht – für das Jahr 2024 im Änderungsgesetz festgeschrieben.
Das Wirtschaftsministerium, die drei kommunalen Spitzenverbände und die Industrie- und Handelskammern haben sich darauf verständigt, zu dem novellierten LEAPG gemeinsam einen Leitfaden zu verfassen. Darüber hinaus werden entsprechende Mustersatzungen erarbeitet.