Anwohnerparken

Anwohnerparken: Verordnung in Kraft getreten

1. April 2023


Die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren ist am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und zum 1. April 2023 in Kraft getreten.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz können somit ab sofort die Gebühren für Bewohnerparkausweise anhand der Kosten des Verwaltungsaufwands, des wirtschaftlichen Werts sowie der Bedeutung der Parkmöglichkeit bemessen. Dabei ist eine Staffelung der Gebühren anhand verschiedener Kriterien wie die Größe des parkenden Fahrzeugs, die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder Halter sowie die Lage möglich (§ 1 Abs. 2). Ein Höchstsatz ist nicht vorgegeben.