Sonderprogramm Radverkehr gestartet
15. Februar 2021

Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Für den Zeitraum 2021-2023 stehen durch das Sonderprogramm in Rheinland-Pfalz 33 Mio. Euro Finanzhilfen für den Radverkehr zur Verfügung. Gefördert werden können beispielsweise Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen, Radwege, Radwegebrücken oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass ohne die neuen Bundesmittel die geplanten Maßnahmen nicht oder erst nach 2023 realisiert werden würden und die Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sind.
Von den zuwendungsfähigen Ausgaben sollen bis zu 75 Prozent gefördert werden. Bis zum 31.12.2021 liegt der geförderte Anteil zum Ausgleich der Belastungen durch die Corona-Pandemie bei bis zu 80 Prozent. Für finanzschwache Kommunen sollen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden.
Die Abwicklung und Bewilligung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ liegt beim Landesbetrieb Mobilität (LBM). Eine Förderrichtlinie wird nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz derzeit erarbeitet und in Kürze vorliegen.
Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des LBM unter:
https://lbm.rlp.de/de/themen/radverkehr/foerderprogramm-stadt-und-land/