ÖPNV Rettungsschirm

ÖPNV-Rettungsschirm wird fortgeführt

Land verlängert Verwaltungsvorschrift für Corona-Billigkeitsleistungen in RLP

14. Oktober 2021


Durch die Corona-Pandemie haben die Bus- und Bahnunternehmen im ÖPNV massive Einnahmeverluste erlitten. Diese sollen von staatlicher Seite soweit wie möglich ausgeglichen werden, um die Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen und diesen Bereich der Daseinsvorsorge weiter zu gewährleisten. Der Ausgleich soll im Wege von Billigkeitsleistungen gern. § 53 LHO durchgeführt werden.

Der Bund hat den Ländern zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, aus denen die Schäden ausgeglichen werden sollen. Das Land Rheinland-Pfalz stockt diese Finanzmittel im Wege des Sondervermögens „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ um Landesmittel auf und gewährt freiwillig Billigkeitsleistungen.

Der rheinland-pfälzische Rettungsschirm zur Abfederung der coronabedingten Mindererlöse wird nun in der Phase 4 , rückwirkend zum 1. April 2021, fortgeführt. Die Aufgabenträger des ÖSPNV und SPNV können bis zum 30.11.2021 Anträge nach der Verwaltungsvorschrift des Landes stellen.

Sowohl die Verwaltungsvorschrift als auch die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des MKUEM. Die Unterlagen für Phase 4 werden in Kürze veröffentlicht.