Mikroplastik in Kunstoffrasen

Verbot von Mikroplastik in Kunstsportrasen 

Übergangsperiode für Planungssicherheit der Kommunen gefordert



Von den 3,9 Milliarden Euro, die Bund, Länder und Kommunen für die Sportförderung in Deutschland ausgeben, entfallen knapp 80 Prozent auf die Kommunen. Die Städte und Gemeinden setzen sich mit Nachdruck für eine umwelt- und klimafreundliche Politik ein. Dazu gehören auch der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Insoweit sind sich die Städte und Gemeinden der Herausforderung der Umweltverschmutzung durch (Mikro-)Plastik bewusst. Sie stellen sich der Aufgabe, durch eine nachhaltige Politik die Klimaschutzziele zu unterstützen, zu denen auch Vermeidung von Plastikmüll und Mikroplastik gehört. Allerdings müssen die getroffenen Maßnahmen auch verhältnismäßig sein und dürfen die Städte und Gemeinden, aber auch Vereine, nicht über Gebühr belasten.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme des Deutsche Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag und Deutscher Fußball-Bund zum Konsultationsverfahren zum Verbot von Kunststoffgranulat als Infill für Kunstrasenplätze.  Wichtig ist aus der Sicht der Verbände unter anderem, dass bei der Einführung eines Inverkehrbringungsverbots eine Übergangsperiode von mindestens 12 Jahren gewahrt wird, damit Kunststoffrasenflächen in ihrem Bestand geschützt bleiben. Das bedeutet eine höhere Planungssicherheit für betroffene Kommunen und Vereine. Ein zu schnelles Verbot der Inverkehrbringung von Kunststoffgranulat für Kunststoffrasensysteme könnte dazu führen, dass eine Nutzung der bestehenden Sportstätten über viele Jahre teilweise oder vollständig nicht möglich ist.