Lärmkartierung 2022 und Lärmaktionsplan
28.12.2022

Rheinland-Pfalz startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten landesweiten Lärmaktionsplan: Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) bietet die Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform Online-Beteiligung an der Aufstellung zu beteiligen. Bis zum 28.02.2023 können Anregungen oder Vorschläge abgegeben werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können unter http://www.umgebungslaerm.de eingesehen werden.
Bisher lag die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem LfU übertragen. Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan. Aufgezeigt werden soll, welche Lärmminderungsmaßnahmen der Pläne bislang umgesetzt oder verworfen wurden und welche weiteren Maßnahmen aktuell angedacht und geprüft werden. Für die drei Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen wurde die Zuständigkeit nicht geändert, daher führen diese wie bisher die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch.