Erster Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Deutschland hat den ersten Staatenbericht zur Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) beim Europarat eingereicht.
Deutschland verpflichtet sich in der sogenannten Istanbul-Konvention, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Ob diese eingehalten werden, überprüft eine unabhängige Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. GREVIO-Expertengruppe (Group of experts on action against violence against Women and Domestic Violence).
Den Bericht finden Sie hier zum Download.