Bundesteilhabegesetz

Teilhabe für Menschen mit Behinderung



Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ermöglicht Menschen mit Behinderungen deutlich mehr Teilhabe am Leben und umfangreiche Hilfe zur Selbstbestimmung als bisher. Aufgabe der Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) ist es künftig, Leistungen für die individuellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen mit den entsprechenden Leistungsträgern (freie Wohlfahrtsverbände) selbst auszuhandeln. Dafür wird im Jahr 2020 eine gemeinsame Gesellschaft zur Verhandlung und Überprüfung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Hilfe zur Selbstbestimmung - Leitgedanke „Inklusion“

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Leistungen an den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen auszurichten. Inklusion steht dabei im Vordergrund, was auch die Abkehr von komplexen  Leistungen und die Hinwendung zu einer individualisierten Hilfegewährung bedeutet. Durch das Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB IX) des Landes sind die rheinland-pfälzischen Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) ab dem 01.01.2020 zuständig für junge Menschen mit Behinderung. Diese Aufgabe wird den Kommunen als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe übertragen.

Eine Aufgabe für die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe ist es, mit den Vereinigungen der Leistungserbringer einen gemeinsamen und einheitlichen Rahmenvertrag auf Landesebene zu schließen. Dafür werden derzeit intensiv die Parameter mit den Verbänden der Leistungserbringer (LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Bundesverband privater Anbieter, Bezirksverband Pfalz, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) ausgehandelt.

Städtetag und Landkreistag gründen Gesellschaft zur Eingliederungshilfe

Dieser Rahmenvertrag bildet künftig die Basis insbesondere für zwei große Bereiche: Zum einen betrifft er die Entgeltvereinbarung mit den Einrichtungen und Diensten. Zum anderen soll überprüft werden, ob die geschlossenen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen von den Leistungserbringern umgesetzt werden.

Um diesen umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden, gründen der Städtetag und der Landkreistag derzeit eine Gesellschaft, deren Vorbild die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ) ist. Anfang 2020 wird insbesondere über die Rechtsform der gemeinsamen Einrichtung, die Räumlichkeiten, die Ausstattung der Arbeitsplätze, die IT- und Telefonie-Infrastruktur, die notwendigen (Fach-)Programme und nicht zuletzt über das notwendige Personal zu entscheiden sein. Sitz der Gesellschaft soll in Mainz sein.