Ausbau der Mobilfunknetze
Netzbetreiber und kommunale Spitzenverbände schreiben Rahmenbedingungen fort

Mit der von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und den Mobilfunknetzbetreibern fortgeschriebenen Mobilfunkvereinbarung liegt ein aktualisierter einheitlicher Rahmen für den Ausbau einer modernen und leistungsfähigen Mobilfunkinfrastruktur vor. Die Vereinbarung umfasst Informationen über bestehende und zukünftige Mobilfunknetze, Abstimmungsverfahren zu Makrostandorten, die Erweiterung von Bestandsstandorten, Kommunikationsmaßnahmen und kommunale Liegenschaften.
Bezüglich der Inbetriebnahmeanzeige von Mobilfunkstandorten haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber darauf verständigt, dass diese jetzt elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Ein zusätzlicher Mehrwert für die Kommunen ist, dass sich die jeweilige Kommune nun auf diesem Weg auch über eine mögliche Außerbetriebnahme eines Mobilfunkstandortes informieren kann. Hierfür steht das internetbasierte EMF-Datenportal für Landesbehörden, Kommunen und Gemeinden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Verfügung. Die Nutzung dieses Portals ist kostenfrei.