Raumluft in Schulen

Raumluft in Schulen

15. Juli 2021


Seit dem Beginn der Pandemie gibt es eine hitzige Debatte über die Lüftung sowie den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten und stationären Lüftungsanlagen. Zum pandemiegerechten Schulbetrieb fanden daher im Schuljahr 2020/2021 mehrere Expertengespräche statt. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das Lüften eine der wichtigsten Maßnahme ist, um die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 in geschlossenen Räumen zu vermindern. Ziel ist, ein gesundes Raumklima in den Unterrichtsräumen herzustellen und gerade in der kalten Jahreszeit für gut durchlüftete Räume und ein gesundes Raumklima zu sorgen. Das Umweltbundesamt erarbeitet daher Empfehlungen zum Lüften in Schulen sowie Einschätzungen zu mobilen Luftreinigern, die fortlaufend aktualisiert und konkretisiert werden und welche die Basis der Entscheidungen der Schulträger und des Städtetags bilden.

Empfehlungen zum richtig Lüften an Schulen finden Sie auf der Website des Umweltbundesamt (UBA) sowie in einer  Handreichung des Bildungsministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, des Instituts für Lehrergesundheit, der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie der Universitätsmedizin Mainz.

Zudem können die Einschätzungen des UBA zum Thema Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger nachgelesen werden.

Mittel- und langfristig sollen die Schulen allerdings mit Raumluft-technischen Anlagen um- und aufgerüstet werden. Hierfür wurde vom Bundeskabinett die Bundesförderung "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" aufgelegt. Mit der Fortschreibung dieses Förderprogramms im Juni 2021 wurde der Förderbereich um Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund sowie der stark vorangetriebenen Digitalisierung der Schulen im Rahmen des DigitalPakts Schule fordert der Städtetag daher eine Überarbeitung der inzwischen nicht mehr zeitgemäßem Schulbaurichtlinie.

Weitere Information zum Förderprogramm "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ können Sie der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) entnehmen.