Bezahlbares Wohnen und Bauen
Sicht der Kommunen auf die Wohnraumoffensive
3. März 2021

Am 23. Februar 2021 fand unter dem Titel „Bezahlbares Wohnen und Bauen“ eine Bilanz der Wohnraumoffensive speziell aus Sicht von Bund, Ländern und Kommunen statt. Neben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie Bundesbauminister Horst Seehofer und Bundesfinanzminister Olaf Scholz als Vertreter des Bundes sowie dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz und Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, als Vertreter der Länder wurden die kommunalen Spitzenverbände durch DStGB-Präsident Ralph Spiegler vertreten.
„Flaschenhals“ Baulandmobilisierung
Wichtig zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen ist aus Sicht des DStGB unter anderem die schnelle gesetzgeberische Umsetzung des Baulandsmobilisierungsgesetzes, um bessere Steuerungsmöglichkeiten und Zugriffsrechte auf Grundstücke, auch durch die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte, zu erreichen. Gezielt müsse es gelingen, auch kleineren und mittleren Städten und Gemeinden bei der Gründung kommunaler Wohnungsgesellschaften zu helfen. Hier könne auch eine Lösung der Altschuldenproblematik helfen, finanzschwache Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, kommunale Wohnungsgesellschaften zu gründen.
Aktivierung von Leerständen
Der DStGB stellte zudem das Potential bei der Aktivierung des Leerstandes von immerhin 600.000 leerstehenden und auf dem Markt verfügbaren Wohneinheiten im ländlichen Raum heraus. Die Hebung dieses Potentials sei ein wichtiger Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums und könne die oft überhitzten Metropolen entlasten. Voraussetzung sei aber, dass speziell Klein- und Mittelstädte die nötigen Infrastrukturen, etwa bei der flächendeckenden Versorgung mit Breitband, aber auch bei der Anbindung mit Bahn und Bus, aufweisen. Angesichts des erheblichen Wandels in den Innenstädten und Ortskernen, wo infolge des forcierten Online-Handels ein vermehrter Leerstand beim örtlichen Handel drohe, müsse zudem die Städtebauförderung des Bundes auf 1,5 Milliarden Euro erhöht werden.
Beschleunigungen im Rahmen der Bauleitplanung
Weiter sprach sich der DStGB für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, auch im Rahmen der Bauleitplanung, aus. Hierzu könnten klare Präklusions- sowie Stichtagsregelungen, aber auch eine verstärkte Digitalisierung im Rahmen von Anhörungen bei Bauleitplanverfahren (Verlängerung und Entfristung des Planungssicherstellungsgesetzes) beitragen. Gefordert werden zudem verstärkte Typengenehmigungen und deren Eingang in die – zu vereinheitlichenden – Landesbauordnungen. Schließlich sprach sich der DStGB für eine wieder verstärkte Errichtung von Bundes-, Landesbediensteten- und auch Werkswohnungen aus. Auch diese trage zu einer Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte bei.