Reform des Mietspiegelrechts
8. Juli 2021

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Das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) hat Ende Juni Bundestag und Bundesrat passiert. Noch ist das Gesetz nicht verkündet. Die darin enthaltenen Regelungen treten deshalb frühestens zum 1. Juli 2022 in Kraft. Das MsRG verpflichtet dazu, für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Bei Befragungen für qualifizierte Mietspiegel sind Mieter und Vermieter künftig auskunftspflichtig. Die ursprünglich geplante Verlängerung der Geltungsdauer von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre ist aus dem Gesetz gestrichen worden.