Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten
23. Juni 2021

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021 ist am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1802) verkündet worden. Es ist somit am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.
Es setzt mit einigen Abstrichen vor allem die Empfehlungen der sogenannten Baulandkommission um. Ziel des Gesetzes ist es, Bauland schneller zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Das Gesetz enthält daher diverse Weiterentwicklungen bestehender Planungsinstrumente sowie als neues Instrument die befristete Möglichkeit, einen sektoralen Bebauungsplan nur für Wohnbauvorhaben aufzustellen.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 33 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes eingesehen bzw. zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden (kostenloser Bürgerzugang).