Masernschutzgesetz

Vor Einführung einer Masernimpfpflicht müssen Anwendungsfragen geklärt werden


Eine Impfpflicht, wie sie das Masernschutzgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet werden soll, vorsieht, wirft aber in der Praxis für die Kommunen eine Fülle von rechtlichen und praktischen Problemen auf. Diese müssen vor Inkrafttreten des Gesetzes geklärt werden.

Schwierig ist aus Sicht der Verbände insbesondere die Frage der Impfpflicht im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Ungeklärt ist beispielsweise, ob der Rechtsanspruch für ein ungeimpftes Kind für das gesamte Kita-Jahr verfällt oder nur bis zum Zeitpunkt der Impfung und wer die, für den möglicherweise frei zu haltenden Kita-Platz entstehenden Kosten trägt.

Im Falle der Einführung der Masernimpfpflicht sehen die kommunalen Verbände zudem einen erheblich höheren Verwaltungs-aufwand auf die Kommunen zurollen. Das Gesetz weist den Kommunen (als Träger von Gemeinschaftseinrichtungen bzw. der Gesundheitsämter) eine Reihe neuer Aufgaben zu, die in der Folge zu erheblichen Mehrausgaben führen könnten. Auch seien viele Fragen der rechtssicheren und praktikablen Anwendung des geplanten Gesetzes noch offen, beispielsweise bei der Anordnung einer Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen. Die dafür entstehenden Kosten dürfen nicht bei den Kommunen verbleiben.

Abschließend weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass auch bei diesem Gesetz die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen auf Kommunen nicht ausreichend bedacht wurden.


Gemeinsame Pressemitteilung der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz